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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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4:n müßte. Dazu kommt noch, daß die Parteien in dem Falle, wenn die Sache durch Vergleich beigelegt wird, gewißgern sofort den Anwalt bezahlen; sollen sicdas nicht thun, und soll der Advocat gehalten sein, die Kostenberechnung zuvorderst zur Moderation einzureichen, so würden dadurch Weiterungen an Zeit, Mühe und Kosten veranlaßt, die in vielen Fällen den Parteien selbst unerwünscht sein dürften. Darrn möchte aber auch noch zu be denken fein, daß häufig diese Vorschrift umgangen werden könne; es darf z. B. nur die Sache liegen bleiben. Uebri- gens möchte man gerade solchen Advocaten, die sich angelegen sein lassen, die Sachen durch Vergleich beizulegen, so viel Ver trauen schenken, daß sie ihre Clienten nicht übersetzen. Secretair v. Schröder: Ich konnte mich mit diesem Anträge der Deputation nicht einverstanden erklären, indem ich glaube, daß ex gar nicht in der Absicht der vorigen Ständever sammlung gelegen habe. Der Antrag derselben, den die geehrte Deputation im Berichte auch herausgehoben hat, ging bloß da rauf hinaus, daß die Advocatengebühren in allen Rechtssachen bei Verlust derselben vor Versendung der Acten oder der Bescheidsertheilung zu den Acten liquidirr werden sollen; andere Falle also als Actenversendung und Bescheids ertheilung sind darin nicht mit ausgenommen worden. Durch den gegenwärtigen Antrag aber scheint noch außerdem ein Mißtrauen gegen den Advocatenstand ausgesprochen zu werden, das derselbe wohl nicht verdient. Warum wendet man eine solche Maßregel nicht auch bei andern Personen an , wie z. B. bei den Aerzten? Diesen steht es frei, ihre Kosten von den Patienten zu fordern, zu welcher Zeit sie wollen und ohne daß dabei eine gerichtliche Cognition oder Moderation ernzutreten hat. Ich sehe also nicht ein, warum gerade die Advocaten die jenigen sein sollen, gegen welche eine solche Präventivmaßregel Platz ergreifen soll. Referent Eisenstuck: Man scheint den Gesichtspunkt zu verkennen, von dem die Deputation hierbei ausgegangen ist und glaubt, als ob sie nichts anderes bezwecke, als die Parteien zu schützen, daß sie nicht von den Sachwaltern übersetzt werden; keineswegs! Vielmehr hat die Idee vorgewaltet, daß auch den Advocaten ein größerer Schutz gewährt werden solle, als leider bisher der Fall war. Ich will mich hier nicht weiter über die Stellung der Advocaten in unserm sächsischen Vater lande verbreiten; sie ist dieselbe, wie in andern Ländern und in einigen Ländern ist sie noch schlimmer. Allein das ist gewiß — und Jeder, der die juristische Praxis geführt hat, deren es in diesem Saale wohl mehre geben dürfte, wird mir Recht geben — es muß gewiß für jeden Sachwalter! höchst un angenehm sein, wenn er eine Sache ausgeführt hat und soll nun sich Wege machen, an das Gericht gehen und um Mode ration bitten. Das ist mir eine Hauptrückficht bei der Sache gewesen. Nach dem Anträge hat der Sachwalter nun nicht mehr nöthig, Mahnbriefe und Suppliken an die Parteien zu erlassen, ob es diesen nicht gefällig wäre, im Termine zu be zahlen- sondern es befindet sich die Liquidation 'bei den Aiteü !l. 29. . uüd es heißt nunmehr, so und so viel ist zu bezahlen. Wol len die Parteien nicht bezahlen, so kann der Anwalt nunmehr so fort den Rechtsweg betreten. Wollen die Parteien mehr bezahlen, so ist das ihre Sache, aber der Fall wird nicht häufig Vorkom men. Dabei fragt es sich noch, wie es zeither mit diesen Modera tionen gehalten worden ist? Es ist gewiß ein großer Uebel- stand, wenn der ehrenhafte Anwalt sich seine Kostenberechnung von einem Amtsaccessisten oder wohl gar von einem Registrator vielleicht 2, 3 Jahre hinterdrein prüfen und moderiten lassen soll. Besser ist es, das Gesetz verpflichtet den Sachwalter zur Ein reichung der Liquidation, wenn auch die Parteien in manchen Fällen sagen mögen, er hatte das nicht nöthig gehabt. Letz teres kann möglich sein, aber bezahlen wollen sie dennoch nicht. Abg. Sachße: Als ich vorhin um das Wort bat, hatte ich die Gründe noch nicht vernommen, die der Hr. Referent so eben zu Rechtfertigung des Deputationsantrags vorbrachte. Seiner Ansicht nach soll es nur zum Vortheil der Sachwalter gereichen, daß sie die Gebühren nicht fordern können, die sie nicht zu den Acten liquidirt haben. Allein das von ihm ange führte scheint mir noch nicht vollständig genügend zu sein, weil dieser Einrichtung ungeachtet doch nicht selten der Fall vorkom men wird, wo die Zahlung nicht erfolgt, und wo dann Mahn briefe oder andere ähnliche Bittschreiben sehr häufig nicht wer den ausbleiben können. Auf der andern Seite giebt dieser Zusatz unstreitig auch Veranlassung zu einiger Kvstenvermeh- rung. In der Regel wird die Ueberreichung der Liquidation von Seiten des Anwaltes mittelst besondern Schreibens erfol gen , was derselbe ebenfalls mit in Ansatz bringen ^ann; das Gericht selbst kann hierauf den Parteien die Liquidation zufer tigen, und auch das wird nicht ex otllcM geschehen. .Äne ganz geringe Liquidation kann demnach zu einer ziemlich ansehnlichen Höhe ansteigen. Abg. Schmidt: Der geehrte Abgeordnete, der sö eben sprach, hat schon das berührt, was ich vorzüglich sagen wollte. Zwischen Liquidiren und Einfordetn der Kosten ist ein großer Unterschied, und ich kann nicht einsehen, wie die Ansicht, die der Hr. Referent aussprach, ihn eigentlich zu diesem Zusätze habe bewegen können. Da der Hr. Staatsminister schon die Vertheidigung desAdvocatenstandes übernommen hat, und ins besondere weil ich diesem Stande angehöre, ich also parteiisch erscheinen möchte, so enthalte ich mich der übrigen Bemerkun gen , die ich sonst vorzutragen mich gedrungen gefühlt hätte. Nur bitte ich darauf Rücksicht zu nehmen, daß ein solcher Zu satz, wie ihn die Deputation vorgeschlagen hat, gewiß nicht nöthig ist, wie der Herr Staatsminister bereits.gründlich dar- gethan hat. Vorzüglich wäre es auch die Kürze der vorge- fchlagenen Frist von nur 14 Lagen, an welcher ich Anstoß neh men müßte. Wie viel Advocaten, die mit Geschäften über häuft sind, würden dadurch Verluste ganz unschuldlgerweifö zu erleiden haben, und ich möchte wohl den Hru. ReferenksnbitteN- zu bedenken/ wie viel er, wenn diese Vorschrift vör? seiner Jugend an schott bestanden hätte)' dadurch ^kklöLeN haben 3*
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