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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 100. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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'beinahe so. Der erste Theil heißt: „Die verehrte Kammer wolle im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staats regierung ersuchen, daß sie den Kammern zum kommenden Landtage ein Gesetz vorlegen wolle, daß auf Antrag der Pflich tigen die baaren Geldgefälle, wenn sie zuvor mit 25 kapitalisirt sind, abgclöst werden dürfen;" der zweite Theil dagegen heißt: „oder wo möglich, daß sie wie in den süddeutschen Staaten durch Unterstützung von Leihanstalten oder durch Verweisung auf die Landrentenbank auch auf einseitige Provocation abgc löst werden können!" Eigentlich sind dies wohl zwei Anträge, und ich weiß nicht, ob der geehrte Antragsteller diesen Antrag in zwei verschiedene theilen, oder ob er ihn in einen nehmen will. Sie hängen nicht unmittelbar zusammen. Abg. Scholze: Nein, es müßte doppelt abgestimmt werden. —Ich will mir noch eine Bemerkung erlauben. Ich habe gleich, als ich den Antrag gestellt habe, erinnert, daß es beinahe derselbesei, wie er in der Petition enthalten ist, nur daß ich die Landrentenbank nicht so in Anspruch nehmen wollte, weil ich erfahren habe, daß sie sonst zu sehr überlastet werden würde. Staatsminister v. Könneritz: Der geehrte Abgeordnete hat sich zu Unterstützung seines Antrags auf die Verheißung der Regierung bei Erlassung des Ablösungsgesetzes bezogen, daß der Grundbesitz von drückenden Lasten befreit werden solle. Nun gewiß, derselben Ansicht ist die Regierung auch jetzt noch. Mein um jenen Zweck handelt es sich jetzt nicht. Dem Ablö sungsgesetz lag der dieBefreiung landlichenGrundeigenthums zum Grunde. Es sollte den Besitzern die freie Benutzung des Grund und Bodens, die freie Benutzung der Arbeitskräfte verschafft werden. Darum hat die Regierung in jenem Gesetze die auf einseitige Provocation die Ablösung aller solcher Berechtigungen ausgesprochen, welche freie Benutzung des Bodens oder der Arbeitskräfte hemmen könnte. Allein was sind Geldzinsen? Durchaus nichts weiter als Schulden. Nun alle Grundeigen- thümer von Schulden zu befreien, kann in der That die Gesetz gebung nimmermehr erreichen; und aufdie Benutzung des Grund und Bodens hat die Entrichtung von Geldzinsen gar keinen Einfluß. Der Besitzer eines mit Geldzinsen belasteten Grund stücks ist rücksichtlich der Benutzung desselben, wie der Abgeord nete Puschel bereits sehr richtig bemerkt, nicht schlimmer daran, als derjenige, der eine Hypothek auf seinem Grundstück hat, und jährlich Zinsen tragen muß. Der geehrte Abgeordnete erwähnte, es wären diese Grundzinsen wie eiserne Kapitalien zu betrachten, und darum möge man die Kündigung den Verpflich teten nachlassen oder gestatten, den Berechtigten zu nöthigen, an statt der Zinsen ein Kapital zu nehmen. Es würde aber ein ungemeiner Eingriff in das Recht sein, der gewiß von der ge ehrten Kammer mehr gebilligt werden sollte, wenn das Gesetz, obnc durch höhere Gründe genöthigt zu sein, Jemanden nöti gen nullte, ein Anderes anzunehmen, als ihm gebührt. Es kommt dazu, daß oer Zweck, das Grundeigenthum von jährli chen Geldleistungen zu befreien, nimmermehr zu erreichen ist, da es gar nicht zu umgehen ist, daß dergleichen Geldleistungen nicht immer wieder von Neuem entstehen. Es hat der königl. Eom- missar bereits darauf aufmerksam gemacht, wie unerläßlich und in nationalwirthschaftlicher Hinsicht sogar nützlich es sei, zu ge stalten, daß Grund und Boden nicht blos gegen Erlegung eines baaren Kaufschillings acguirirt werden könne, sondern daß es auch möglich sein müsse, anstatt des Kaufschillings oder eines Theilcs desselben den Werth durch Uebcrnahme eines jährlichen Zinses zu berichtigen. In der That, ich wüßte nicht, wie es zumal bei der immermehr überhandnchmcndenBevölkcrung in Sachsen möglich sein sollte, auch dem Bedürftigem Grund und Boden, ja nur Unterkommen zu verschaffen. Nun sind aber in der That die Grundzinsen als nichts anderes zu betrachten, als wie der Zins des rückständig gebliebenen Kaufschillings. Es kommen auch noch andere Verhältnisse vor, wo nicht zu umgehen ist, daß immer wieder neue Grundzinsen entstehen. Ich will nur einige Beispiele anführen. Es brauchte Jemand einen Weg zu einem Grundstücke, der Nachbar will den hierzu nöthigen Grund und Boden nicht verkaufen, um das Grundstück nicht zu schwächen. Er will aber den Weg gegen einen Grundzins, den er jährlich erhält, gestatten. Eben so ein anderer Fall. Mehre Nachbarn wollen gemeinschaftlich zusammen eine Was serleitung oder einen Mühlgraben anlegen; der eine übernimmt den Bau und die Unterhaltung, während der andere einen jähr lichen Zins dafür übernimmt. Es wird aus diesen Beispie len die Kammer ersehen, daß es, ohne die schreiendste Beschrän kung der natürlichen Freiheit und ohne die bedenklichsten Ein griffe in die Verkehrsverhältnisse gar nicht möglich sein würde, dergleichen Geschäfte zu verbieten, und so lange sie nicht ver boten werden können, ist die Befreiung des Grundeigenthums von solchen Zinsen nimmermehr zu erreichen, vielmehr würde eine solche Ablösung eine Schraube ohne Ende sein. Präsident v. Haase: Um das Wort haben gebeten die Abgg. Miehle, v. Friesen, Klien, Müller aus Taura, Sachße, v. v. Älayer. Abg. Scholze: Wenn der Herr Staatsminister gesagt hat, es bestehe dies allenthalben, so muß ich dagegen bemerken, in Preußen ist alles ablösbar. Alle neuen Renten sind ab lösbar auf Antrag der Pflichtigen. Wenn das gleich in Sach sen auch bestände, daß könnte auf Antrag der Pflichtigen abge löst werden, so bin ich überzeugt, in hundert Jahren ist noch nicht alles abgelöst, wenn keine Unterstützung vom Staate er folgt, und darum könnte es immer so bestehen, es wäre Gleich heit und immer würden sich Einzelne finden, die ablösten; daß sie nicht alle zu Gclde kommen, bezweifle ich nicht, aber dann ist doch das richtige Verhältniß, und ist die Freiheit des Grund- cigentbums hcrgesiellt, dann bleibt seine Schuld immer auf Kündigung stehen, wie jede hypothekarische Schuld, und keiner würde dadurch verletzt; denn löst der jetzige Besitzer nicht ab, oder er kann nicht, so kommt vielleicht spater einer, der dieses thun kann. Abg. Miehle: Wegen der baaren Geldgefälle ist bereits
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