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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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die 4. §. Selten der Kammer Annahme findet. Es haben zwei Abgeordnete aus der Lausitz darauf hingewiesen, daß es bei dem fabrikmäßigen Betriebe der Weberei gar nicht denkbar sei, daß nur auf Bestellung in die Stadt gearbeitet werden könne. Was nun diesen fabrikmäßigen Betrieb der Weberei anlangt, so ist mir dies allerdings auch aus dem Voigtlande bekannt, doch glaube ich, daß es bei der 5. §. noch Gelegenheit geben wird, darüber zu sprechen. Allein auch bei Webern, die ihr Gewerbe nicht fabrikmäßig betreiben, kommt es bei uns vor, daß sie ohne Bestellung auf den Berkaus in die Stadt ar beiten. existiren in dem vbern Voigtlande eine Menge Land leute, die wahrend des Winters Leinwand fertigen, ohne daß sie die Weberei zünftig erlernt haben. Daß man von diesen Leu ten nicht Leinwand ohne Bestellung kaufen dürfe, daran hat bei uns noch Niemand gedacht. Es haben auch die Innungen bei uns noch nicht versucht, gegen solche Leute ein Verbietungs- recht auszuüben. Würde also der Antrag des Abg. Püschel angenommen, so würde etwas in das Gesetz kommen, was von Seiten eines Theils des Landes, z. B. in der Lausitz und im Voigtlande, gar nicht einmal von den angeblichen Berechtigten gewünscht werden wird. Deshalb eben und weil es'doch nicht , räthlich ist, eine Beschränkung aufzustellen-, wo sie noch gar nicht existikt, muß ich mich gegen das Amendement erklären. Ref. v. Hartmann: Aus den von den'Abg.v.v. Mayer und Todt entwickelten Gründen muß ich mich nunmehr ebenfalls gegen das Amendement des Abg. Püschel erklären. Abg. Schmidt: Da der Herr Geheime Rath schon das bemerkt hat, was ich über diesen Gegenstand sagen wollte, so enthalte ich mich der Wiederholung; nur die Bitte will ich nochi an die Abgg. aus der Lausitzrichten, nicht nach den dortigen Ver hältnissen das vorliegende Gesetz zu beurtheilen; denn in der letzten Paragraphe dieses Gesetzes ist die trostlose Aussicht gege ben, daß auch dies Gesetz in der Lausitz nicht Geltung erhalten solle. Deshalb darf bei der jetzigen Discussion doch lediglich nur auf die in den Erblanden bestehenden Verhältnisse Rücksicht genommen werden. Abg. Zische: Ich glaube nicht, als Lausitzer, sondern als Landcsabgeordneter gesprochen zu haben; habe auch erklärt, daß nicht Lausitzer Weber allein, sondern auch Weber aus den Erblanden Maaren arbeiten, die sie aus den erblandischen Dör fern in unfern Bezirk zum Verkauf bringen, und umgekehrt. Abg. v. v. Mayer: Gegen das, was der Abg. Schmidt äußerte, habe ich zu bemerken, daß dessen Zurechtweisung für die Abgg. der Lausitz in doppelter Beziehung unrichtig ist. Ein mal geht die Absicht der Deputation dahin, dieses Gesetz in ge wisser Beziehung auch practisch für die Lausitz zu machen, nur soweit nicht eine größere Gewerbefreiheit dort ohnehin schon be steht, die Anwendbarkeit des Gesetzes auch der Lausitz zu sichern. Wenn man zweitens vorzugsweise von der Lausitz gesprochen hat, so ist damit keineswegs die Lausitz allein gemeint gewesen, sondern nur zunächst genannt worden. Mehre Bezirke, na mentlich die von Stolpen, Sebnitz und Neustadt, welche zu den Erblanden gehören, haben in Bezug auf das Fabrikwesen großentheils dieselben Verhältnisse, wie die Oberlaüsitz, und dort besteht in mancher Branche ziemlich dieselbe Gewerbefrei heit. Es ist also, namentlich für die Bezirke von Neustadt und Stolpen und das Voigtland von der höchsten Wichtig keit, daß man das nicht aus den Augen läßt, was dort bereits factisch besteht. Es wird daher auch künftig erlaubt sein, von der Lausitz und dortigen Gewerbeverhältmssen sprechen zu dür fen , ohne befürchten zu müßen, damit in der versuchten Maße zurückgewiesen zu werden. ' Abg. Müller: Ich fühle mich verpflichtet, mich eben falls «gegen die Aeußerung des Abg. Schmidt zu erklären, und mich dem anzuschließen, was der Abg. Todt ausgesprochen hqt, indem dieselben Verhältnisse,, welche in der Oberlausitz und,im Voigtlande stattfinden, auch in den Schönburgjschen Receß- herrschaften vorkommen. Ich kann mich daher nur für das bestimmen, was der Deputationsbericht vprschlägt. Abg. v. Platzm a n n: Dem, was'der Abg. Todt aüs- sprach, muß auch ich mich anschließen - denn es giebt noch-mehr Bezirke im Lande, wo die Leinweberei nicht fabrikmäßig - son dern von einzelnen Grundbesitzern betrieben wird- und wo die Fassung der Paragraphe, wenn sie nicht nach dem Vorschläge der Deputation angenommen würde', große Verlegenheiten» hdr- beiführcn müßte. ' ' - Abg. Nahlenbeck: In dem sehr bedeutenden Fabrik- district, welchem ich angehöre, bestehen ebenfalls dieselben Vex- hältistsse. Ich yruß mich daher dafür erklären, was die Abgg. Todt und Zische ausgesprochen haben. . > ,'Abg. Puttrich: Ich wollte nur erwähnen, «in welchen Nachtheil die erbländischen Weber kommen w-ürhenwenn man dem Anträge des Abg. Püschel beistimmte, wenn ich annehme, welche große Masse von Webern aus der Oberlausitz in un fern Erblanden, vielleicht bis in die davon entferntesten Gegen den, z. B. nach Wiefenthal hinauf kommen, welche von den Dörfern der Oberlausitz häufig dergleichen fahricirte Maaren zum Verkauf auch in den Städten ausbietcn. Für diese Weber wäre es erlaubt; da würde nun ein großer Nachthcil entstehen, wenn die erblandischen in den Städten nicht sollten verkaufen können, da es doch in der Oberlausitz ganz gleich ist, ob sie in der Stadt oder auf den Dörfern verkaufen. Ich könnte mich daher in keiner Hinsicht diesem Amendement anschließen. — ; Staats minister v. Nostiz-Wallwitz tritt in den Saal.) Abg. v. Thielau: Ich werde mich sowohl gegen das Amendement des Abg. Püschel, als auch gegen das des königl. Commissars erklären; namentlich werde ich mich gegen das letztere Sous - Amendement des Amendements' aussprechen, was offenbar eine noch größere Beschränkung einführt, als der Gesetzentwurf verlangt. Ich habe sehr zu beklagen, daß man bei einem Gewerbe, welches für Sachsen eins der wichtigsten ist und welches den Nahrungscrwerb von vielen Tausenden aus macht, daß man diesem neue Beschränkungen ansinnen will, die
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