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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1839/40,2.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028230Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028230Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028230Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839/40
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-01-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 43
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 91
- Protokoll9. Sitzung 107
- Protokoll10. Sitzung 115
- Protokoll11. Sitzung 131
- Protokoll12. Sitzung 147
- Protokoll13. Sitzung 165
- Protokoll14. Sitzung 177
- Protokoll15. Sitzung 193
- Protokoll16. Sitzung 209
- Protokoll17. Sitzung 225
- Protokoll18. Sitzung 237
- Protokoll19. Sitzung 257
- Protokoll20. Sitzung 273
- Protokoll21. Sitzung 289
- Protokoll22. Sitzung 305
- Protokoll23. Sitzung 321
- Protokoll24. Sitzung 339
- Protokoll25. Sitzung 351
- Protokoll26. Sitzung 367
- Protokoll27. Sitzung 391
- Protokoll28. Sitzung 403
- Protokoll29. Sitzung 419
- Protokoll30. Sitzung 443
- Protokoll31. Sitzung 455
- Protokoll32. Sitzung 481
- Protokoll33. Sitzung 495
- Protokoll34. Sitzung 513
- Protokoll35. Sitzung 539
- Protokoll36. Sitzung 571
- Protokoll37. Sitzung 587
- Protokoll38. Sitzung 601
- Protokoll39. Sitzung 625
- Protokoll40. Sitzung 647
- Protokoll41. Sitzung 663
- Protokoll42. Sitzung 685
- Protokoll43. Sitzung 705
- Protokoll44. Sitzung 729
- Protokoll45. Sitzung 757
- Protokoll46. Sitzung 785
- Protokoll47. Sitzung 809
- Protokoll48. Sitzung 829
- Protokoll49. Sitzung 845
- Protokoll50. Sitzung 861
- Protokoll51. Sitzung 887
- Protokoll52. Sitzung 909
- Protokoll53. Sitzung 931
- Protokoll54. Sitzung 947
- Protokoll55. Sitzung 975
- Protokoll56. Sitzung 987
- Protokoll57. Sitzung 1019
- Protokoll58. Sitzung 1039
- Protokoll59. Sitzung 1063
- Protokoll60. Sitzung 1087
- Protokoll61. Sitzung 1111
- Protokoll62. Sitzung 1135
- Protokoll63. Sitzung 1159
- Protokoll64. Sitzung 1195
- Protokoll65. Sitzung 1219
- Protokoll66. Sitzung 1245
- Protokoll67. Sitzung 1261
- Protokoll68. Sitzung 1285
- Protokoll69. Sitzung 1303
- Protokoll70. Sitzung 1325
- Protokoll71. Sitzung 1353
- Protokoll72. Sitzung 1377
- Protokoll73. Sitzung 1393
- Protokoll74. Sitzung 1407
- Protokoll75. Sitzung 1423
- Protokoll76. Sitzung 1443
- Protokoll77. Sitzung 1467
- Protokoll78. Sitzung 1499
- Protokoll79. Sitzung 1515
- Protokoll80. Sitzung 1535
- Protokoll81. Sitzung 1565
- Protokoll82. Sitzung 1589
- Protokoll83. Sitzung 1611
- Protokoll84. Sitzung 1635
- Protokoll85. Sitzung 1667
- Protokoll86. Sitzung 1701
- Protokoll87. Sitzung 1729
- Protokoll88. Sitzung 1753
- Protokoll89. Sitzung 1777
- Protokoll90. Sitzung 1809
- Protokoll91. Sitzung 1823
- Protokoll92. Sitzung 1847
- Protokoll93. Sitzung 1863
- Protokoll94. Sitzung 1911
- Protokoll95. Sitzung 1935
- Protokoll96. Sitzung 1965
- Protokoll97. Sitzung 1987
- Protokoll98. Sitzung 2003
- Protokoll99. Sitzung 2037
- Protokoll100. Sitzung 2069
- Protokoll101. Sitzung 2105
- Protokoll102. Sitzung 2125
- Protokoll103. Sitzung 2157
- Protokoll104. Sitzung 2173
- Protokoll105. Sitzung 2191
