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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 58. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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diese Ansicht, wie gedacht, Nicht blos die dortige öffentliche Mei nung, sondern auch das conforme Urtheil geprüfter Aerzte, vor allem das Urtheil des um diese Angelegenheit verdienten Me- dicinalrath V. Unger in Zwickau, zur Seite steht; vergl. V. Ungers Schrift über die beabsichtigte Hospitalkran- kenpflege im sächsischen Gebirge, Zwickau 1836. Dieser kompetente Richter trug, im Eknverständm'ß mit der Regierungsbehörde, noch vor drei Jahren, in einer Zeit, wo die disponiblen Mittel zu Einführung einer öffentlichen Krankenpflege im Erzgebirge bekanntlich noch sehr unbedeutend waren, kein Bedenken, seine Meinung auf das Bestimmteste für die Errichtung kleinerer Etablissements auszusprechen. Er war überzeugt, daß, wenn auch bei der Beschränktheit der Mit tel ein einziges Krankenhaus leichter, als das zweckmäßigere und wegen seiner mindern Kostspieligkeit als das allein aus führbare erscheinen könne, die Ansicht dennoch auf Jrrthum beruhe und daß, möge man die Zweckmäßigkeit, die Kostspie ligkeit und die Vermehrung der Mittel hierbei in Anschlag brin gen, fast alle Vortheile zu Gunsten mehrer und kleinerer Anstalten sprächen., Er war überzeugt, daß die Zweckmäßig keit einer Centralanstalt zu dem großen Aufwande in keinem Verhältniß stehe, ihre Brauchbarkeit sich mindre, ihr Nutzen für Wiele verloren gehe, ihre Hülfe im Augenblicke der Noch gar oft nicht erreichbar sein werde, die Herstellung' eines kleinern Krankenhauses dagegen auch in der Mehrzahl leichter und ein facher erscheine, weil es den bestehenden Verhältnissen und Be dürfnissen mehr angepaßt werden könne, gerechter, weil es die Hülfe gleichmäßiger Vertheile und fester begründet für die Zu kunft , weil das Kind seinen Pflegeeltern näher bleibe, sie die Segnungen'der darauf gewendeten Mittel besser übersehen könnten und ihr Interesse für sein Gedeihen am sichersten da durch festgehalten werde. Wenn V. Unger yergl. dessen ärztliche Vorarbeiten, das beabsichtigte Kran- kenftift für das sächsische Gebirge betreffend. Zwickau ,1839. gegenwärtig einer andern, ja der entgegengesetzten Ansicht sich zugewendet, auch die Regierungsbehörde in Zwickau nach der Decretsbeilage unter <Z- derselben sich angeschlossen und die Staatsregierung selbst hierauf das vorliegende Decret basirt hat; so darf man, nach der Ueberzeugung der Deputation, den Uebergang zu einer, der frühem entgegenstehenden Mei nung nicht als eine definitive Entscheidung der vorliegenden Principsfrage ansehen, muß vielmehr den Grund dieses Ueber- ganges in der ganz veränderten Sachlage suchen, in welche die hochwichtige Angelegenheit seit dem Jahre 1836 durch die fürst liche Liberalität der edlen Männer gebracht worden, die unge nannt, für die Zwecke der öffentlichen Krankenpflege des sächsi schen Erzgebirges das großmüthige Geschenk von 20,000 Lhlr. und 10,000 Lhlr. dargeboten haben, Geschenke, von denen das erstere an die Bedingung der Errichtung einer Centralanstalt in Zwickau und für den dasigen Kreisdirectionsbezirk geknüpft wor den. Nach der Erklärung der Negierung in jenseitiger Kammer ist diese Bedingung als eins resolutive zu betrachten und der zweite Schenkgeber, obwohl ihn früher der entgegengesetzte Plan, durch Errichtung mehrer und kleiner Anstalten die Vor- theile einer vielleicht minder vollkommnen, aber allen Gegenden des weitläufigen Bezirkes, der