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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 52. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Liegt nun aber eine Veranlassung, wie die letzterwähnte hier nicht vor, so empfiehlt die Deputat!o n ihrer geehrten Kammer: > den Antrag des Petenten als ungeeignet zpr ständischen Be vorwortung zurückzuweiscn, die Eingabe selbst aber, als an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet, an die zweite Kammer abzugeben. Präsident v. Gersdorf: Das Gutachten der Deputa tion geht dahin, den Antrag, als zur ständischen Bevorwortung ungeeignet, zurückzuweisen, die Petition aber um deswillen, weil sie an die Ständeversammlung im Allgemeinen gerichtet ist, noch an die zweite Kammer abzugeben, und ich srage die Kammer: ob sie damit übereinstimme? — Allgemein I a. Bürgermeister Hübler: Es ist der Protokollextract der zweiten Kammer,über die Petition des Herrn Domherrn v. Schilling wegen einer dem Gesetzentwürfe: „Erläuterungen zu einigen §§. des Criminalgesetzbuches betreffend," noch hinzu zufügenden Ergänzung, an die diesseitige Kammer gelangt, und an die dritte Deputation abgegeben worden. Der Zweck der Petition ging, wie die geehrte Kammer sich erinnert, dahin, den Zweifel zu lösen, ob nach der Bestimmung des Criminal gesetzbuches betrügerische Handlungen, unter Verhältnissen aus geübt, wie sie die Artikel 237 und 238 bezeichnen, gleich den Diebstählen nur aufAnzeige des Beschädigten zur Untersuchung zu ziehen und mit einer leichteren Strafe zu ahnden seien. Die geehrte Kammer hat auf Vorschlag ihrer Deputation beschlos sen, im Verein mit der jenseitigen den Antrag an die Regierung zu richten, in das Gesetz wegen Erläuterungen zu einigen Ar tikeln des Criminalgesetzbuches zu Beseitigung jenes Zweifels, hinsichtlich der strafrechtlichen Bestimmungen des Betrugs,die er forderliche Ergänzung aufzunehmen. Die zweite Kammer ist nun diesem Beschlüsse vollständig beigetreten, und es würde daher nichts mehr im Wege stehen, die Schrift zu fertigen, Staatsminister v. Könneritz: Der Standpunkt der Sache ist jetzt ein anderer, als er zu der Zeit war, wo die geehrte Kammer auf die Petition ringing und den Beschluß faßte, an die Regierung den Antrag zu stellen, eine Decision über diese h. noch heraus zu geben. Damals lag der Gesetzentwurf, welcher mehre Decisionen zum Criminalgesetzbuch enthielt, den Kam mern noch zur Berathung vor; es war daher auch diesem An träge nicht entgegenzutreten, weil das Ministerium glaubte, es könnte noch zur rechten Zeit und bevor die Berathung über den Gesetzentwurf beendigt sein würde, ein solcher Antrag an dieMegierung gelangen/, Ipimittelst ist aber die Berathung über jenen Gesetzentwurf vollkommen geschlossen, es ist die ständische Schrift bereits abgegangen, es ist auf jenes Gesetz schon sogar die allerhöchste Entschließung erfolgt. Es sollte das Gesetz aber im Gesetzblatt erscheinen, als derBericht in der zweiten Kammer auf diese Petition einging, von dessen Inhalte ich zuvor keine Kenntniß hatte. Insofern nun die Kammern über den Wunsch einig sind, daß eine Decision noch erlassen werden möchte, so erlaube ich mir wenigstens einen kürzeren Weg vorzuschlagen, um wenigstens die Fertigung einer Schrift und die Erlassung eines besonderen Decrets zu ersparen. Ich werde mir näm lich erlauben, der geehrten Kammer in der nächsten Sitzung eine Fassung vorzuschlagen, was hier um so unbedenklicher sein dürfte, weil nur eine Vervollständigung jenes Gesetzentwurfs kn Frage ist, die eben so gut durch ein Amendement hätte bewirkt werden können. Bürgermeister Hübler: Ich für meinen Lheil würde ge gen diesen Vorschlag des Herrn Ministers kein Bedenken haben. Er führt zu einer dänkenswerthen Abkürzung der Sache. Prinz Johann: Es würde rathsam sein, wenn Se. Excellenz die Güte hätten, diese Fassung zunächst der Deputa tion mitzutheilen; geprüft möchte sw doch zuvörderst werden. Staatsminister v. Könne ritz: Allerdings habe ich der Kammer überlassen wollen, jene Eingabe von mir an die De putation zu verweisen. Präsident v. Gersdorf: Ich sollte meinen, meine Her ren, es sei zweckgemäß, wir ersuchten den Herrn Staatsminister, die Fassung sogleich an die erste Deputation abzugeben, von welcher wir sodann die nähere Mittheilung zu erwarten hätten. Vicepräsident v. Carlowitz: Es war die dritte Deputa tion, die den Gegenstand das erste Mal behandelt hat. > / Bürgermeister Hü bl er: Ich sollte glauben, der Wir kungskreis der dritten Deputation schlösse sich mit der Schrift auf die Schillingsche Petition. Es handelt sich gegenwärtig um eine Ergänzung des mehrerwähnten von der ersten De putation beider Kammern bereits berathenen Erläuterungsge setzes. Die Berathung über diese Ergänzung und die Berichtser stattung darüber gehört lediglich zu dem Ressort der Gesetzde putation, und ich bin der Meinung, daß die dritte Deputa tion ohne Ueberschreitung der ihr durch die Landtagsordnung vorgezeichneten Grenzen nicht in den Fall kommen kann, sich in ein Geschäft einzumischen, was lediglich die erste Deputation angeht. Staatsminister v. Könneritz: Aus demselben Gesichts punkte, den ich vorhin andeutete, halte ich es auch für ange messen, daß jene Fassung als Nachtrag zu dem gedachten Ge setzentwürfe an die erste Deputation gelangen möchte. Präsident v. Gersdorf: Wir würden also dem diesfall- st'gen Gutachten unserer ersten Deputation entgegenzusehen haben. Ich gehe nun über zur Bestimmung der Tagesord nung für morgen und ersuche Sie, meine Herren, zunächst, sich morgen früh 10 Uhr hier wieder zu versammeln. Auf die Ta gesordnung bringe ich folgende Gegenstände: 1) die Berichteüber die Abtheilungen des Budjets unter ü, i und k, welche erstem beiden Gegenstände in geheimer Sitzung zu verhandeln sind, sodann 2) die Wahl einer Deputation wegen des tiefen Elb- stollns; 3) mündlicher Vortrag der zweiten Deputation, die
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