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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 24. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg. Oehme: Ich erlaube mir eine Anfrage: tz. 12 des Entwurfs scheint mir nicht umfassend genug zu sein, da der Gesetzentwurf sich nicht bestimmt ausspricht, und es sich fragt, ob die an der nächsten städtischen Innung zu haltenden Land meister auch an die Specialartikel der fraglichen Innung, oder blos an die Generalartikel von 1780, die in dem Gesetzentwurf ebenfalls nicht ausdrücklich erwähnt sind, sich zu halten haben. Referent v. Hartmann: Sie würden es in dem selben Werhältniß mit einer städtischen Innung zu halten ha ben, wie andere Landmeister. Abg. Oehme: Es wäre zu wünschen, daß dies in das Gesetz ausgenommen würde. Abg. Müller (aus Taura): Ich kann mich weder mit der §. des Gesetzentwurfs noch mit der der Deputation einverstan den erklären. Nehme ich das Mandat von 1767 zur Hand, so finde ich, daß sie an der Betreibung eines Handwerkes nicht gehindert werden, wenn sie zu einer Innung hallen. Aber nicht allein in Städten haben wir Innungen, sondern auch auf den Dörfern. Nehme ich die Handwerker an, die bei mir auf den Dörfern sind, welche in ein Amt gehören, welches in der Stadt ist, so halten sie es mit der Innung, welche in dasselbe Amt gehört; aber gerade die nächsten Städte gehören nicht da hin. Mithin würde ich es unpassend finden, wenn man sie zwingen wollte, es mit der nächsten städtischen Innung zu hal ten. Deswegen erlaube ich mir den Antrag, daß es heiße: „mit einer städtischen Innung." Wir haben z. B. Strumpf- würker- und andere Innungen auf dem Lande. Präsident v. Haase: Wenn der Abgeordnete durch sei nen Antrag ein Amendement beabsichtigt, so wird dies zur Un terstützung zu bringen sein. Referent v. Hartmann: Nur eine Erinnerung er laube ich mir. Ich glaube nämlich, daß dem Anträge ein Mißverständniß zum Grunde liegt; denn was die Strumpf- würker und Weber betrifft, so besagen die früheren Paragraphen schon das Erforderliche, und es ist hinsichtlich derselben ausdrück lich zwischen solchen, die mit städtischen Innungen, zwischen solchen, die mit Innungen auf dem Lande es halten, und zwi schen solchen, die ganz frei von einem Jnnungsverbande arbei ten , distinguirt worden. Die Mehrheit der Kammer hat auch diese Bestimmungen bereits ausgenommen. Bezieht sich also dies Bedenken auf diese Gewerbetreibenden, so ist es bereits er ledigt. Abg. Müller (aus Taura): Nach der Aeußerung des Re ¬ ferenten würde ich meinen Antrag dahin modisiciren, daß es cheiße: „mit einer der nächsten städtischen Innungen," aber nicht: „mit der nächsten städtischen Innung." Wenn ich meine Gegend annehme, so sind wir sehr weit von den Städten ent fernt, zu denen wir gehören. Referent v. Hartmann: Dahin geht ja die Meinung der Deputation, daß gesetzt werden soll: „einer der nächsten II. 24. städtischen Innungen." Weiter kann man aber die Bestim' mung füglich nicht extendiren. Abg. Müller (aus Laura): Dabei würde ich mich be ruhigen, daß die Stadt nicht absolut bestimmt werde. Abg. Naundorf: Der Grund, daß Handwerker auf dem Lande nicht immer an die Innung der nächstgelegenen Stadt sich anschließen, liegt darin, weil die bei Ertheilung des Mei sterrechts zu entrichtenden Gebühren bei einer Innung höher sind, als bei der andern, und deshalb finde ich die Abände rung zweckdienlich. Abg. Sahrerv. Sahr: Was ich bemerken wollte, ist schon durch das erledigt, was die Herren vor mir geäußert ha ben. Ich wünschte auch, es fiele das Wort: „nächste" ganz weg, und werde blos gesagt: „der Städte." Schon jetzt ist es der Fall bei mehren Handwerkern, namentlich auch bei den Maurern, daß sie sich in einer 7 — 8 Stunden entfernten städtischen Innung aufnehmen lassen, weil sie dort wohlfeiler ausgenommen werden, und ich sehe nicht ein, warum das, was schon lange und ohne Nachtheil bestanden hat, aufgehoben werden soll. Ich wünsche also, daß das Wort: „nächsten" wegfalle. Die Leute gehen dahin, wo sie am wohlfeilsten aus genommen werden, und das kann man ihnen auch in Zukunft gewahren. Präsident v. Haase: Der Abg. Sahrer v. Sahr bean tragt demnach, daß das Wort: „nächsten" in Z. 13 wegfallen, und es heißen soll: „hat es mit einer städtischen Innung zu hal ten". Ich frage die Kammer, ob sie das Amendement unter stütze? — Wird ausreichend unterstützt.— Königl. Commissar v. Merbach: In den Motiven hat man sich darüber bereits ausgesprochen, daß einebisher zu be merken gewesene Unordnung in der Sache Veranlassung zu der Bestimmung gegeben habe, die man in dieser §. des Gesetzent wurfs , dem Mandat von 1767 gegenüber, angendmmen hat. Es ist zugleich bemerkt worden, daß, wenn man die Sache hätte ganz ins Reine bringen wollen, hätten Bezirke für die Dorf handwerkergebildet werden müssen, daß aber die Ausführung dieser Idee mit großen Schwierigkeiten verbunden gewesen wäre. Man hat daher dabei stehen bleiben müssen, um Ge wißheit darüber zu haben, wo sie das Meister-recht erworben haben, daß die nächste Innung dafür festgesetzt werde. Allein die Deputation hat dies erweitert und gesagt: „eine der näch sten Innungen". In Berücksichtigung nun der Schwierig keit, welche in dem concreten Falle auch über die Frage ent stehen könnte, welche die nächste Innung sei, würde man sich Seiten der Regierung mit dieser Modifikation auch einverstehen, als welche der von der Regierung genommenen Idee immer noch näher kommt. Was aber das Amendement des Herrn Abg. Sahrer v. Sahr betrifft, so muß ich bemerken, daß man darauf keine Rücksicht zu nehmen gehabt habe, ob die'genann ten Handwerker, Maurer, Zimmerleute'u. s. w. sich da oder' dort das Meisterrecht wohlfeiler erholen könnten. Daran hat 2 -
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