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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 49. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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nun die geehrte Kammer sich zu entschließen haben, vb sie sich in Stand gesetzt sehe, sofort zur Berathung überzugehen, oder ob sie für nöthig erachtet, daß der Bericht zum Druck oder we nigstens auf eine andere Tagesordnung gebracht werde. Präsident v. Gersdorf: Wenn nichts bemerkt Wird, so Hürde ich mir die Frage erlauben, ob die Kammer glaubt, daß der Gegenstand sofort der Berathung unterliegen könne? — Mrd einstimmig bejaht. — Präsident v. G ersd orf: Es Hürde zu erwarten sein, vb eine Discussion eintritt? v. Welck: Ich finde indem, was die Deputation uns vorgeschlagen hüt, einen sehr billigen und annehmbaren Vor schlag; denn ich gehe von der Ansicht aus, daß, wenn es einmal ausgesprochen ist, daß die Postschaffner Staatsdiener seien , es auch billig sei, daß sie alle Vortheile genießen, auf die sie als Staatsdiener Anspruch zu machen hüben. Es scheint Mir das'Gesuch, das sie vorgelegt haben, billig zu sein, und eine beifällige Begutachtung zu verdienen. b. Beu st: Es ist mir diese Petition früher schön zu Ge sicht gekommen. Ich kann kein weiteres Interesse an der Sache nehmen, als daß es mir doch sehr billig erscheint, daß diese Postschaffner, da sie einmal Staütsdiener sind, auch so gestellt werden. Was mir eine Härte am meisten in der Sache zu sein geschienen hat, ist dieses/daß sie bei Krankheiten schlechterdings auf halben Sold gestellt werden, was bei kei nem ändern Staatsdiener der Fall ist. Diese Leute sind aller dings Wind uüd Wetter und allem möglichen Ungemach aus gesetzt, und also ist es weit leichter, daß sie Krankheiten un terliegen, als andre Staatsdiener. Wenn sie nach einer Mä ßigen Frist in einer Krankheit schon die Hälfte ihres Einkom mens abgeben, und auch die Kurkosten bezahlen sollen, so scheint mir das hart. Deswegen habe ich in dieser Sache in- tercedirt, und mir erlaubt, diese wenigen Worte hinzuzu fügen. Ich glaube, daß der Herr Staatsminister gewiß in der Folge diesen Gegenstand einer Berücksichtigung würdigen wird. Staatsminister v. Ze schau: Die geehrte Deputätion hat unzweifelhaft bei Bearbeitung dieses Gegenstandes erkennen müssen,, daß das Verhältniß der Postschaffner ein ganz eigen- thümliches, und daß es in der That sehr schwer ist, diese Angelegenheit auf eine solche Weise zu ordnen, um sie mit al len Vorschriften des Staatsdienergesetzes in Einklang zu brin gen. Zunächst Mußte die Frage bei dem Ministerio entstehen, ob man die Postschaffner in die Kategorie der Staatsdiener stellen könnte. Es ließen sich nach deü Bestimmungen dieses Gesetzes, da die Schaffner nicht festen Gehalt genießen, sondern für ihre Dienstleistungen besonders und Meilenweise bezahlt werden, vielleicht viel mehr Gründe dagegen .als dafür anführen. Die Rücksicht aber, daß ihr Dienst ein sehr be schwerlicher ist, daß den Postschaffnern sehr bedeutende Sum men zur Vertretung übergeben werden, und daß die Postschaff ner auch in früherer Zeit Pensionen empfangen haben, wenn gleich nach sehr mäßigen Sätzen, bestimmte das Ministerium, sie in die Kategorie der Staatsdiener zü stellen. Es wäre viel leicht zweckmäßig gewesen, bei der ersten damaligen Verfügung sogleich quszusprechen, daß man sich nach Befinden eine spe- cielle, von dem Staütsdienergesetz abweichende Regulirung vorbehalte, eben weil das Verhältniß ein ganz cigenthüm- liches ist. Es tritt dabei die Schwierigkeit ein, daß gerade der jüngere Postschaffner, wenn er nach Meilen bezahlt wird, was bis jetzt die Verwaltungsbehörde immer für das Zweckmäßigste gehalten hat, weit besser steht, als der ältere, welchem die Begleitung in der Regel nur auf eine kurze Tour zugetheilt werden kann. Diese Schwierigkeit und die Rücksicht, daß man einen Schaffner, welcher den Mit größern Strapazen verbun denen Dienst nicht mehr ertragen kann, doch nicht sofort in Pension setzen wollte, weil sein Genuß dadurch bedeutend ge- schmälert werden würde, die Nothwendigkeit des Herabgehens der Bezüge an Meilengebühren in spätem Jahren bei geringerer Dienstleistung schienen dem Ministerio doch andererseits inso fern beachtungswerth, daß man nunmehr nicht, wie das Staatsdienergesetz eigentlich vorschreibt, bei diesen die Pen sionen nach dem eben bei ihrer Pensionirung bezogenen letzten dienstlichen Einkommen regulirte. Darum schlug man den Weg ein, gewisse Klassen anzunehmen und festzusetzen, daß die zwölf ältern Postschaffner in Bezug auf die Pensionen nach den höhern Normalsätzen bestimmt werden sollen. Ich glaube, wenn man diese Verhältnisse gehörig erwägt, eine Verkürzung der Postschaffner nicht gefunden werden kann. Der Normalge halt behufs der etwaigen Pensionirung ist in der Summe von 275 Thlr. bei den zwölf ältern und zu 200 Lhlr. bei den übri gen bestimmt. Das Ministerium ist aber nicht abgeneigt, die sen Gegenstand einer nochmaligen Erwägung zu unterwerfen. Immer kommt es aber auf die Frage an, ob man die Post schaffner sixiren, und die Bezahlung nach Meilen abschaffen wolle. Ich habe schon bemerkt, daß bis jetzt die Verwaltungsbe hörde ihre triftigen Gründe gehabt hat, warum sie eine solche Veränderung nicht hat eintreten lassen. Es ist übrigensauch noch bemerkt worden, daß darin hauptsächlich eine Harte zu liegen scheine, daß man den Postschaffnern sofort die Bestellung eines Stellvertreters und dessen Bezahlung in Krankheitsfällen an sinne. Das Ministerium hat dies auch gefühlt, und deshalb neuerlich Modificationen in dieser Beziehung eintreten lassen, und witd auch diese Angelegenheit mit Vergnügen einer nochmaligen Erwägung unterziehen; zu vergessen ist aber nicht, daß unter den Gebühren ein Thcil sich befindet, der auf den Aufwand bei der Begleitung sich bezieht, und es daher nicht angemessen sein würde, den Postschaffnern in Krankheitsfällen die vollen Begleitungsgebühren zu belassen, da sie mit auf den gedachten Aufwand berechnet sind. Präsident "v. Gersdorf: Wenn der Herr Referent nichts weiter zu sprechen hat.... Referent Bürgermeister Gottschald: Es ist mir zur
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