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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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überhaupt sehr, daß auch den Dorfbewohnern, und zumal den Eltern gestattet ist, daß sie dürfen ihre eignen Sühne und Groß- - eitern ihre Enkel in Arbeit nehmen. Wirhabendas aus der Gewer- > beordnung für das Herzogthum Weimar herüber genommen^i Ich glaube, es wird jedem Sachsen zur Freude gereicht haben, I als wir bei Eröffnung des Landtags aus dem Munde unsers! allgemein hochverehrten Hrn.Staatsministxrs v. Lindmau hör-' ten, daß von dem befreundeten, nachbarlich gesinnten Großher- i zogthum Weimar, das am vorigen Landtage berathene sächsische Civilgesetzbuch ohne alle Modification angenommen worden ist, und ich glaube, wir würden nur einen ganz kleinen Austausch ' treffen, wenn auch das hier angenommen würde, was bereits dort als Bestimmung güt. Was j übrigens das Amendement des Abgeordneten Reiche - Cisenstuck betrifft, so kann ich mich ' demselben durchaus nicht anschließen. Denn nach §. 13 ist angenommen, daß unsere Dorfmeister mit einer städtischen In nung sich vereinigen müssen: sie müssen folglich ihre Qua'rtal- und andern Abgaben in die Stadt abgeben; ja nach dem Man dat von 1772 erhielten wir von Aufdingen, Lossprechen und Mei-' sterspruch, Beiträge in dieOrtsürMencassen, das, was bis jetzt allein zu diesen Ärmenkosten beigetragen wurde, die wir in unsere Dorfarmencassen zurückbekamen,behielten neuerlichdieJnnungett zurück. Ferner hat man gesagt, daß eine große polizeiliche Aufsicht Würdestattfinden müssen. Ich habe in meinem Orte überhundert Gesellen und Lehrlinge. Ich sehe aber nicht, daß die Polizei anders wie früher gehandhabt werden müßte. Wenn nun zu diesem auch noch etwa 4 Schuhmacher- und Schneidergesellen kommen, so werden diese es nicht nötbig machen, daß man noch ei nen Gerichtsschöppen oderein Gemeinderalhsmi'tglied anstellt.— (Während der Rede des Abgeordneten tritt der königl. Cöm-' Missar v. Wietersheim in den Sitzungssaal.) Abg. Scholze: «Was ich sagen wollte, ,ist bereits durch ' die Abgg. Eisenstuck und Müller ausgesprochen worden. Denn ! ich wollte mich auch gegen das Amendement erklären. Das unbefugte Bettelwesen kann sich nicht bedeutender vermehren, als es jetzt schon der Fall ist. Denn alle Handwerksburschen, welche die Straße wandern, untersuchen alle Bauernhöfe in den Dörfern, wo die Straßen durchgehen. Nun ist gesagt worden, daß keine Gesellen sollen gehalten werden. Bei minder wichti gen Handwerkern, wie Schneider und Schuhmacher sind, wenn diese keine Gesellen halten sollen und es würde vielleicht einer kränklich, so wäre das sehr schlimm. Es ist ja bei diesen Hand werksgesellen nicht wie bei den Bauern mit dem Gesinde, was nur aufs ganze Jahr angenommen wird. Der Handwerker aber nimmt heute einen Gesellen an und über acht Lage schickt er ihn wieder fort. Es ist auch von dem blauen Montag erwähnt worden, die Landgemeinden würden viel Beschwerden mit ihrem Gesinde davon haben und würde viel Einfluß darauf ausüben. Da muß ich bemerken, daß das mehr auf die Dvrfschaften an gewendet werden kann, die nahe an den Städten liegen und auf Grundstücke, welche innerhalb der Städte liegen. Die haben ja jetzt immer auch ihre Wirthschaften schon bestellen müssen und, wie ich weiß, ohne Benachtheiligung des blauen Montags. II. 25. Nun ist gesagt worden, daß man lieber mehr Meister.-aufneh men, als daß ein Meister mehre Gesellen halten sollte. Dem muß ich aber widersprechen; denn das wäre der größte Nach theil für die Dörfer, wenn ein Meister nicht sollte Gesellen hal ten können. Man sucht überhaupt den Dörfern immer beizu kommen und ihnen wieder neue Vorschläge zu machen, die ihnen Nachtheil bringen. Darum muß Rücksicht darauf genommen werden, daß das DeputatiottsgMachten angenommen wird. Das bringt der Stadt und dem Lande weniger Nachtheil; denn es ist besser für das Land ein Meister und ein Geselle als zwei Meister ohne Gesellen. - Secretair v. Schröder: Ich glaube, es würden die städ tischen Abgeordneten gar nichts darwider haben, wenn nur eine Zahl von Gesellen bestimmt würde, wenigstens würde'' ich mich mit ein, zwei Gesellen wohl einverstehen können. Wenn aber ein Meister, wie es hier erlaubt sein soll, zehn, zwanzig Gesel len halten kann, dann ist dies doch wirklich zu viel. > Abg. Meisel: Es ist von dem Abg. Scholze meiner Aeu- ßerung eine böswillige Absicht untergekegt worden. Weimer sagt, daß ich behauptet hätte, es würde auch nachtheilig sein, wenn ein Meister auf dem Lande einen Gesellen halten dürfte, so habe ich zu erwiedern, daß ich nicht behauptet, es solle nicht ein Gefells gehalten werden, ich habe nur von der unbeschrank ten Zahl der Gesellen gesprochen und muß darauf aufmerksam machen, daß im Gesetzentwürfe selbst darauf hingewiesen und es mir nicht in den Sinn gekommen ist, daß ich dadurch das Land benachtheiligen wollte. Es sittd schott mehre Aeuße- rungen laut geworden, wovon ich sagen Muß: es thut mir leid, daß' sie in der Kammer gefallen sind. - Ich glaube nicht, daß -ein 'städtischer Abgeordneter das Land benachtheiligen will; -am-allerwenigsten habe ich es gethan während der' drei Land tage, an welchen ich die Ehre gehabt habe, in dieser Kammer als Abgeordneter zu erscheinen. Königl. Commifsar v. Merbach : Ich achte es fast für überflüssig, erst noch von Seiten der Regierung zu erklären, daß sie nicht mit dertz. einverstanden fern köntte, welche die vollkom mene Freiheit für die Dorfhandwerker ausspricht, da man dieses wohl wird voraussetzen können. Es ist das in der That das Extreme,- was die Deputation in dieser §. materiell sufstellt; und die Regierung hat auf diese Licenz um so weniger gerathen kön nen, da sie ganz aus dem Kreise herausgeht, in welchem sich der Antrag der.vorigen Ständeversammlung bewegte; nämlich, daß.demLandmanne Gelegenheit gegeben werden möchte, daß er für seine Bedürfnisse ohne große Belästigung schnellere Be friedigung erlangen könnte. In wie weit die Erreichung dieses Zweckes für hie Dorfhandwerker auch die Haltung von Gesellen nöthig macht, dafür ist in der 16. tz. des Gesetzentwurfs gesorgt worden, da alleHandwerker, welchen nach der Natur, ihres Ge werbes Gehülfen durchaus Bedürfnis sind, in dieser Z. ihre Stelle gefunden haben und denselben dies als Regel und unab- j weislich nachgelassen ist. Für die Fälle, wo Kränklichkeit und 2*
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