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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Stimmenrecht, und zwar nach der Größe des Besitzthumö, nach Aeckern und Abgaben, an die Stelle des Beschlusses des Gemein- derathes treten, damit der größere Grundbesitz hier seine gleiche Vertretung findet, indem derselbe im Orte die größten Abgaben und Communlasten hat und die mehrsten Leute beschäftigt." Wird dieses Amendement von der Kammer unterstützt? — Ge schieht hinlänglich.— Der Abg. Döhlerhat zu §. 9 des Gutachtens (s. Nr. 20, S- 283) folgendes Amendement gestellt: „In denje nigen Landgemeinden, wo das Bedürfniß hierzu vorhanden, ist aber auch die Aufnahme mehrer von den §. 8 genannten Hand werkern, worunter auch dieTopfer zu rechnen, zulässig." Wird dieser Antrag unterstützt? — Geschieht ausrei chend. — Präsident: Zur tz. 10 des Deputationsgutach tens (s. Nr. 20, Seite 283), hat derselbe Abg. Döhler noch einen Antrag gestellt; er ist also gefaßt: „Zur Niederlas sung eines der tz. 8 genannten Handwerker eben sowohl, als zur Aufnahme mehrer derselben in eine Landgemeinde, ist zunächst die Einwilligung des Gemeinderathes, und, nachdem diese er folgt, sodann auch die Erlaubniß der Obrigkeit erforderlich." Abg. v. Schröder: Durch diesen Antrag bleibt die tz. keineswegs, wie einige Abgeordnete glauben möchten, unver ändert. Es fallen nämlich die Worte: „ oder anderer als der in Z. 8 gedachten Handwerker " aus. Präsident v. Haase: Unterstützt die Kammer den Antrag des Abg. Döbler bei der 10. §. ? — Geschieht ausreichend. — Präsident v. Haase: Nun ist noch einZusatzzuderlO.H^ des Gutachtens von dem Abg. Schmidt eingegangen, welcher so lautet: „Auch dürfen weder die Gemeinde noch der Gerichts herr sich für die Ausnahme der Handwerker ein Eintrittsgeld in die Gemeinde oder einen jährlichen Canon und dergleichen Abgaben stipuliren." Unterstützt die Kammer diesen Zusatz. — Geschieht ausreichend. — Präsident v. Haase: Es wird nun den geehrten Antrag stellern frei stehen, ihre von der Kammer unterstützten An.träge näher zu motiviren. Abg. Reiche-Eisen stuck: So oft ich bei dieser Gele genheit das Wort genommen habe, habe ich immer an die Spitze gestellt, ich halte eine unumschränkte Gewerbefrei heit noch zur Zeit für eine schöne Idee, allein für eine über spannte Idee; habe mich aber auch zugleich jederzeit dafür ausgesprochen, daß eine mögliche Annäherung an die Gewer befreiheit nicht allein zulässig, sondern auch erforderlich sei. Ich habe aber eine dergleichen Annäherung in dem Gesetzent würfe gefunden, und zwar zur Gnüge gefunden, soweit.sie nämlich die dermaligeü Zeitverhältnisse gestatten, und es wird durch den Gesetzentwurfauch für die Zukunft nichtderWeg ver sperrt, nochweiterzu gehen,Noch weitereVorschrittezuthun,wenn es die Zeitverhältnisse gestatten. Jetzt lregk aber, namentlich seit der gestrigen Abstimmung- die Sache gänz -anders. Die Kammer hüt sich.entschlossen, darauf anzutragen - ddß derRe- gierungsbchörde gar keine Beurtheilung weiter zkstehM soll-, ob und in wie weit den Handwerkern die Ansiedlung auf deM Lande gestattet werden soll, es wird die Befugniß, darüber ZU entscheiden, einzig und allein in die Hände der Gemeinderathe gelegt, wenn ich nämlich voraussetzen darf, daß das D'chuta« tionsgutachten Annahme findet, was ich befürchten must. Beiläufig hat das Deputationsgutachten auch noch den Obrig keiten eine Stimme gegeben, es hat aber die Befugniß nicht in die Hände der Obrigkeit und der Gemeinderathe gelegt- son dern erst in die Hand der Gemeinderäthe und dann der Obrig-- keit. Hierbei kann ich mir nicht bergen, daß daraus Miß bräuche entstehen und ganz unangemessene Verhältnisse hervor gehen können. Ich habe gestern schon angedeutet: ein gleich mäßiges Princip in dieser Angelegenheit wird dann nicht festge-. halten werden können, es ist nicht denkbar. Jeder GeMeinde- rath wird so entscheiden, wie es ihm gerade einfällt, wie es ihm eben mannigfaltige Rücksichten an die Hand geben; bald wird der Gemeinderath — ohne den Männern irgend zu Nähe treten zu wollen, die das öffentliche Vertrauen dazu gehabt haben — bald wird der Gemeinderath, sage ich, den pekuni ären Vortheil ins Auge fassen, z. B. wenn Hausgenossen Frohnen abgelöset haben, die auf die Gemeinden übernommen worden sind, da werden sie vielleicht darauf Rücksicht nehmen, daß sie mehr Contribuenten erhalten. Oder es finden vielleicht auch persönliche Rücksichten statt; es hat z. B vielleicht ein einflußreiches Mitglied des Gemeinderathes eine Tochter zü verheirathen, um welche ein Tifchlergeselle wirbt, und der gleichen Verhältnisse mehr, die auf der Hand liegen, bie ich aber.nicht ausführen will. Ich habe mich gefragt: hat 'Man noch eine weitere Rücksicht auf die Städte zü NehiNen , weNn das Deputationsgutachten durchgeht? oder glaubt Man, daß die Städte dann irgend eine Sicherstellung gegen einen unber- schränkten Betrieb aller Handwerker auf dem Lande erlängen, wenn in die Hande der Gemeinderathe und züM The'il der Obrigkeiten ihr Wohl und Wehe gelegt wird? Da scheint es am geeignetsten, daß man, statt einen Schritt vorwärts zu gehen, lieber noch einen Schritt weiter gehe, und die Städte liebetunter das Gesetz als unter die Willkühr ihnen fremden Be hörden stelle. Werin das Deputationsgutachten angenommen wird; so findet im Erfolg offenbar die unbedingte Zulassung der HandwerkerqufdasDorfstatt. Wenn nun alle Handwerker in Mehr- oder Minderzahl auf den Dörfern Entree gewinnen köM nen, nach dem Deputationsgutachten: so muß man doch auch fragen, inwiefern sie auch sonst noch etwa hier und da Erwä gungen aufdringen könnten, die berücksichtigt sein wollen. Ist den Städten, meine Herren, ist dieObrigkeitverbunden, jeden Inländer als Handwerker aufzunehmen und zuM Bürgerrecht zuzulassen, sie mag wollen oder nicht; hat er nurdieBefähsi gung dazu, ist er gelernt, gewandert u. detgli.^ aUfiden Dörfern aber wird man erst untersuchen- vb man L'üst^a-ffihfi aufzunehmen. Was in den Städten' Obrigkeiten- das,liegt dfff den Dörfern in der'fiM'§nW'i'lV
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