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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zahl von Menschen in Noth, und ich möchte sagen, in Verzweif lung stürzen will. -Wer den kärglichen, ost ungewissen Er werb dieser gedrängt wohnenden Masse von Menschen in der Nahe sieht, wird nicht zweifelhaft sein, daß sie zu unüberlegten Entschlüssen gebracht, zu Diebstählen/.Betrug und manchem andern hingeführt werden, wenn ihnen diese Mittel, sich, wenn, wie so häufig geschieht, der Handel im Großen stockt, ein paar Groschen zu verschaffen entzogen werden. Wir alle Fennen freilich so wenig, was für ein Unglück es ist, 'wenn man 8 Gr. bedarf, und sie sich auf keine Weise verschaffen kann. Ich glaube auch, daß der Staat selbst Nutzen von dieser Einrichtung gehabt hat; denn ich erinnere die Herren, welche das Jahr 79 oder 20 erlebt haben, (ich weiß.nicht gewiß, welches von beiden es war,) wo die Noth der Gebirgsgegend einen so hohen Grad erreicht hatte, daß das Erzgebirge und Voigtland durch hundert tausende unterstützt werden mußte, da hat die Oberlausitz nicht einen Groschen , nicht eine Kartoffel verlangt, auch nicht be durft, und das zwar aus den zwei Gründen,. weil die kleinen Weber hausiren gehen, und im Einzelnen absetzen konnten, so dann auch, weil damals schon die größeren Grundstücke zum Theil parcellirt oder wenigstens verpachtet waren, so daß sie sich nothdürftig durchhelfen konnten. Alles, dieses läßt mich wünschen, es möge die Regierung sich die Sache sehr wohl über legen, ehe sie einen Rückschritt thut. Ich bin zwar dankbar für den Antrag, den die Majorität der Deputation gemacht hat; denn im Wesentlichen ist es einerlei, ob man die Petitio nen zurücklegt oder dem Anträge beipflichtet; aber es regt die ser Gegenstand die Betherligten ganz ohne allen Nutzen auf. Wenn es bei der Erklärung der hohen Staatsregierung bleibt, wie sie sie im Jahre 1829 gegeben hat, so ist genau dasselbe >arin enthalten, was die Majorität der Deputation verlangt. Aber die Besorgniß der Leute, die seit 9 Monaten vergessen ist, vird durch den, an die Regierung zu bringenden Antrag wieder irneuert, denn obgleich ich wohl weiß, daß nicht Jeder, der dabei nteressirt ist, sich von der Sache und ihren Folgen genaue Vor- tellung machen kann, so darf ich doch behaupten, daß die her- wrgerufene Befürchtung, es könnte ihnen diese Begünstigung ntzogen werden, große Aufregung verbreiten wird. Graf Hohen thal (Königsbrück): Nur mit ein paar Worten habe ich auf den Vorwurf zu antworten, welcher vom L>m. Bicepräsidenten gemacht worden ist. Entweder, ich habe mich falsch ausgedrückt, oder ich bin falsch verstanden worden. Ich habe gerade gemeint, die Sache nicht zur Parteisache machen zu wollen, und nicht den Standpunkt verrückt, ihn vielmehr hervorgehoben, da es wahrlich picht Parteisache der Oberlau sitz ist, und aussprechen wollen, daß man doch darum, weil ein Th eil der Berechtigten Oberlausitzer sind, ihre kleinen, zu ihrem Unterhalt nöthigen Rechte nicht antasten wolle. Ich mache bemerklich, daß ich, so stolz ich darauf bin, einen so ausgezeichneten Platz unter den Oberlausitzer Ständen einzu nehmen, ich auch den Erblanden angehöre und meine Rechte und Pflichten als Erbländer eben so wohl kenne, als ausübe, mir auch meine erblandischen Unterthanen eben so nahe stehen, als die Oberlausitzer, ich daher wohl am unparteiischsten urthei- len kann. Prinz Johann: Ich muß bemerken, daß ich heute in die Kammer gekommen bin, mit der Absicht, in dieser Sache zuzühorchen, und zu sehen, wohin sich meine Ansicht neigen würde. Ich muß bemerken, nachdem was ich gehört habe, daß ich nunmehr mich dem Separatvoto des Hrn. Bürger meisters Starke in so weit zuneigc, als ich wünschte, daß die Sache auf sich beruhen möge; also der erste Satz des Separat- voti, wo es heißt: „daß von irgend einer Verwendung an die hohe Staatsregierung in Betreff der Beschränkung des, den Sebnitzer und Oberlaüsitzer Webern bisher zugestandenen Hau- sirbefugnisses abgesehen werden." Denn was den zweiten Satz betrifft, so möchte ich mich nicht dafür aussprechen, daß es bei dem Rescripte nach wie vor bewenden möge, weil man der Re gierung die Hände nicht binden muß. Wenn ich mit dieser Ansicht des Separatvotanten einverstanden bin, so bin ich es doch nicht allenthalben Mit seinen Gründen. Zunächst was den Rechtsgrund anbetrifft, so bemerke ich, daß mir auf diesen hier eben nicht viel anzukommen scheint. Die beiden Rescripte von 1810 gewähren den Webern in der Oberlausitz und in der Ge gend von Sebnitz kein Recht, indem sie auf Widerruf gestellt sind. Was die angeführten ältern Rechtstitel betrifft, so könnte Zweifel gegen dieselben erhoben werden, wie es von Seiten des künigl. Commissars geschehen ist. Sollten aber wirklich gegrün dete Rechtstitel da sein, so glaube ich, geschieht durch den An trag, wie ihn die Majorität beabsichtigt, denselben kein Eintrag. Denn ich glaube, man könnte durch den Antrag ihn wohl prä- judicircn. Sollten wirkliche Rechte da sein, so erledigte sich ein olcher Antrag von selbst. Ich brauche daher auf die Rechts lage nicht weiter einzugehen. Nun fragt es sich, ist es zweck mäßig, die bisherigen Vorrechte der Weber aufzuheben? Da lommt die höhere Frage in Berücksichtigung,. ob überhaupt das , Hausiren von Nachtheil ist oder nicht? Praktisch zu beantwor ten, vermag ich dies bei. meiner geringen Kenntniß der Ver hältnisse nicht. Theoretisch muß ich sagen, daß dem Hausiren in nationalwirthschaftlicher Rücksicht nichts entgegensteht. Das Hausiren ist naturgemäß, es wird der Absatz befördert und nach den Lehren der Nationalökonomie scheint es im Allgemeinen eher eine Begünstigung als Beschränkung zu verdienen, und bemerken muß ich freilich, daß ich nicht einsehe, warum das Hausiren mit Strumpfwaaren von geringerm Nachtheil sein oll, als mit Leinwand. Ich kann keinen Grund einsehen, warum man die bestehenden Verhältnisse stören will. Dagegen ind die Gründe von großem Gewichte, die sich darauf bezogen, - daß einmal in diesen Landesgegenden sich die Leute auf diesen Absatz eingerichtet haben. Man würde in diesen Gegenden durch ein Verbot, wie selbst die Majorität anerkannt hat, ge wiß momentan großen Schaden zufügen, und ob gerade die Weber, die sich aus andern Gegenden beschweren, großen Vor- theil haben würden, ist mir mindestens zweifelhaft; denn ihr Absatz geht nicht in Gegenden, wo Hausiren stattsindet. Es läuft endlich alles darauf hinaus, aus die gelobte und gerügte
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