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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 7. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Mangel in der Ausführung des Gesetzes; aber das Gesetz giebt die Anleitung dazu an die Hand. Referent Bürgermeister Starke: Zur Rechtfertigung des Deputationsgutachtens erlaube ich mir einige Worte. Hatten die Mitglieder der Deputation die Ueberzeugung gewonnen, daß die Klage über die schlechte Beschaffenheit der Wege nicht unbe gründet sei, so mußte sich ihnen der Wunsch aufdringen, daß Schritte gethan werden möchten, um diesem Uebelstande abzu helfen. Hätten die Deputationsmitglieder ferner die Ansicht gewonnen, daß der Grund dieser schlechten Beschaffenheit der Wege theilweise in der Bestimmung deS Straßenbaumandats zu suchen sei, daß unter gewissen Verhältnissen das Herkom men über die Regel zu stellen sei, so mußte sich wohl auch der Wunsch aufdringen, daß die der Herstellung guter Wege ent gegentretenden Hindernisse beseitigt werden möchten, und es handelte sich nur darum, auf welche Weise dieser Wunsch zur Ausführung gebracht werden solle? Da nun die hohe Staats regierung in dem angezogenen Decrete vom Jahre 1836 selbst bemerkt hatte, daß die Behörden bereits mit der Bearbeitung eines neuen Straßenbaugesetzes beschäftigt seien, und die Per spective gestellt worden war, daß dieses Gesetz bald nach Ein führung der Landgemeindeordnung den Ständen werde vorge legt werden, so war ein ausreichender Grund vorhanden, um die hohe Staatsregierung zu ersuchen, bei Gelegenheit dieses bald, und wenigstens bei dem nächsten Landtage zu emaniren- den Gesetzes den gestellten Antrag zu berücksichtigen. An sich ist auch der Antrag nicht alternativ, sondern er besteht blos in der Bitte, daß die nicht ganz ungegründet befundene Beschwer de Beachtung finden möge; er überläßt es aber ganz der hohen Staatsregierung, entweder schon bei dem gegenwärtigen Land tage das wahrscheinlich schon entworfene Gesetz den Ständen vorzulegen, was um der guten Sache willen wünschenswert!) erscheint, oder wenn dies die Verhältnisse nicht gestatten, dies doch bis zum nächsten Landtage zu bewirken. Graf Hohenthal (Püchau): Es würde mir leid thun, wenn ich mißverstanden worden sein sollte. Ich wollte nicht von der Ansicht ausgehen, als ob die Rittergutsbesitzer über haupt gar nichts zur Herstellung guter Wege leisten sollen, son dern ich wünsche nur, daß sie als Communmitglieder, nicht aber als Adjacenten oder Grundstücksbesitzer nach einem zukünf tig noch zu ermittelnden umclus zugezogen werden, weil ich glaube, daß sie bis jetzt in dieser Hinsicht durchaus nicht ver bindlich sind, irgend etwas beizutragen. Staatsminister Nostitz undJänckendorf: Im All gemeinen ist dem wohl beizupflichten, was in dem vorliegenden Deputationsberichte dem Anträge des Petenten entgegen gestellt worden ist. Bei der Bearbeitung eines neuen Straßenbau gesetzes — welche übrigens anderen dringenderen Gesetzesvorla gen nachstehen mußte — ist man zu der Ueberzeugung gelangt, daß insbesondere der gänzliche Wegfall der Observanzen unge meinen Schwierigkeiten unterliege, Schwierigkeiten, welche auch in dem vorliegenden Deputationsberichte nicht verkannt worden sind, und es sieht sehr dahin, ob eine Maßregel der Art ohne allzugroße Harten durchzuführen sein möchte. Da es indeß nicht die Absicht ist, gegenwärtig in das Materielle der Sache einzugehen, so habe ich mich für jetzt in Bezug auf den Schlußantrag des Deputationsberichtes auf die Bemerkung zu beschränken, daß es allerdings nicht in der Absicht der Staatsregierung liege, bei gegenwärtigem Landtag ein Stra- ßenbaugesetz zur ständischen Berathung zu bringen. v. Carlowitz: Ehe ich mit einigen wenigen Worten die Rechtfertigung des Deputationsgutachtens übernehme, sei es mir erlaubt, einen Jncidentpunkt zu berühren und einen Jrr- thum zu berichtigen. Was die Beitragspflichtigkeit der Rit tergutsbesitzer zum Straßenbau anlangt, so theile ich im Allge meinen die vom Grafen Hohenthal entwickelte Ansicht. Allein ich kann bei dieser Gelegenheit nicht umhin, zu bemerken, daß die Anziehung der Landgemeindeordnung, um daraus die Ver pflichtung der Rittergutsbesitzer zum Straßenbau zu folgern, wenigstens in der Art, wie sie vom Hrn. Secretair bewirkt wor den ist, unmöglich hier Platz greifen kann. Ein Jrrthum scheint hier vorzuwalten. Man hat vergessen, daß nach der Landge meindeordnung die Rittergüter exemte Grundstücke, wenigstens der Regel nach sind. Es braucht der Rittergutsbesitzer, um exemt zu sein, nicht zu erklären, daß er der Landgemeinde nicht angehören wolle; er gehört ihr der Regel nach schon nicht an. Es dreht sich also das Verhältniß um. Nun weiß ich wohl, daß es einer Z. in der Landgemeindeordnung gilt, die vorschreibt, daß in polizeilichen Fällen exemte Grundstücke zur Mitleiden- heit zuzuziehen seien, welchenfalls die Betheiligten über den Maßstab der Beitragsmodalität sich zu vereinigen oder wenn diese Vereinigung nicht zu Stande kommt, der Entscheidung der Regierung sich zu unterwerfen habe. Aber es würde sich noch fragen, in wie weit diese Z. auf den jedesmal vorliegenden Gegenstand, und hier auf die Verpflichtung zum Wegbau, an zuwenden sei. Es ist also wenigstens nicht anzunehmen, daß seit Erlassung der Landgemeindeordnung das Verhältniß der Rit tergüter zu den Gemeinden sich hierunter verändert habe. Doch das nur beiläufig. In Bezug auf das Deputationsgutachten muß ich bemerken, daß ich vollkommen die dargelegte Ansicht theile, daß die Stande mit Petitionen vorsichtig zu Werke ge hen müssen. Ich theile diese Ansicht gegenwärtig um so mehr, als ich der Meinung bin, daß man diesen Gesichtspunkt früher in den ständischen Kammern weniger scharf in's Auge gefaßt hat, ass dies zu wünschen gewesen wäre. Ich werde Gelegen heit nehmen, in wenigen Tagen diese meine Ansicht bei Ver- theidigung eines voll separat! zu einer Gesetzesvorlage Lhatsäch- lich an den Tag zu legen, denn eine ganz auf Antrag der Stände an die Kammer gelangte Gesetzesvorlage entspricht meinen Wünschen nicht. Allein ich glaube nur nicht, daß diese Ansicht dem Anträge der Deputation entgegen gehalten werden kann. Das Deputationsgutachten ist eines der unschuldigsten, die gewiß jemals erstattet worden sind, ja ich gestehe, daß ich, der ich für fest bestimmte Anträge bin, mich kaum seiner Unschuld annehmen sollte; lassen Sie mich Ihnen zeigen, was die De putation will: die Deputation begutachtet eine Petition, die
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