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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Umständen Petitionen, welche jetzt noch an die Kammer ein gehen und nicht eine ganz vorzügliche Bevorzugung verdienen, nicht mehr an Deputationen gewiesen werden können, indem die Zeit kaum zureichen wird, um noch die Petitionen aufzu räumen und zur Beschlußnahme zu bringen, welche gegenwär tig bei der Kammer vorliegen. Ich frage: ist die Kammer mit diesem Directorialvorschlage einverstanden? — Allge mein Ja. — Abg. Eisenstuck: Es ist beider ersten Deputation eine ständische Schrift einLegangen, welche ein Gesetz betrifft, das in beiden Kammern Genehmigung gefunden hat. Wenn es die Kammer genehmigt, so werde ich die Schrift vortragen, die in der Deputation ohne Erinnerung gelassen worden ist. Präsident v. Haase: Will die Kammer den Vortrag der Schrift gestatten? — AllgemeinJa. — Referent Eisenstuck trägt nun die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret, die Recognition der Urkunden vor den auswärtigen Consuln betreffend, vor. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit dem Inhalte und der Fassung dieser Schrift einverstanden? — Einstim mig Ja. — Abg. Sachße: Ich erlaube mir, als Vorstand der vierten Deputation anzuzeigen, daß nach der Berathung der anderwei- ten Petition des ehemaligen Buchhändler Zobel in Kittlitz, welche vor einigen Tagen an die vierte Deputation abgegeben wurde, diese Petition zu den Acten genommen ward, und zwar darum, weil Zobel, welcher früher formell abgewiesen worden, in seiner neuen, denselben Gegenstand betreffenden Petition keine Gründe angeführt hat, aus welchen die formelle Abwei sung nicht statthaft sei. Präsident v. Haase: Es wird also bei dieser Anzeige des Herrn Vorstandes der vierten Deputation bewenden. Abg. Eisenstuck: Ich muß noch eine zweite Anfrage stellen. Es ist nämlich so eben auf eine ständische Schrift über das Brandkaffengesetz von der ersten Kammer eingegangen, und lvenn es genehmigt würde, so könnte auch der Vortrag durch den Referenten erfolgen; in der Deputation ist der Ent wurf auch genehmigt worden. Präsident 0. Haase: Will die Kammer den Vortrag gestatten?—AllgemeinJa.— - Referent Todt trägt die ständische Schrift auf das aller höchste Decret, die Jmmobiliarbrandkassenversicherungsanstalt betreffend, vor. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit dem Inhalte und der Fassung dieser Schrift einverstanden? — Allge mein I a. — Präsident 0. Haase: Es wird nun das Nöthige darauf expedirt werden. — Wir gehen nun auf den ersten Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung über, nämlich auf den Bericht der dritten Deputation über die Petition des Abgeordneten Scholze, und ich ersuche den Herrn Referenten, uns den Vor trag zu geben. Referent a. d. Winkel: Der Bericht der dritten Depu tation über die Petition des Abg. Scholze um Ablösung der baaren Geldgefälle, sowie über noch sieben andere, damit im Zusammenhänge stehende Pe titionen, lautet: In der ständischen Schrift vom 24. October 1837, Landt.» Acten, l. Abth. 3.Bd. S. 66 trugen die Stände nach gepfloge ner Berathung beider Kammern über die gestellten Anträge in den Petitionen 1) des Abgeordneten Scholze über Ablösung der Laudemial- pflicht und baaren Geldgefalle, 2) der Gemeinde Schönan über denselben Gegenstand, 3) mehrer Lehnpflichtigen im Voigtlande, wegen Ablösigkeit des Lehngeldes auf einseitige Provokation, dahin an: I. Se. königl. Majestät wolle geruhen in Erwägung ziehen zu lassen, inwieweit die Verweisung der baaren Geld gefälle auf die Landrentenbankausführbar sei, und der nächsten Ständeversammlung darüber einen Gesetzent wurf vorlegen lassen; II. wünsche man die Ablösung der Laudemialpflicht mög lichst zu erleichtern und zu befördern und finde es zu diesem Behufe unerläßlich nöthig, daß die nach §'89 des Ablösungsgesetzes vorkommenden Rentennachzah lungen, die allerdings manchen Verpflichteten, welche wohl die jährliche Rente aufzubringen im Stande wären, nicht wenig drückend sein müssen, von der Landrenten bank geleistet und vom Verpflichteten dahin verzinset werden. Damit jedoch auch hier jede Besorgniß einer möglichen Gefährde des Staates vermieden werde, wünschte man, daß diese Einrichtung vor der Hand nur auf die Zeit bis Ende des Jahres 1842 beschränkt werden möge, womit zugleich ein Ein klang mit der Verordnung vom 9. März 1837 erreicht werden würde. Wie ihnen nun eine solche Einrichtung nicht nur nothwen- dig, sondern auch ausführbar und unbedenklich erschiene, so be antragten sie ehrfurchtsvoll: „Se. königl. Majestät wolle geruhen, eine dergleichen Einrichtung bei der Landrcntenbank treffen zu lassen." In Erwiederung auf diese ständischen Anträge geruhten Se. königl. Majestät in dem Landtagsabschiede für die Stän- deversammlung des Jahres 18^, Landt.-Acten, I. Abth., 3. Bd., S. 646, Nr. 14, die Zusicherung zu ertheilen: die Ausführbarkeit einer Ablösung und Verweisung auf die Landrentenbank bei den Z. 52 unter e. des Gesetzes vom 17. März 1832 gedachten Geldgefällen prüfen und deshalb der nächsten Ständeversammlung einen Gesetzentwurf vorlegen zu lassen, in Erwägung ziehen zu wollen, auch schon derma len eine solche Einrichtung anzuordnen, daß die nach §. 89 gedachten Gesetzes vorkommenden Nentennachzahlungen von , der Landrentenbank geleistet und vom Verpflichteten dahin verzinset werden könnten.
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