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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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denn es steht in dem Rescripte ausdrücklich: „bis auf weitere Anordnung." Leider ist diese weitere Anordnung 30 Jahre ausgeblieben, während dessen hat sich dieses Hausiren mit dem ganzen Gewerbebetriebe der Oberlausitzer und Sebnitzer Weber so amalgamirt, und ist in ihrem Nahrungsstande so verwachsen, daß es factisch wirklich jetzt dasselbe ist, ob sie ein Recht aus übten, oder nur die damals erhaltene V ergünstigung. Ihre Lage ist immer dieselbe, sie ist mit darauf gebaut, und die Folgen einer Abänderung dieser Lage sind unvermeidlich dieselben, möge man von Gleichstellung der Rechte oder blos von Zurücknabme einer Vergünstigung sprechen. Es ist in Gewerbssachen einer der ersten Grundsätze, mit Verhältnissen, die sich im Laufe der Zeit, sei es von selbst oder durch irgend eine äußere Veranlassung gebildet haben, schonend zu Werke zu gehen. Wenn schnelle Schritte vorwärts gewiß in industriellen 'Verhältnissen nichtn viel taugen, so schaden Rückschritte ohne alle Frage, und die Sache aus dem faktischen Gesichtspunkte betrachtet, würde diese Zurücknahme in gewisser Hinsicht doch immer als Rückschritt zu betrachten sein, weil der Zustand der Leute durch die Vergünstigung von 1810 sich aus den Grund derselben bis jetzt ausgebildet hat, und wenn man also diese Basis wegnimmt, doch nichts anderes herauskommen kann, als in gewisser Be ziehung ein Zurückschritt. Ich will hiermit keineswegs ankün digen - als ob'dre Regierung Bedenken trage oder entgegen sein würde, einem Anträge, der nach dem Gutachten der Majorität der Deputation erfolgen würde, zu willfahren. - Ich habe das lediglich der noch eintretenden Erwägung der Regierung selbst anheimzustellen; aber so viel wird die hohe Kammer gewiß aus der kurzen Auseinandersetzung der Sache entnehmen, daß die Sache für das Wohl und Wehe einer großen Anzahl Unterthanen von der äußersten Wichtigkeit ist, daß daher die Negierung sich immer sehr ungern entschließen wird, blos aus dem Gesichts punkte der Gleichstellung der Rechte in ein Vechaltniß einzugrei fen, was jetzt doch vielleicht mit die Basis des Wohlstandes einer großen Anzahl von Gewerbtreibenden sein wird, und daß sie alle diejenigen Momente, welche in dieser Beziehung in Be tracht kommen, und von denen Hr. Bürgerin. Starke in seinem Separatvoto Einiges namentlich bezeichnet hat, mit der genaue sten Erörterung wird erst untersuchen müssen, um sich erst das Resultat zu bilden, ob eine Maßregel, wie die beantragte, nicht in ihren Folgen gefährlicher sein dürste, als der Vortheil, den sich die Petenten durch Gleichstellung der Verhältnisse zu ver sprechen scheinen. Es wird mir dabei zwar sehr wahrschein lich eingehalten werden können, daß, wenn auf einer Seite die Zurücknahme der Begünstigung wichtige Bedenken gegen sich haben dürfte, nur so der andere Weg übrig bleibe, nämlich die Gewährung des Hausirbefugnissesfür die erblandischen Weber. Es ist dies auch schon mehrmals von einzelnen Orten her in Anregung gebracht worden; man hat sich aber nie dazu ent schließen können, diesen Anträgen statt zu geben. Gs walten dabei mehrfache Bedenken vor, die zum Theil der Art sind, und mit Verhältnissen zusammenhangen, daß ich mich darüber jetzt nicht füglich aussprechen kann. Aber das glaube ich fast be stimmt sagen zu können, daß dieser Ausweg schwerlich wird ge wählt werden können, das, was in früherer Zeit den Oberlausitzer Webern als Vergünstigung nachgelassen worden, jetzt aber aller dings einen Bestandtheil ihrer Gewerbeverhältniffe ausmacht, auf die Weber der Erblande zu übertragen, um die äußere Gleichstellung der Rechte beider Kheile herzustellen, und daß mithin für jetzt der Regierung nurübrig bleiben kann, die Sache zum Gegenstände der reiflichsten Erwägung zu machen, und darauf eine Entschließung zu fassen, wie sie mit der Wohlfahrt des Ganzen sowohl, als der dabei betheiligten Klassen am ver träglichsten sein wird. v. Polenz: Auch unaufgefordert würde ich geglaubt ha ben , mir den Vorwurf der Furchtsamkeit zuzuziehen, wenn ich, der ich 35 Jahre unter diesen Leuten gelebt habe, nicht Zeugniß davon ablegen wollte, was ich während der 35 Jahre gesehen und erfahren habe. Ich muß bestätigen, daß ich die Be fürchtung hege, wenn man die Begünstigung aufhebt, über Kau fende von Menschen unabsehbares Elend hereinbricht. C's da- tirt diese Begünstigung aber nicht erst vom Jahr 1810, denn obgleich der geehrte Hr.Commissaruns dieBestätigung aufs Jahr 1810 setzt, so weiß ich doch aus eigener Anschauung und Erfahrung, daß der Hausirhandel vorher ausgeübt worden ist, ob mit oder ohne Erlaubniß, wage ich nicht zu behaupten. Aber daß er ausgeübt worden ist, ist gewiß, und läßt sich um so weniger daran zweifeln, als schon im Jahre 1765 und 1774 Klage geführt worden sein muß, da Entscheidung darauf er folgte. Also die Vortheile, welche die Weber in der Dberlausitz durch die Erlaubniß bezogen, ist weit älter als 80 Jahre, und mögen die Sebnitzer diese Bortheile wahrscheinlich zu gleicher Zeit erlangt haben, obgleich ich dies nicht gewiß weiß; und er klärt sich diese nothwendige Begünstigung aus der Art, wie die Leinwandfabrication in jener Gegend betrieben wird. Es sind dort keine Anstalten, wo ein Unternehmer mit bedeutenden Mit teln , wie bei andern Fabriken, eine große Zahl von Menschen beschäftigt, sein Kapital zur Anschaffung roher Stoffe und seine Gebäude zur Verarbeitung hergiebt. Ein großer Kheil dieser Weber arbeitet auf eigne Hand, und hat also, soll er nicht gänz lich dem Drucke der Kaufleute oder der sogenannten Factore überlassen bleiben, die ihm nur so lange zu verdienen geben, als die Handelsconjuncturen recht günstig sind, kein ander Mittel/ sich zu helfen, als daß er das, was er fabricirt hat, vertrödelt, und also das ausübt / was man hausiren nennt.' Diese Ein richtung hat in der Lausitz bestanden, wahrscheinlich ehe die Leinwandfabrication und auch der Handel in der Gegend der Petenten existirte, und da sie so lange dabei bestanden, ja sich sogar erst diese Verhältnisse in einer Zeit geschaffen haben, die sie als so drückend schildern; darum glaube ich, der Nachthcil ist bei weitem nicht so groß als sie ihn darstellen. Ich be- haupte^nicht, daß die Oberlausitzer Weber auf ein Recht fußen können; aher das behaupte ich, daß es unpolitisch ist, dieses kleinen Nachtheils wegen, der mehr in moralischer Hinsicht den Hausirer selbst trifft, als wie den Staat und das große Publi kum, dass man wegen dieser kleinen Nachtheile eine so große An-
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