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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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rügen Stücken Maaren, sich schwerlich der Abkäufer erfreuen dürsten, welche auf den Jahrmärkten vollständige Assortiments und reiche Auswahl verlangen. v) Durch die Aufhebung des fraglichen Rescripts wird für diejenigen Petenten, welche diesen Wunsch geäußert haben, et was nicht gewonnen, denn der Absatz, welchen eine Mehrzahl kleiner Oberlausitzer Leinweber dadurch erwirbt, daß sie ihre Fabrikate im Detail durch Hausiren vertreiben können, erstreckt sich nur unfeinen bestimmten Umkreis in der Provinz, welchen die Hausirer ohne allzugroßen Zeitverlust begehen können, und wird mit Aufhebung des Rescripts den erbländischen Webern nicht zu Theil, weil sie eines Kheils um einer Kleinigkeit willen nicht bis in die Grenzorte der Lausitz kommen können, andern Theils die gröbern Fabrikate nicht fertigen, wie sie der dortige LaNdmann zu kaufen gewohnt ist. Die Folge würde daher nur die-sein, daß die benachbarten Weber Böhmens und des Her- zogthums Sachsen sich nach und nach jene Kundschaft aneig nen, und die eignen landeseingcbornen Weber darben müßten. ü) Die Eigenthümlichkeit der Fabrikate, und der im Laufe der Zeit sich gebildeten Vertriebsart, so wie die unverkennbaren Nachtheile, welche aus der Aufhebung des Rescripts von 1810 hervortreten, rechtfertigen ebenso sehr die Fortdauer des beste henden Hausirbefugnisses, als es nur gebilligt werden kann, daß dauernd und.unbeschadet der Bcrfaffungsurkunde ein glei ches Hausirbefugniß, und zwar im ganzen Lande, rücksichtlich ss) der Spitzen und sogenannten kurzen oder Nadlerwaa- ren, laut Gener. vom 28. Juni 1751 und Rescripl vom 22. April 1752, bk) der,Vkctualien, laut Erl. Bef.'vom 10. Juni 1751, oe) des inländischen Tabaks, laut Mandat vom 11. De- cember177I, ckä) der sogenannten Olitäten, Siebe, Mulden, Sensen, Baume, Laden, Schachteln, hölzernen Schippen, Schindeln und Teller, laut Mandat vom 15. September 1750, es) der Serpentinsteinwaaren, laut Befehls vom 5. und 23. November 1767, Lk) der inländischen Eisen - und Blechwaaren, laut Be fehls vom 18. Februar 1754, , der Strumpfwaaren, laut Befehls vom 12. Decem- der 1764 und lck) der inländischen Glaswaaren, laut Generalverord nung vom 28. August 1772, besteht, und als es ganz unbedenklich gefunden wird, in ländischen Fabrikanten das Anbieten ihrer Waaren an Kauf lustige in Mustern, ohne Beschränkung der Zahl, des Gewichts oder der Größe durch besondere Reisende zu gestatten. — Ist es aber endlich 6. unzweifelhaft, daß durch den Antrag der Deputation in der Hauptsache das nicht erzielt wird, was man eigentlich bezweckt, nämlich die Ergreifung einer Maßregel, wodurch eine Aufhebung der Rescripte von 1810 ermöglicht werden könne, ohne die Sebnitzer und oberlausitzer Weber total -zu Grunde zu rich ten, — weil es gar nicht in der Macht der Regierung liegt, die Handelsconjuntturen zu ändern, oder für eine Waarengattung einen bestimmten Abfatzweg zu bilden, — läßt sich vielmehr mit Recht besorgen, daß der Antrag an die hohe Staatsregierung, auf allmähüge Aufhebung jener Rescripte Bedacht zu nehmen, nur nutzlose Besorgnisse für die Beteiligten herbeiführen, und ihre kummervolle Lage nur zwecklos noch mehr verdüstern werde, so fühlt sich Separatvotant bewogen, das Gesuchs der oberlausitzer Leinweber zu bevorworten, welches sie in ihrer Petition vom 21. März 1840 dahin gestellt haben, daß von irgend einer Verwendung an die hohe Staatsregie rung stn Betreff der Beschränkung des, den Sebnitzer und oberlausitzer Webern bisher zugestandenen Hausirbefugnisses abgesehen werden, und vielmehr es in Rücksicht dieses Hausir- handels bei den erlassenen Specialrescripten nach wie vor be wenden möge. (Während des Vortrages tritt der königl. Commissar v. Merbach ein, bald darauf die Herren Staatsminister v. Lindenau und v. Könneritz.) Bürgermeister Starke: Das Gesuch, meine hochgeehrte sten Herren, welches in dem eben vorgetragenen Separatvoto Ihrem Wohlwollen sich empfiehlt, bezeichnet zwar nach der Ueber- und Unterschrift mich als den Autor; ich kann mich je doch nur zur Adoptivvaterschaft bekennen. Sie wollen sich nämlich genügtest entsinnen, daß, als der Gegenstand bei dem Registrandenvortrag zu Ihrer Kenntniß gelangte, worzüglich Herr Bischof Mauermann es war, der das in der bezüglichen Petition ausgesprochene Gesuch bevorwortete und es Ihrem Schutze empfahl. Da derselbe nun durch Krankheit abgehalten ist, heute die Vertheidigung dieser Sache selbst zu übernehmen,- so fühle ich mich genöthigt, derselben einige Vertreter zu erbitten, und ich hoffe diese vorzüglich in denjenigen geehrten Kammer mitgliedern zu finden, welche der Oberlausitz angehören und aus eigener Erfahrung die Ueberzeugung gewonnen haben, daß, wenn dem Anträge nicht gewillfahrt wird, in der That eine Zahl von wohl 1000 kleinen Webern dem Untergange mehr oder weniger entgegen gehen müßten. Ich darf auch voraussetzen, daß diese geehrten Mitglieder der Kammer um so weniger Be denken tragen werden, mirbeiVertheidigungdiesesGegenstandes zur Seite zu stehen, als ja keineswegs eine neue.Begünstigung verlangt, vielmehr nur die Fortdauer eines bereitsseit30Jahren bestehenden Verhältnisses beansprucht wird, dessen Auflösung den Gegnern etwas durchaus nicht Hilst und dessen Fortdauer ihnen auf keine Weise Schaden bringt. Je nachdem ich aber in meiner Hoffnung getäuscht oder erfreut werden dürfte, be halte ich mir vor, diesfalls noch Einiges zur Unterstützung zu be merken. Graf' Hohe.nthal (Königsbrück): Es war, ehe Herr Bür germeister Starke auftrat, meine Absicht ein paar Worte zu spre chen, um die Gründe darzulegen, welche mich bewogen, dem Herrn Bürgermeister Starke beizutreten. Ich kann nämlich die Voraussetzung der geehrten Majorität, daß bald ein Zeit punkteintreten würde, wo eine Aufhebung der fraglichen Berech tigungen ohne Nachtheil und Gefährdung der Existenz der Be? theiligten möglich sein würde, nicht theilen. Ich habe vielmehr die feste auf Erfahrung gegründete Ueberzeugung, daß das, was Herr Bürgermeister Starke ausspricht, nämlich >daß ein unabsehbares Elend durch Aufhebung der Gerecht same nicht lange für die Oberlausitzer und Sebnitzer Weber aus-
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