- Protokoll106. Sitzung 2211
- Protokoll107. Sitzung 2235
- Protokoll108. Sitzung 2255
- Protokoll109. Sitzung 2275
- Protokoll110. Sitzung 2299
- Protokoll111. Sitzung 2323
- Protokoll112. Sitzung 2347
- Protokoll113. Sitzung 2371
- Protokoll114. Sitzung 2395
- Protokoll115. Sitzung 2419
- Protokoll116. Sitzung 2439
- Protokoll117. Sitzung 2459
- Protokoll118. Sitzung 2479
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Abg, Eisenstuck: Da der Antrag unterstützt ist, so muß ich mir darüber etwas zu sagen erlauben. Ich habe ihn nicht unterstützt, und zwar deshalb nicht, weil es mir geschienen hat, als ob er weder in das Gesetz, noch namentlich zur 2. tz. gehöre, und drittens sollte er in das Gesetz und als Zusatz zur 2. tz. ge hören, so müßte ich wünschen, daß er noch eine bestimmtere Fassung erhielte, denn ich glaube, wenn diese Fassung gewählt würde, so würde Undeutlichkeit erfolgen. Er gehört nicht in das Gesetz der Zusatz, da das Gesetz die Verbindlichkeiten der Anwälte aussprechen soll, aber nicht richterliches Verfahren, und wollte man darauf eingehen, da wollte ich noch vieles an dere erwähnen, da würde freilich auch das dahin gehören, daß man nicht die Moderation bei einer Behörde von einem jungen Manne, der erst die Academie verlassen hat, und bei andern Behörden von einem gut eingehetzten Registrator oder Contro- leur machen läßt. Andern soll es aber nicht überlassen sein. Geht man einmal auf das ein, da muß noch gründlicher abge holfen werden, denn mit einer oberflächlichen Behandlung kann man nicht durchkommeu, man müßte es bis in das Innerste erschüttern. In die 2. tz. gehört es auch nicht, weil es eben so gut würde passen auf das, was die k. §. bestimmt. Nun, was die Fassung des Antrags betrifft, da will ich nicht weiter etwas sagen, denn wenn er weder in ein Gesetz, noch in eine Stelle des Gesetzes gehört, so kann man über ihn hinweggehen. Königl. Commissar 0. Einert: Ich wollte zuerst eine Bemerkung machen, vorausgesetzt, die Sache verhielte sich wirklich so, wie angeführt worden, so liegt hier ein offenbarer Fehler des Sententionanten vor. Allerdings ist mir in Dikaste- rien auch der Uebelstand bekannt worden, daß man mitunter Li quidationen moderirt, ohne anzugeben, welche Posten man in Betracht gezogen hat. Aber es ist und bleibt ein Fehler. Denn cs ist unmöglich, beim Moderiren mit Sicherheit und Deutlich keit zu verfahren, wenn man nicht genau den Gegenstand der Moderation bezeichnet. Für diese Bezeichnung der der Mode ration unterworfenen Theile einer Liquidation hat man sogar in Dikasterien eine Formel. Man nehme z. B. diejenigen Falle, wo es auf Bestimmung der Reisekosten ankommt; da wir die Liquidation, jedoch mit Ausnahme der auf die Messekosten sich beziehenden Ansätze auf so hoch moderirt, mit dem Zusatze, daß die Reisekosten, wenn am Orte des Gerichts, oder in geringe rer Entfernung von der Gerichtsstelle 6opis »ckvovsiorum vor handen , entweder gänzlich in Wegfall zu bringen, oder vom Proceßrichter herabzusetzen. Ferner hat man eine zweckmäßige Methode aus der Sache zu kommen, daß man eine Liquida tion moderirt, jedoch mit Ausnahme der 5., 6., 8., 10., 20. Post. Das ist bei einem fleißigen Dikasten allerdings jetzt schon Regel