größer» Nahe'wegen, leichter erreichbaren Krankenpflege ebenfalls angesprochen, hat später hin Veranlassung gefunden, mit der Ansicht der erstem sich zu einigen. Jetzt noch auf die früher gewonnene Ueberzeugung zurück ¬ kommen und sie festhalten, hieße die edelmüthigen Opfer der beiden Schenkgeber zurückweisen, hieße, über dem Streben nach dem muthmaßlich Besseren das dargebotene gewisse Gute ver schmähen. Wer könnte die Verantwortung auf sich nehmen, dazu zü rathen? > Und aus diesem Gründe ist allerdings auch die Deputa tion der Meinung, daß man die Lösung der noch keineswegs entschiedenen Streitfrage auf sich beruhen lassen und von einer weitern Erörterung, ob die eine oder die andere der fraglichen Krankenpfleg-Einrichtungen für die Gesümmtheit des sächsischen Gebirges größere Vortheile verspreche, absehen köyne. Derselbe Grund aber hat auch ein weiteres Eingehen in die zweite der oben aufgestellten Fragen, ob Zwickau seiner geogra phischen Lage nach vorzugsweise zu der beabsichtigten Errich tung einer Centralkrankenanstalt für den erzgebirgischen Kreis sich eigne, und ob nicht eine andere, dem höheren Gebirge und dem Voigtlande und somit der ärmern Volksklaffe des sächsi schen Gebirges naher gelegenen Stadt, die Zwecke einer solchen Anstalt mit Noch größerem Erfolge zu erfüllen verspreche, überflüssig gemacht, und es vermag unter diesen Verhältnis sen die Deputation allerdings der verehrten Kammer nur zu rathen: die obigen Beschlüsse der zweiten Kammer unter 1, 2, 3 und 4 zu den ihrigen zu machen. "Dürften übrigens in Erwägung der hiernach aus Staats kassen bewilligten Zuschüsse, in Erwägung der früher für das sächsische Gebirge überhaupt in Aussicht gestellten, auf den Zwickauer Kreisdirectionsbezirk keineswegs beschränkten Errich tung einer Krankenanstalt und in Erwägung der von mehren, diesem Bezirke nicht angehörigen Gemeinden, durch JNnelassung von Getreidefuhrlohnvergütungen, zu diesem Zwecke geleisteten ' Beiträge, Recht und Billigkeit gleich sehr dafür sprechen, daß von der Beschränkung des Wirkungskreises der Anstalt auf den Zwickauer Kreisdirectionsbezirk, soweit es ohne augenscheinlichen Nachtheil für denselben geschehen kann, abgesehen werde; so muß die Deputation, in der zuversichtlichen Erwartung des zu erlangenden Einverständnisses der beiden großmüthigen Schenkgeber, auch den Beitritt zu dem obigen, von der zweiten Kammer be schlossenen, auf möglichste Beseitigung jener Beschränkung gerichteten Anträge, mit den unter a. d. c. bemerkten Modisi- cationen ihrer verehrten Kammer empfehlen. Prinz Johann: Ich wollte mir nur über einen Punkt das Wort erbitten; er betrifft die Beiträge der Gemeinden, welche früher die Fuhrlohnvergütungen inne gelassen haben. Nach der Ansicht der zweiten Kammer sollen diese Gemeinden, insofern sie nicht dem Zwickauer Kreisdirectionsbezirke angchö- ren, das Recht haben, ihre Kranken dort unentgeldlich ausge nommen zu sehen. Ich wünsche aber, daß diese Gemeinden ganz mit den Gemeinden des Zwickauer Kreisdirectionsbezirks, welche dergleichen Fuhrlohnvergütungen inne gelassen haben, gleichgestellt werden, indem offenbar ihnen ein Recht zur Seite steht, welches zu ihrem Gunsten spricht. Cs kann nun in Frage sein, ob die Verwendung dieser Beiträge für ein Kran kenhaus, welches nicht für den erzgebirgischen Kreis, sondern nur für einen Theil desselben bestimmt ist, sich rechtfertigen,las se. Ich will aber ganz davon absehen, weil es bester ist, daß Etwas hergestellt werde als Nichts. Dass sie aber mit den Ge-
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