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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-26
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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test entschuldigen wolle. Desgleichen ist zu bemerken,, daß Herr Generallieutenant v.'Miltitz und Herr Bischoff Mauermann sich durch Krankheit immer noch abgehalten sehen, dicKammer- sessionen zu besuchen. Die Kammer wird sich erinnern, daß in der Sitzung am 7. d. M-, bei Gelegenheit der Berathung über die Petition der Kunst- und Gewerbevereine zu Zittau und meh rer aydrer Orte um eine veränderte landständische Vertretung von Ihnen der Beschluß gefaßt worden ist, diejenigen Gegen stände, welche hier in Bezug auf eine veränderte landständische Vertretung eingegangen sind, an die zweite Kammer abzugeben. Hinsichtlich der noch vorhandenen, nachträglich vom Herrn Re ferenten erwähnten zwei Petitionen schlägt derselbe zum Schluß noch vor, dieselben an die zweite Kammer abzugeben, die 5 an dern Petitionen aber vor der Hand zurück zu behalten und ab zuwarten, ob die jenseitige Deputation vielleicht die Mittheilung dieser letztern zur Erläuterung der beiden ersteren beantragen werde. Hierauf ist jenseitig der Kammerbeschluß v. 16. Mar d. I. mittelst Protokollextracts zur Kenntnißnahme der ersten Kammer gekommen und die letztere ist ersucht worden, auch die übrigen, diesen Gegenstand betreffenden 5 Petitionen der zweiten Kammer mitzutheilem Es dürstewohl angemessen erscheinen, nunmehr auch diese 5 übrigen Petitionen an die zweite Kammer gelangen zu lassen. —DieKammer erklärt sich hiermit stillschwei gend einverstanden. . - Präsident v. G ers do r f: Von dem Herrn Bürgermeister Gottschald sind unter heutigem Tage der Kammer 4 Exemplare des Jahresberichtes über das Gymnasium zu Plauen auf die Zeit von 1839 bis 1840 überreicht worden. Diese 4 Exem plare sind in der Expedition ausgelegt worden, damit diejenigen Herren, die sich besonders dafür interessiren, Einsicht zu nehmen Gelegenheit haben. Uebrigens könnten 1 oder 2 Exemplare verabfolgt werden, denn es würde genügen, nur 1 bei der Biblio thek aufzubewahren. Dem Herren Bürgermeister Gottschald spreche ich den Dank aus für diese gütige Mittheilung. Von dem Herrn Director Lindemann zu Zittau ist im Auftrage der Comitümitglieder des Vereines zur Beförderung des Obstbaues in der Oberlausitz ein kleines zu diesem Behuf herausgegebenes Werk,das dem HerrnKammerherrn v.Carlowitz,der auch für diesen Gegenstand ein großes Interesse bewiesen hat, zugeeignet worden ist, eingesendet worden. Ich glaube, es wird dieses Werkchen schon ausgetheilt worden sein und wenn Sie erlauben, würde ich dem Herrn Director Lindemann den Dank dafür aussprechen. Won dem Herrn Appellationsrath Ackermann sind 13 Exem plare der Schrift: „Wanderung durch das sächsische Erzgebirge" für diejenigen 13 Herren, welche darauf subscribirt haben, ein gesendet wyrden; sie liegen in der Expedition gegen Erlegung des Preises zur Empfangnahme bereit. Zu bemerken ist, daß nicht eine hinreichende Anzahl der Exemplare der besseren Aus gabe hat abgelassen werden können, weil sie sich vergriffen Haven. Die Herren werden sich schon darüber vereinigen, denn cs ist wohl am Ende einerlei, welche Ausgabe man erhält, wenn man nur die Sache hat. Ich würde nun den Herrn Secretair, wenn gleich derselbe zü protokolliren hat, ersuchen, den ersten Gegenstand' I. 50. der heutigen Tagesordnung, nämlich die Petition des Herrn Für« sten v. Schönburg, über die Abkürzung der extincti-, ven Verjährungsfristen betreffend, in Vortrag zu brin gen. Referent Bürgermeister Ritterstädtr Aus dem Proto- kollextracte, welcher von der zweiten Kammer über den oben er wähnten Gegenstand herübergekommen ist, ergiebt sich, daß in Bezug auf den Hauptgegenstand allerdings ein abweichender Beschluß von der zweiten Kammer gefaßt worden ist, der aber, wie ich glaube, am Ende sich nur in formeller Hinsichtvondem der ersten Kammer unterscheidet. Die erste Kammer hattehier das Gutachten ihrer Deputation angenommen, welches so lau tet : „die hohe Staatsregierung wolle der nächsten Ständever sammlung ein dem königl. preußischen Gesetze vom 31. März 1838 ähnliches, jedoch den Verhältnissen im Königreiche Sachsen angepaßtes Gesetz übet Verkürzung der extinctiven Verjährungsfristen bei einzelnen Forderungen zur Berathung vorzulegen, und bei dessen Ausarbeitung die in der besagten Pe tition unter a. bis e. aufgeführten Punkte rc. in Erwägung zu zie hen,geruhen." Ueber diesen Antrag der ersten Kammer hat sich nun die Deputation der zweiten Kammer dahin ausgesprochen, daß ihr dieser Antrag sowohl überhaupt als insbesondere um deswillen zu speciell geschienen habe, weil man durch die An nahme desselben, nämlich in Bezug auf die Vorlegung eines dem königl. preußischen Gesetze vom 31. März 1838 ähnlichen, jedoch den Verhältnissen des Königreichs Sachsen angepaßten Gesetzes erklären würde, daß man das preußische Gesetz für das allein gute und zweckmäßige erachte, ohne es doch in seinen einzelnen Theilen berathen zu haben, weil man ferner dadurch die Staats regierung an dieses Gesetz als die einzig zu benutzende Grund-" läge binden, und so die Erwägung unserer Regierung im Voraus in Grenzen einengen würde, welche von' derselben möglicher weise wohl hier oder da zu verlassen sein möchten. Mit Bezug nahme auf diese Gründe hat denn nun die jenseitige Deputation ihrer Kammer angerathen, den Antrag so zu fassen: „die Frage über die der Ständeversammlung höchst nothwendig erscheinende Verkürzung der extinctiven Verjährungsfristen bei einzelnen Forderungsrechten den sorgfältigsten Erörterungen zu unterwer fen, und die Resultate derselben der nächsten Ständeversamm lung vorzulegen." Nun ist die diesseitige Deputationallerdings der Ansicht, daß man die Bedenken, welche die jenseitige Depu tation in dem diesseitigen Anträge und resp. Beschlüsse gefunden hat, wohl nicht finden dürfte. Wenn der Beschluß hier so lautet, daß man ein, dem königl. preußischen Gesetze v. 1838' ähnliches und den Verhältnissen des Königreichs Sachsen angcpaßtes Gesetz beantragt hat, so kann darin nicht der Aus spruch gefunden werden, daß man das preußische Gesetz fürdas allein gute und zweckmäßige erachte, da es ja eben nur heißt: „ein dem ähnliches." Die Deputation hat dabei nichts anders bezweckt, als ungefähr die Richtung anzugeben, welche der Ge setzentwurf zu nehmen habe; sie hat der hohen Staatsregierung ganz freie Hand lassen wollen, in wieweit sie auf die, in Preu ßen geltenden Bestimmungen eingchen zu können glaube oder 1*
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