gewesen, und die Methode, daß man entweder die Po sten zusammen stellt, die man moderirt, oder die Posten an- giebt, die man nicht moderirt, ist allen Dikasterianten geläufig. Diese in der Natur der Sache liegende Regel würde eigentlich blos einzuscharfen sein; jedoch durch ein Gesetz wohl weniger, als auf dem Verordnungswege, dies aber nur dann erst, wenn sich dergleichen offenbare Fehler öfters zeigten. Staatsminister v. Könneri tzr Ich will noch hinzufü gen, daß das Ministerium kein Bedenken haben wird, durch eine Verordnung die richterlichen Behörden anzuweisen, allemalspe? ciell zu moderiren. Allerdings kann es nicht in der Absicht der Gesetzgebung liegen, daß nach Willkühr moderirt werde, und ohne daß der Advocat sich überzeugen könnte, ob es mit Recht geschehen sei. Hierzu bedarf es sonach keines Gesetzes, sondern nur einer Verordnung. Abg. Sachße: Da eine Verordnung über diesen Gegen stand von der Sraatsregierung in Aussicht gestellt ist, so lasse ich mein Amendement fallen,-dennder Zweck ist dadurch erreicht. Abg. Braun: Ich wollte mich nicht über den Charak ter des gegenwärtigen Gesetzes, ebensowenig über die gegen den Advocatenstand hin und wieder heute geschehenen Aeußerungerr aussprechen, da man argwöhnen möchte, ich spräche hier blos im Interesse des Standes, dem ich angehöre. Auch hat bereits über Maßnehmungen der vorliegenden Art, wodurch man die Unab hängigkeit des Staates mehr bedroht, der allerdings blos in den Staaten, wo Oeffentlichkcit und Mündlichkeit der Gerichtsver handlungen herrscht, die ihm gebührende Höhe erreicht, einer der gefeiertesten Rechtslehrcr Deutschlands, Mittermaier, sich öffent lich ausgesprochen. Ich wollte hier nur dasselbe Amendement stellen, das vorhin der geehrte Abg. Wachste gestellt hat. Jndeß dadurch die Erklärung des Herrn Justizministers allerdings die ses Amendement als überflüssig erscheint, so trete auch ich von meinem ursprünglichen Vorhaben zurück. Aba. Sachße: Der geehrte Abgeordnete äußerte, als ob ich nachtheilige und widrige Äußerungen gegendcn Advocaten stand in der jetzigen Diskussion ausgesprochen habe. Ich habe dergleichen nicht vernommen, bin mir auch nicht bewußt, dies gethan zu haben. Da ich in früherer Zeit selbst diesem Stande angehört habe und dessen sorgenvolle Lage kenne, so würde ich am allerwenigsten denjenigen Beifall schenken, welche nachtheilige Äußerungen sich erlaubten. Abg. Braun: Ich habe darauf weiter nichts zu entgeg nen, als daß dieVermuthungdes Abgeordneten vollkommen falsch ist. Präsident ü. Haase: Ich würde nun die Debatte für ge schlossen anerkennen. Die Deputation hat vorgeschlagen, daß in der 2. tz. statt der Worte: „Ansätze, deren Richtigkeit und Zu lässigkeit sich nicht aus den Proceßacten beurtheilen läßt" gesetzt werde: „die aus den öffentlichen Proceßacten nicht erkennbaren Ansätze." Ich frage die Kammer, ob sie diese Abänderung an nimmt? — Wird mit 35 Stimmen abgeworfen. — Präsident v. Haase: Nun würde ich die Frage stellen, ob die Kammer die 2. Z. unverändert annimmt?, — Es erfolgtem allgemeines Ja. — Präsident v. Haase: Ich werde nun durch N amvns- aufruf über Annahme des Gesetzentwurfs abstimmen lassen und
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