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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gersdorf: Nachdem dies erfolgt ist, richte ich die Frage an die Kammer: ob sie mif diesen Veränderungen die tz. annimmt?—Wird allgemein bejaht.-- Zu tz. 3 (s. Nr. 88 der Verhandlungen der zweiten Kam mer, S. 1775) sagt die Deputation: - , Aus dem so eben (zu tz. 2) angeführten Grunde ist es rathsam, in der dritten und sechsten Zeile der §.3 statt des Ausdrucks: „freie Masse" zu setzen: ' „gemeine Masse" Präsident v. Gersdorf: Stimmt die Kammer damit überein, daß statt des Ausdrucks: „freie Masse" gesetzt werde: „gemeine Mässe?" — Einhellig Ja. — Präsident v. Gersdorf: Nimmt die Kammer tz. 3 an? — Einstimmig Ja. — Zu tz. 4 (s. Nr. S8 der Verhandlungen der zweiten Kam mer, S.1775 flg.) bemerkt die Deputation: Weil der Satz der zweiten und dritten Zeile: „dainAnsehung einzelner Priorität! sch er Gläu biger, über deren Location schon rechtskräftig ent schieden war," schon wegen des aus Versehen hineingebrachten Interpunktions zeichens etwas dunkel ist und zu einem Mißverständniß Veran lassung geben kann, so-haben die königlichen Herren Com> missarienselbst beantragt, dafür den einfachem Satz zu sub- stituirey: „da über die Location einzelner prioritatischer Gläubiger schon rechtskräftig entschieden war" Die Deputation findet diese Aenderung sehr zweck mäßig, und empfiehlt sie daher der Kammer zur Annahme. Präsident v. Gersdorf: Die Deputation räch uns an, die Veränderung der Worte: „da in Ansehung —— entschie den war" ((.vorstehend) m die Worte: „da über die entschieden war" (s. vorstehend) anzunehmen. Und ob sie Z. 4 selbst mit der Veränderung annimmt? — Beides wird einstimmig bejaht.— Zu §. 5 (s. Nr. 88 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 1776) erinnert dieDeputation: Unter dem am Ende des zweiten Satzes in Parenthese ge setzten Ausdruck „Vindicanten" sollen nach den Motiven nicht blos diejenigen verstanden werden, welche Sachen aus der Concursmasse vermöge eines ihnen daran zustehenden Eigen- thumsrechts zurückfordern, sondern überhauptAlle, welche die Ausantwortung einer speoiss aus der Concursmasse, wenn auch mittelst einer persönlichen Klage, verlangen, z. B. der Deponent oder derVermiether einer demGememschuldner über lassenen Sache. Da nun aber Berechtigte der letztem Art nichtV - ndicantenim eigentlich juristischen Sinne genannt werden können, gleichwohl im gewöhnlichen Sprachgebrauch mit, unter dieser Benennung begriffen werden, so halt man es, eben um anzudeuten, daß dieser Sprachgebrauch zwar der gewöhn liche, aber nicht der eigentlich juristische sei, für angemessen, der Benennung „Vindicanten" noch das Wort „sogenannte" vorauszuschicken. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer damit einver standen, daß dem Worte: „Vindicanten" das Wort: „soge- , nannten" vorgesetzt werde ? Und nimmt die Kammer mit der Veränderung §. 5 an? — Allgemein Ja. — Zu tz. 6 (s. Nr. 89 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 1777) hat dieDeputation nichts bemerkt. Präsident v. Gersdorf: Ist die Kammer gemeint, tz. 6anzunehmen?— EinstimmigJa.— Zutz. 7 (s:Nr. 89 der Verhandl. der zweiten Kammer, S. 1778) erinnert die D eputation: . Bei dieser tz. hat die zweite Kammer, nach dem Rath ihrer ersten Deputation, folgende zwei Amendements be schlossen: s) unter den aufgehobenen Gesetzesstellen auch der Gesetz- ' gebung des Markgrafthums Oberlausitz zu gedenken, und so nach auf der fünften Zeile nach „1766" einzuschalten: „und in dem mittels Oberamtspatentes vom 27. September 1783 publicirten geschärften Mandate gegen die Ban- queroutiersin dem Markgrafthume Oberlausitz vom2. August 1783." b) die aus dem Mandate vom 9. April 1827 entnom mene Bestimmung nicht mit einer römischen, sondern einer arabischen Ziffer, wie in dem angezogenen Gesetze selbst ge schehen, zu bezeichnen, und demgemäß auf der siebenten Zeile das Allegat „sub I." zu vertauschen mit „?ub 1." Die Erwähnung des unter ». gedachten Oberlausitzer Mandats ist zur vollständigen Uebersicht der hierher gehörigen Gesetze nothwendig, und es wird daher daA darauf bezügliche Amendement zur Annahme empfohlen, jedoch mit der Modi- sication, daß die beantragte Einschaltung auf, der fünften Zeile nicht nach „1766", sondern erst nach „§.23"' erfolge und dann dem eingeschalteten Oberlausitzer Mandate ebenfalls noch ,,§-23" beigefügt werde, weil auch bei den übrigen in dieser Reihefolge angeführten Gesetzen die hier einschlagende tz..citirt ist. Auch in Ansehung des unter b. gedachten Amendements trägt dieDeputation, obgleich sie ihm kein großes Gewicht beilegen kann, kein Bedenken, den Beitritt der Kammer an zuempfehlen; pur wird dann um der gleichmäßigen Genauig keit willen auch erforderlich sein, daß bei dem in der dritten Zeile angeführten Titel der erläuterten Proceßordnung, In Ue- bereinstimmung mit der gesetzlichen Bezeichnung, eine römische Ziffer statt der arabischen gesetzt werde. Endlich ist hierbei noch zu bemerken, daß vor der in derselben Zeile citirten tz. 6 der Titel der erläuterten Proceßordnung, zu welchem diese tz. ge-
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