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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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auch beantragt hat, daß die Rechte der Stadt- und Landmeister gleich sein sollen, d. h. ob die Landmeister auch befugt sein sollen, Lehrlinge und Gesellen zu halten, Messen nnd Jahrmärkte zu beziehen, und in Zukunft nicht zu dem städtischen Jnnungsver- bande gehören sollen. Präsident v. Haase: Ich frage die Kammer, ob sie die zu §. 8 gestellten und unterstützten Amendements jetzt abgeson dert von den zu den spätem §tz. gestellten berathen wolle? Abg. Braun: Ich muß erklären, daß ich dem Reiche- Eisenstuck'schcn Amendement beitrete. Obwohl mein gestern geäußertes Bedenken, daß §. 10, wie sie von der Deputation vorgeschlagen ist, bei den Patrimonialgerichten in den Fällen, wo gewisse Gebühren für die Aufnahme der Handwerker auf den Dörfern für die Gerichtsherrn hergebracht sind, nicht aus führbar sei, nicht sowohl durch die Prophezeihung eines Abg., daß die wider das fragliche Institut vor Kurzem in diesem Saale ausgesprochnen Condemnatoria die ich ebenfalls unterschrieben habe und unterschreibe, in 3 Jahren excutirt werden wird, ge hoben worden, sondern durch die Erklärung des Justizministers, daß die allgemeine Bestimmung der H. 9 der Gemeindeordnung nur dann in Anwendung kommen soll, wenn ein collidirendes Interesse der Gemeinde und der Gutsherrschaft in Frage komme, beseitigt ist, so kann ich doch nicht bergen, daß der Vorschlag des Abg. Reiche-Eisenstuck mir mehr gefällt, als der der Depu tation in §. 10. Denn erstens würde der Vorschlag der De putation zu tz. 10 eine Veränderung der Landgemeindeordnung Hervorrufen, nämlich insofern, als die darin festgesetzten Befug nisse der Obrigkeit und die Rechte der Gemeinderäthe verändert würden. Dagegen wird zweitens durch den Vorschlag des Abg. Reiche-Eisenstuck mehr das Princip der Freizügigkeit in Ausführung gebracht, und überdies allerdings der Uebelstand beseitigt, welcher, wenn dem gegenwärtigen Deputationsgut achten nachgegangen wird, daraus entstehen würde, daß die Städte alle Handwerker aufnehmen müßten, während das Land dieser Nothwendigkeit nicht unterliegt. Präsident 0. Haase: Ich bemerke: der Abg. Braun hat noch einen besondern Antrag gestellt, welcher sich, wie schon er wähnt, dem Anträge des Abg. Reiche-Eisenstuck anschließen kann. Der Abg. Braun hat nämlich beantragt, daß nach dem Worte „Landgemeinde" 8 eingeschaltet werde: „ein schließlich der, tz. 20 der Landgemeindeordnung genannten Gü ter." Zu diesem Amendement hat der Abg. wohl nichts weiter hinzuzu setzen? Abg. Braun: Ich glaube, die Motivirung ist aüsge- schlossen durch den Beschluß der Kammer, doch würde ich, wenn mir das Präsidium das Wort gönnt, sofort einiges darüber be merken. Präsident v. Haase: Ich mache daraufaufmerksam, daß wir beschlossen haben, zunächst über die zu §. 8gestellten Amen dements abgesondert von den übrigen zu debattiren. Es wird also Zeit sein, wenn der Abg. etwas beizufügen hat. Abg. Braun': Ich habe schon gestern bemerkt, daß in der §. 20 der Landgemeindeordnung die Bestimmung enthalten ist, daß die Ritter- und Andere dort benannte Güter von den Landgemeinden ausgeschlossen seien. Wenn nun in §. 8 be stimmt ist, daß in jeder Landgemeinde eine gewisse Anzahl Handwerker Aufnahme finden sollen, so kann es den Anschein gewinnen, als ob die in tz. 20 erwähnten Güter von der Dispo sition der vorliegenden h. 8 ausgeschlossen sei. Das kann aber nicht die Absicht des Gesetzes sein, und wahrscheinlich ebenso wenig die Meinung der Deputation. Ich hielt mich daher bestimmt, zu Vermeidung von Mißverständnissen dieses Amen dement zu stellen. Abg. Eisen stuck: Ich werde blos über das erste Amen dement sprechen, und über das klebrige mich gar nicht verbrei ten, und mir Vorbehalten, in wiefern ein anderes Amendement mit dem Reiche-Eisenstuck'schen nicht identisch ist, gegen oder für dasselbe zu sprechen. Was dieses Amendement selbst be trifft, so muß ich nur beklagen, daß das Deputationsgutachtxn so sehr entstellt worden ist, in dem, was zur Modivirung des Antrags angeführt wurde. Einmal ist gesagt, es sei Alles auf den Beschluß des Gemeinderathes und beiläufig der Obrigkeit gesetzt. Das Wort „beiläufig" findet sich im Deputationsgüt achten gar nicht; im Gegentheil sind die Berechtigungen gleich, und dies ist schon dadurch ausgesprochen, daß, wenn Gememde- rath und Obrigkeit verschiedener Meinung sind, die Regierung durch die Behörde entscheiden soll. Ich glaube, einen schlagen deren Beweis giebt es nicht dafür, daß, wie ich vorhin bemerkte, das Deputationsgutachten entstellt worden ist. Nun weiter! Ich kann auch materiell diesem Amendement nur lbidersprechen. Ich würde, wenn wir an den Ufern des Ohio oder Mississippi ei nen Staat gründen wollten, und man mich darüber zu Rathe zöge, wie man die Verhältnisse der einzelnen zu errichtenden Städte und Oerter begründen solle, mich dann freilich dafür aussprechen, daß alle Berechtigungen des Gewerbebetriebs gleichmäßig seien. Ich will nicht sagen: leider! sondern ich freue mich, daß wir nicht am Ohio oder Mississippi wohnen, sondern in einem wohlgeordneten Staate, der doch schon mehrere Jahrhunderte besteht, und in diesem sind die Verhältnisse der Städte anders,.als die der Dörfer. Ich bin sehr für die Frei heit, aber einem.Nivellement, wie hier beabsichtigt wird, kann ich nicht'beipslichten. Nämlich wenn dieses Amendement sollte Genehmigung finden, so würde die Folge diese sein, daß der Zweck des Gesetzes, den auch die Deputation zu dem ihrigen ge macht hat, nur allmälige Veränderungen in dem Gewerbe betriebe eintreten zu lassen, gänzlich würde verfehlt werden. Dann scheint es aber auch, als ob dem Amendement dis irrige Besorgniß zu Grunde liege, daß die reichen Hand werker mit großen Fonds auf das Land wandern würden. Nun gehe ich weiter, und ermesse die Verhältnisse der Land gemeinden, zu den städtischen Gemeinden, so scheint, es aüA als wenn das Amendement mehr darauf gerichtet sei, 'den Stadträthen. dieselben Berechtigungen zu geben, wie. den Be hörden der Landgemeinden. Ich glaube aber, wenn man' dest
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