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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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würde. Sagt man, es möge sich die Deputation hüten, eine Aufregung hervorzurufen, so scheint dieser Grund keineswegs haltbar. Nicht die Deputation, nicht die Kammer rufen eine Aufregung hervor. Eine Aufregung ist längst vorhanden und uns liegt es ob, diese Aufregung auf eine dem Rechte und der Billigkeit entsprechende Weise zu beschwichtigen. Es sind in der ersten Petition nicht weniger als 19 Städte der Erblande, die diesen Gegenstand in Anregung bringen, und doch wüßte ich nicht, welches Wort in der Ständeversammlung sie zur Einreichung von Petitionen veranlaßt haben könnte. Es sind also diese Petitionen der Erblande aus bem Bedürfniß der Zeit, aus dem Drucke, den die Petenten empfinden, hervorgegangen. Man hat sich auf den Lausitzer Vertrag bezogen, man,hat be merkt, es würde bei dessen Entwerfung leicht gewesen sein, jenes Befugniß durch einen entsprechenden Zusatz im Vertrage für immer sicher zu stellen; man würde dies auch gethan haben, wenn man es irgend für nothwendig gehalten hätte. Hierauf muß ich tzrwiedern, daß die Aufnahme einer solchen Bestim mung in den Entwurf vielleicht etwas Leichtes, die Durch dringung eines so ausgestatteten Entwurfes durch die Kam mern aber etwas Schweres gewesen sein würde. Ich er innere, welche Schwierigkeiten es fand, ehe man den Lau sitzer Vertrag genehmigte, und gebe zu bedenken, daß- wenn derartige Vorrechte sich darin vorgefunden hätten, man noch mehr Widerstand zu bekämpfen gehabt haben würde, einen Widerstand, an dem vielleicht die ganze Sache gescheitert sein würde. Die Frage, ob die Befugniß abgelöst werden könne, ist, ich weiß dies wohl, in dem Separatvotum des Herrn Bür- ' germeister Starke nicht zu finden; wohl aber ist eine Ablösung vom Herrn Grafen Hohenthal zur Sprache gebracht worden, und wenn davon durchaus nicht die Rede sein kann, daß sich ein solches Recht zur Ablösung eigne, so entgegne ich dies nicht dem Separatvotanten, sondern dem Herrn Grafen Hohenthal. Daß vor dem Jahre 181V in der Lausitz schon hausirt worden ist, ist möglich; ich kann aber nur annehmen, daß dies gegen das Verbot geschehen, denn außerdem würde es nicht nothwen dig gewesen sein, im Jahre 1810 did Behörden um Gestattung des Hausirens anzugehen. Daß die Lausitz früher kein Recht dazu hatte, ergiebt sich also eben daraus, daß über diese Befug niß der Lausitz erst eine Erlaubniß einzuholen war; und ist da her früher hausirt worden, so ist dies gegen das Gesetz geschehen. Noch erlaube ich mir ein einziges Wort über das, was von Sr. königlichen Hoheit bemerkt wurde. Se. königl. Hoheit gaben zu bedenken, ob es nicht richtiger und angemessener sein möchte, die Sache auf sich beruhen, mit andern Worten- nichts an die hohe Staatsregierung gelangen zu lassen. Aus einem formellen Grunde aber nehme ich an diesem Vorschläge hier Anstoß. Man, wolle gefälligst ins Auge fassen, daß es sich nicht um eine Petition allein handelt, und nur einem Petenten ein Bescheid zu geben sei, sondern daß hier der eigenthümliche Fall eintritt,, wo auch die Gegenpartei mit Petitionen einge nommen ist. Wir haben Petenten, welche wünschen, daß die Befugniß zum Hausiren für die Lausitz aufgehoben werde; wir I. 53. haben aber auch Petenten,aus der Lausitz, welche wünschen, daß dieses Befugniß fortbestehe, Da scheint 'mir nun für die Deputation nichts übrig zu bleiben, als eine bestimmte Ent scheidung zu beantragen. Mit dem „auf sich beruhen lassen" ist es hier nicht abgeth'an; denn auch dies ist ja schon eine Ab weisung für die erste Klasse von Petknten. Wo der Eine das wünscht, was der Andere nicht will, und bestreitet, der Eine eine Aufhebung, eines Vorrechts, der Andere dessen Erhaltung beantragt, da wird auch das Beilegen zu einer materiellen Ent scheidung, und so kommt der Vorschlag Sr. königl. Hoheit in formeller Hinsicht mit dem 'Deputationsgutachten auf Eins hinaus. SecretairBürgermeisterRitterstädt: Aus den vonmeh- ren Seiten auseinandergesetzten Gründen werde ich mich eben falls für das Gutachten der Majorität der Deputation entschei den; nur hätte ich dabei noch einen Wunsch, den nämlich, daß, wenn darin von einem geeigneten Zeitpunkte die Rede ist, wo die fragliche Befugniß aufgehoben werden solle, man sich da durch nicht hindern lassen möge, auf eine Idee cinzugehen, welche bereits vom Herrn Bürgermeister Wehner ausgesprochen worden ists und die auch meine Idee war, daß man nämlich aümählig zu der Aufhebung der Befugniß kommen könnte, wenn man keine neue Erlaubniß durch dazu bestimmte Pässe und Gewerbsteuerscheine an Solche, die dergleichen noch nicht gehabt haben, ertheilte. So, scheint mir, würde sich das Ver- hältniß nach und nach am besten lösen, und die dabei Bethei ligten im Srande sein, ihrem Gewerbe eine solche Einrichtung zu geben, daß sie die Einbuße des Hausirhandels nicht so schmerzlich empfinden würden. v. Polenz: Das, was der letzte Sprecher sagte, scheint ganz gegen das anzustoßen, was der königl. Herr Commiffar erklärt hat; denn es kommt nicht darauf an, ein Mittel zu fin den, um ein Recht" nach und nach aufzugeben, sondern es kommtdaraufan, ob man eine Maßregel, die bei einem bestimmten Gewerbe einmal für nothwendig und für nützlich befunden wok- den ist, zum Nachtheile derer, die sich jetzt davon ernährten, aufheben will oder nicht. Das Schützen derer, die sich in die sem Augenblicke im Genuß dieses Befugnisses befinden, kann nichts helfen. Wenn einmal die hohe Staatsregierung die große Bevölkerung und den Anwachs dieser Fabrikanten seit mehr als 30 Jahren, was unleugbar ist, begünstigt hat, so hat sie auch zu berücksichtigen, daß wo möglich nicht bloß die Leute, die im Augenblick davon leben, sondern auch die, welche dazu erwachsen, einen Erwerbszweig haben. Wenn die Begünstig ten aber aussterben sollen, so kann das durchaus nicht ein Mit tel sein, den Leuten wieder Nahrung zu verschaffen; dies kann nur geschehen, wenn man ihnen einen andern Weg zum Er werb eröffnet; ob die Regierung einen solchen als Ersatz zu bie ten hat, bezweifle ich. Secretair Bürgermeister Ritterstädtr- Nur ein Wort zur Entgegnung. Wenn davon die Rede ist, daß der fragliche Erwerbszweig jdie Erlaubniß zum Hausiren nothwendig erfcr- 3*
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