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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ist aber nicht davon die Rede, sie einzuführen. Wenn der Ab geordnete nach seinem Princip die Beschränkung vertheidigt, so verteidige ich nach meinem Princip die Freiheit. Ich muß be merken, daß das Deputationsgutachten noch nicht feststeht; es ist noch nicht angenommen. Die hohe Staatsregierung hat selbst erklärt, daß davon die Annahme des Gesetzes abhängt, ob das Eoncessionsrecht der Regierung angenommen oder abge worfen werde. Also es ist die Frage, wie das Gesetz in der er sten Kammer zu Stande kommt und wieder zu uns. Mithin glaube ich, daß meine Bedenken sehr gegründet sind. Ich ver lange nichts, als das Freigeben ver Handwerker, wie sie hier im Gesetzentwürfe genannt sind. Ebenso muß ich offen erklä ren, daß ich dem Lande nicht anrathen kann, auf tz. 8 einzu gehen, eben weil ich Gefahr darin finde für den künftigen In halt des Gesetzes, eben weil die Kammer, ist tz. 8 einmal ange nommen, nicht auf selbigen zurückkommen kann. Abg. Schmidt: Unter diesen Verhältnissen müßte man das Ganze aussetzen, bis man weiß, wie über das Deputations gutachten entschieden wird. Abg. Braun: Wenn ich auch nicht im Allgemeinen da gegen bin, daß sich mehre Handwerker auf dem Lande nieder lassenkönnen, was Folge meiner Ansicht von Zulässigkeit be schränkter Gewerbefreiheit ist, so bin ich doch hier im vorliegen den Falle gegen das v. Thielau'sche Amendement, und zwar deswegen, weil die geehrte Deputation selbst ausgesprochen hat, daß gegenwärtiges Gesetz nur darauf berechnet ist, das unum gängliche Bedürfnis; des Landes zu decken; allein, wenn Hand werker ohne Einschränkung aufs Land zugelassen werden sollen und können, so geht der Zweck des Gesetzes natürlich verloren, es wird das Bedürfniß nicht mehr allein berücksichtigt. Dieser Gesichtspunkt schwindet aus dem Gesetze, und so geht der ganze Zweck des Gesetzes unter. Abg. a. d. Winkel: Ich für meinen Lheil kann der An sicht nicht huldigen, nur recht viele Handwerker auf das Land zu bringen; ich habe solches durch meine gestrige Abstimmung bewiesen. Allein dem Lhielau'schen Amendement müßte ich beitretcn, denn blos die Zahl 1 mit aufzunehmen, finde ich nicht zweckmäßig. Die Dörfer sind hinsichtlich ihrer Einwoh ner sowohl als ihres Umfangs sehr verschieden; sie liegen zum Lheil so weit aus einander und sind so weit von den Städten entfernt, daß oft ein dringendes Bedürfniß zu Setzung mehrer Handwerker sich herausstellt. Wenn an dem einen Ende eines weit ausgedehnten Dorfes sich ein solcher Handwerker befindet, und an dem andern Ende wohnt keiner, wie kommen nun die vielleicht sehr zahlreichen Bewohner dieses zweiten Endes des Dor fes dazu, so weit zu gehen? oder es tritt der Fall ein, daß ein solcher Handwerker vielleicht durch Alter oder durch Krankheit nicht mehr fähig ist, sein Handwerk zu betreiben, wie kann hier die Rede davon sein, das Ortsbedürfniß zu befriedigen? Der Zahl 1 müßte ich also unbedingt widersprechen. UebrigenS bin ich mit den bei §. 8 aufgeführten Handwerkern ganz vollkom men zufrieden, und ich glaube, sie sind hinreichend, die Bedürf nisse des Landmanns zu befriedigen. Abg. Meisel: Ich weiß nicht, ob ich das Amendement richtig verstanden habe? Ist es der Fall, so scheint es mir durchaus, als sei es nur eventuell zu stellen, und es ist schon von andrer Seite bemerkt worden, es müsse dasselbe ausgesetzt bleiben, bis sich herausgestellt haben werde, ob die §§., wie sie nach dem Gesetze vorliegen oder nach dem Deputationsvorschlage Annahme finden. Ich sollte aber auch glauben, daß der Zweck des Amendements erreicht werde, es möge nun das Eine oder das Andere die Genehmigung der Kammer finden. Würden z. B. die ßtz., wie sie die Regierung vorgeschlagen hat, ange nommen, so soll zwar, wenn mehr gls ein Handwerker aufzu nehmen beliebt wird, die Concession der Regierung entscheiden; indeß will man nach der gestrigen Abstimmung dasConcessions- recht nicht eintreten lassen, hingegen dem Deyutationsvorschlage den Vorzug geben, so wird dem Gemeinderathe und der Orts obrigkeit die Befugniß crtheilt, nach dem Ortsbedürfnisse mehre Handwerker zu setzen. Also in dem einen wie in dem andern Falle würde der Zweck des Amendements vollkommen erreicht sein. Wenn der geehrte Abgeordnete erwähnt hat, er wolle nur die Beschränkung nicht, so weiß ich nicht, was er damit beabsichtigt, da doch in beiden Fällen das Recht, nach dem Be dürfnisse des Orts auch mehrere Handwerker zu setzen, nicht beschrankt wird; noch mehr überflüssig scheint mir das Amen dement zu sein, wenn das Deputationsgutachten Annahme findet. Doch wiederhole ich nochmals die Bemerkung: ich weiß nicht, ob ich den Antrag richtig verstanden habe. Abg. v. Thielau: Es scheint wohl kein Zweifel darüber obzuwalten, wie mein Amendement zu verstehen sei. Es hängt allerdings davon ab, wie jeder die Sache sich vorstellte und darnach wird er mein Amendement beurtheilen. Ich bin nicht daran Schuld, daß die Regierung blos Einen der frag lichen Handwerker auf das Land übersiedeln lassen will, und rch habe das Gesetz nicht gemacht. Wollte die hohe Staatsregierung andere Zahlen substituiren, sehr gern wollte ich mein Amende ment zurücknehmen; aber davon kann ich mich, wie die Sache jetzt steht, nicht trennen, daß es nothwendig sei, mein Amen dement anzunehmen, wofern man nur irgend das Interesse des platten Landes vertheidigen will, besonders da auch das Amen dement des Abg. Reiche-Eisenstuck gefallen ist. Nunmehr bleibt nichts weiter übrig, als die Interessen des platten Landes separat zu verfolgen und ich erkläre es hiermit ganz offen, daß ich bei meinem Amendement keinen andern, als den Zweck habe, das Interesse des platten Landes zu sichern, damit wir nicht durch künftige Beschlüsse der ersten Kammer gezwungen wer den, diese Paragraphe, wie sie hier in der Gesetzvorlage steht, annehmen zu müssen. Abg. Sachße: Ich für meine Person habe die feste Ueber- zeugung, die Regierungsvorlage werde, so wie hier, auch in der ersten Kammer nicht Annahme finden, indem der gestrige Beschluß bereits gelehrt hat, wie man das Interesse der Städte bcurtheile! im Gegentheile habe ich Grund zu erwarten, daß nicht nur die Deputationsvorschläge vollständige Genehmigung erhalten, sondern daß sie immer noch mehr und mchr Ausdeh-
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