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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nen. Die Innungen sind blos berechtigt gewesen, gegen Miß brauch Beschwerde zu führen, und ist auch nach Befinden amts halber eingeschritten worden. Es kann also dem, was tz. 8 ausgedrückt ist, niemals an und für sich ein Werbietungsrecht der Art entgegenstehen. Beides sind ganz von einander ver schiedene Verhältnisse. Abg. Klinger: Ich bin dieser Ansicht durchaus nicht, weil in Z. 2 doch die Worte enthalten sind, „daß das Verbie- tungsrecht der städtischen Innungen sich erstrecken könne auf einen gewissen Umfang." Hat man in tz. 2 als obersten Grundsatz ausgesprochen: „Es soll das Werbietungsrecht der städtischen Innungen sich auf einen gewissen Umfang erstrecken, und zwar auf denjenigen, den sic nachweisen können nach den Specialinnungsartikeln," so habe ich doch dafür gehalten, daß dieser von der Kammer anerkannte oberste Grundsatz auch bei tz. 8 anwendbar sein müsse. Präsident I). Haase: Wenn Niemand weiter hinsichtlich dieser Amendements das Wort begehrt, so wäre die Debatte über diese sämmtlichen Amendements, die zur 8. tz. gestellt worden sind, geschossen. Ich habe nun die Kammer darüber zu fra gen: ob sie will, daß die Beschlußnahme über die eingebrach ten Amendements zur 8. tz. ausgesetzt weiche, bis über das De putationsgutachten abgestimmt worden ist, was eigentlich die ReHel bildet, oder ob die Kammer, nachdem gegenwärtig diese Amendements durchsprochen worden sind und deren Inhalt in Aller Erinnerung lebendig dasteht, jetzt schon darüber zur Ab stimmung schreiten will. Abg. v. Thielau: Es scheint mir, es kann keine Frage sein, daß zuvörderst über das Amendement des Abg. Reiche-Ei- senstuck abgestimmt werden muß, denn es liegt kein Deputa tionsgutachten vor, als nur der Gesetzentwurf. Zu Z. 8 hat die Deputation keinen Vorschlag gemacht; also würde zuerst das Amendement und dann der Gesetzentwurf zur Abstimmung kommen. Präsident v. Haase: Der geehrte Abgeordnete alterirt durch seinen Antrag die tztz. 9, 10 und 11 gänzlich und sein Amendement präjudicirt das Deputationsgutachten offenbar. Daher würde ich auch nicht gern die Frage auf Annahme dieses Reiche-Eisenstuck'schen Amendements zuerst richten, und es scheint mir dies um so zweckmäßiger zu sein, daß jetzt darüber abgestimmt werde, da so eben die umfänglichen Verhandlungen darüber geendigt worden sind. Doch habe ich, wie ich bereits oben angedeutet, darüber den Beschluß der Kammer noch zu hö ren. Will die Kammer über das Reiche-Eisenstuck'sche Amen dement jetzt abstimmen? — Ja! — Präsident I). Haasc: Es lautete, die 8. tz soll so modificirt werden: „In jeder Landgemeinde können Schneider, Schuh macher, -Weißbäcker, Fleischer, Grob- und Hufschmiede, Wag ner, Stellmacher, Sattler, Tischler, Glaser, Seiler und Bött cher gesetzt werden. Dergleichen Handwerkern ist die Aufnahme in die Landgemeinden nicht zu versagen, wenn sie diejenige Be fähigung nachweisen, welche sie zu ihrer Aufnahme in die Städte und zur Zulassung zum Bürgerrechte berechtigt haben würden. Wird anderen als den genannten Handwerkern die Aufnahme versagt, so hat auf deren Beschwerde die Regie rungsbehörde zu entscheiden." Die erste Frage würde auf An nahme desjenigen Theils des Reiche-Eisenstuck'schen Amende ments gestellt werden, welchem der Abg. v. Thielau nicht entge gengetreten ist; dann würde der zweite Theil dieses Amende ments zur Frage kommen: „Wird anderen als den genann ten rc- " (s. oben.) Ich füge hinzu, daß die tztz. 9,10, 11 weg fallen würden, sobald das Reiche-Eisenstuck'sche Amendement die Zustimmung der Kammer erhält. Abg. v. Th ielau: Ich würde darauf antragen, daß der erste Theil getheilt werde und die erste Frage gestellt werde, bis Abg. Ne iche - Eisenstuck: Die ersten beiden Sätze han gen unmittelbar zusammen. Gegen die Trennung müßte ich aus gutem Grunde Einwendungen machen. Abg. v. Thielau: Ich muß darauf bemerken, daß mein Amendement ganz dieselben Worte enthält, und ich auch das Recht habe, mein Amendement zur Abstimmung bringen zu lassen. Die Kammer würde also über den ersten Theil des Reiche-Eisenstuck'schen Amendements, das dieselben Worte ent hält als das meinige, dann noch einmal besonders abstimmen müssen. Also diese beiden Punkte scheinen mir wesentlich zu sein: der erste,, zweite und dritte Satz separirt. Abg. Reiche-Eisenstuck: Der zweite Satz hat keine Bedeutung, wenn der erste allein da steht, denn der zweite Satz ist basirt auf den ersten. Es sind die Motiven zu dem ersten. Denn, wenn mehrere Handwerker von der bezeichneten Art auf den Dörfern zugclassen werden sollen, in "unbeschränkterAnzahl, so müssen auf der andern Seite die Landgemeinden auch ge zwungen sein, sie aufzunehmen, wie die Städte bisher ge zwungen waren. Abg. v. Thielau: Ich habe zu erwiedern, Ich nehme nur mein Recht in Anspruch, daß dann mein Amendement zur Abstimmung komme. Der erste Satz lautet ganz; wie mein Amendement und würde das angenommen, so würde keine Aenderung in dem Amendement des Abg. Reiche-Eisenstuck be zwecktwerden. Also scheint es mir wünschenswert!), der Kammer würde eine Abstimmung erspart. Präsident 0. Haase: Der geehrte Abgeordnete hat seinen Antrag ausdrücklich eventuell gestellt. Wird das Reiche- Eisenstuck'sche Amendement nicht genehmigt, so hat der Abgeord nete immer noch das Recht, seinen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Uebrigens würde ich der Kammer Vorschlägen, den ersten und zweiten Satz des Amendements auf einmal und ungetrennt zur Abstimmung zu bringen, da mir beide in ganz engerVerbin- dung zu stehen scheinen. Ist die Kammer damit einverstanden, daß beide ersten Satze des Reiche-Eisenstuck'schen Amendements zur Abstimmung kommen?
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