Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 54. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zen Chatoullengutes gedenken, dieses Kronsideicommiß, wel ches seit der. ältesten Zeit als Privateigenthum des Fürsten be trachtet woxden ist — denn es stammt dessen ganz besondere Eigenschaft noch aus dem Streift der Welfen und Gibbelinen her, als Friedrich der Rythbart Heinrich den Löwen nach dessen Besiegung im Jahre 1182 seiner sammtlichemReichslehen be raubte und ihm. nm sein väterliches Erbe ließ, welche Lände reien gerade im jetzigen Königreiche Hannover lagen; seit dieser Zeit hat man dieses Chatoullengut als Privateigenthum des Fürsten angesehen, — daß also bei dieser wichtigen Frage, die zu Erwägung kam, der Consens des nächsten Agnaten ein- zuhvlen war, scheint mir unzweifelhaft. Hätte man die Ag naten gefragt , und nicht eher einen Beschluß gefaßt, als bis diese ihre Zustimmung gegeben, so wäre die Verfassung gleich falls , jedoch vielleicht unter Modifikationen, zu Stande ge- , kommen, oder es wäre die alte Verfassung geblieben, und in beiden Fällen wäre dies besser gewesen. Ich wende mich zu dem letzten Anträge, Zu dem Schlußantrage der Deputation, der dahin geht, dem Anträge der zweiten Kammer auf Bil dung eines Staatsgerichtshofes beizutreten. Ich gestehe, -aß mich dieser Antrag sehr angesprochen hat. Ich will auf die Entscheidung der erlauchten Bundesversammlung in dieser An gelegenheit nicht zurückkommen, ich will ihr auch einen Vok- wmf darüber nicht machen; aber ich glaube, daß die deutsche erlauchte Bundesversammlung, wie sie zusammengesetzt ist, nicht ganz dieselbe Garantie für den öffentlichen Rechtszustand bietet, wie ein Staatsgerichtshof ihn bieten kennte. Aie deutsche Bundesversammlung besteht aus hohen Abgesandten, welche nach der Instruction ihrer resp. Regierungen handeln; der ganze deutsche Bund besteht überaus Staaten, die nach verschiedenen Negierungsformen regiert werden, nach dem rein monarchischen, nach landständischen und konstitutionellen For men. Natürlich ist daher, daß, wenn bei derartigen Staats fragen Instructionen von den Gesandten eingeholt werden müs sen, die Instructionen verschieden sind, und die Bundesbe- schlüffe also nicht die Einheit haben, welche zwar zu. wün schen, aber phne ungerecht zu sein, nicht zu verlan gen ist. Dagegen gestehe ich offen, daß ein Tribunal aus unabsetzbaren Richtern bestehend, bei welchem die deutschen Fürsten und Völker Recht zu nehmen im Voraus erklären, mich sehr anspricht, und daß dieses Tribunal, eingedenk seiner ho hen Bestimmung und des Rechtssinnes der deutschen Nation, gewiß stets nach Recht das Urtheil sprechen und fällen wird und daß dadurch die Einheit des deutschen Vaterlandes, auf die wir, um asten äußeren Eindrücken, mögen sie nun von Ost oder West kommen, zu widerstehen, Gewicht legen müssen, erhalten und befestigt wird, bin ich überzeugt, und daher stim me ich in diesem Punkt für das Deputationsgutachten. Bürgermeister Gottschald: Ich hatte mir allerdings vorgenommen, mich weitläufiger über diesen hochwichtigen Ge gen,stand zu verbreiten; indessen zu meinem großen Bedauern habe ich vernehmen müssen, daß die Redefreiheit beschränkt wird, und die Redefreiheit meines Nachbars namentlich auf eine betrübende Weise beeinträchtigt worden ist. Aus diesem Grunde beschränke ich mich darauf, dem wackern hannöverschen Volk, wegen der erlittenen Kränkungen, mein innigstes Mit gefühl und meine aufrichtige Teilnahme zu versichern; eben so aber auch meine Bewunderung und dankbare Anerkennung auszusprechen hinsichtlich des Muths und der Ausdauer nicht nur, sondern auch der Mäßigung und Besonnenheit, mit wel cher dasselbe sein gutes Recht bis jetzt verfolgt hat. Ich finde Mn zwar in dem Deputationsgutachten, daß dieselbe Sympa thie auch die geehrte Deputation theilt; indessen vermisse ich darin etwas Reelles für das hannöversche Volk, und da ich dieses Reelle in den Beschlüssen der jenseitigen Kammer wie- derfinde, so werde ich den Beschlüssen sub 1 und 2 a. der jen seitigen Kammer unbedingt beitreten; ich erkläre aber auch zu gleich, daß ich dem Schlußantrage unsrer Deputation, mich an schließen werde. v. Großmann: Wenn es möglich wäre, aus der Region der Vogelperspective auf Deutschland herab zu blicken, und den ' Stand und Gang der Staatsangelegenheiten von dori zu beob achten, so könnte es uns allerdings sehr gleichgültig sein zu se hen , wie in .irgend einem Lande Regierung und Volk die Rollen vertauscht und die Regierung die destructive, das Volk die conservative Rolle angenommen hat. Oder wenn unser glückliches Vaterland eine insularische Lage hätte, so würden wir bei dem Hochgefühle zu den glücklichsten Völkern Europas ge hören, um kein Hannover uns zu kümmern brauchen und mit dem Dichter sagen können: Neptunum procnl Vierra spectare kurenwm. Allein dem ist nun einmal nicht so; wir find mit ten in der Strömung selbst begriffen, wir find Glieder des deut schen Volkes, dieses großen organischen Ganzen, und wir müß ten nicht aus dem frühern Jugendunterrichte die Fabel des llle- QCnins von dem Streite der Glieder des Leibes mit dem Magen über den Principal mehr wissen, oder wir müßten nicht, die Bibel gelesen haben, wo Paulus schreibt: „wenn ein Glied leidet, so leiden alle Glieder mit", wenn wir hier ruhig und gleichgültig zusehen, wenn wir schweigen wollten. Es gebietet uns dringend die Pflicht der Selbsterhaltung, an den hannöver- schenAngelegenheiten Theil zu nehmen und dem von dorther uns drohenden Verderben entgegenzutretsn; wir würden gegen un fern eignen Eid, auf das unzertrennliche Wohl des Königs und Vaterlandes unsre ernste Aufmerksamkeit zu richten, handeln, wenn wir glauben könnten, daß die Pn'ncipien, welche dort ins Leben eingeführt werden sollen, ohne Folgen für uns bleiben würden. Ich bin also der Meinung, daß die Competenzfrage schlechterdings keinen Zweifel unterliegen könne. Es wurde , zwar vorhin dagegen erwähnt, unsreVerfassungsurkunde schweige darüber. Ich entgegne: keine Urkunde in der Welt kann alS einzige und ausschließliche Rechtsquelle, angesehen werden, folg lich auch die Verfassungsurkunde nicht? Es giebt ein höheres-, ein ewiges Recht, welches eben so in der Brust eines jeden Men-, scheu, als in den Sternen geschrieben steht. Von diesem müs sen wir ausgehen, auf,dieses müssen wir uns stützen, das kann« uns endlich nicht genommen werden. Es wurde ferner Bezie-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder