Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 59. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Ministerium ermächtigen wolle, alle Verwilligungen, die aus -en betreffenden Fonds für Schulgehalte und Schulbaue ge macht werden, mit der Bedingung der Befreiung der Schul lehrer vom Schulgelde zu verbinden. Referent v. Welck: Ich möchte mir doch die Bemerkung erlauben, daß mir dieser Vorschlag gewissermaßen zu kleinlich erscheint. Soll man nämlich an eine BerwMgung, die gewiß die Gemeinden als eine große Wohlthat erkennen werden, Sei ten der Regierung eine solche Bedingung knüpfen, bei der es sich doch nur um Lin minutissimum handelt? das scheint mir nicht recht passend. Prinz Johann: Ich glaube, das steht ohnehin in der Befugniß der Regierung; aber im Allgemeinen möchte dieser Vorschlag bedenklich sein. Ich glaube, es genügt, wenn die Kammer anerkennt, daß sid dieß Befugniß der Regierung nicht streitig macht. Staatsminister v. Lindenau: Wenn ein solches Aner- kenntniß erfolgt, so ist mein Zweck vollkommen erreicht. Auf die Aeußerung von Sr. königl. Hoheit habe ich zu erwiedern, daß die fragliche Verwilligung zunächst zur Unterstützung be dürftiger Gemeinden bestimmt ist, nur durch meinen Antrag wenigstens theilweis eine andere Bestimmung erhalten würde, zu der es nach meiner Ansicht der landständischen Beistimmung bedarf. Der Gegenstand ist nicht unbedeutend, da die zur Ver besserung der Schullehrergehalte und zu Schulbauen gemachte Verwilligung jährlich an 20,000 Thlr. beträgt. Die Ver- willigungen für Schullehrergehalte werden in Summen von 25, 30,40 bis 50Thlrn. gemachtes daß sich selbige aufhunderte von Gemeinden erstrecken. Vicepräsident v. Carlo witz: Was das Letztere anbe- triffr, so muß ich allerdings wünschen, daß darüber eine be stimmte Frage an die Kammer gestellt werde. Es ist um ein solches stillschweigendes Anerkenntniß eine mißliche Sache; es läßt sich daraus nie mit Bestimmtheit folgern, daß die Ansicht der Kammer mit der des Hrn. Staatsministers übereinkommt. Nehmen wir z. B- an, daß auf dem nächsten Landtage eine dießfallsige Petition einginge, so würde die berichtende Dep u- tatiyn, wohin die Ansicht der Kammer gegangen, immer nicht Hissen, und ein stillschweigendes Einverständniß zu folgern kaum sich getrauen. Referent v. Welck: Auch ich glaube, daß durchaus eine Frage an die Kammer und eine ausdrückliche Erklärung der selben nothwendig sein würde. Die Kammer hat nämlich durch ihre Abstimmung zu erkennen gegeben, daß auch sie der Ueber- zeugung ist, es bestehe eine gesetzliche Bestimmung, nach welcher die hier fragliche Befreiung der Schullehrer nicht stattsinden könne. Würde nun die Regierung, es möge dieß geschehen, auf welche Art es wolle, es dahin bringen, daß die Gemeinden im fraglichen Falle die Schullehrer von ihrer Beitragsverbindlich keit zum Schulgelde entließen, so würde dieß doch allemal eine Abweichung vom Gesetze sein. Prinz Johann: Es müßte der Antrag des Hrn. Staats ministers modisicirt werden; denn der ging dahin, daß bei jeder Bewilligung diese Bedingung zu stellen sei. Ich hätte nichts dawider, daß die Kammer dem Ministerio das Befugniß ein räumt. Staatsminister v. Lindenau: Mit dem von Sr. königl. Hoheit ausgesprochenen Antrag, daß der Regierung das Befüg- niß gegeben werde, die vorhandenen Fonds für Schullehrerge halte und Schulbaue, auch zur Befreiung der Schullehrer von dem Schulgelde zu verwenden, würde der beabsichtigte Zweck vollkommen erreicht werden. Referent v. Welck: Es thut mir leid, wenn es scheinen sollte, als wollte ich den armen Schullehrern nichts gönnen; aber ich muß auch hierbei wieder darauf aufmerksam machen, was schon vorhin erwähnt worden ist, daß diese Befreiung ganz ungleich erfolgen würde; es würde lediglich aüf den zufälligen Umstand ankommen, daß irgend eine Gemeinde eine Unter stützung von dem Cultusministerio erhält. Wäre das der Fall, so würde ein Schullehrer durch einen Zufall von der Entrich tung des Schulgeldes befreit sein; mag er aber einer solchen Unterstützung noch so bedürftig sein, so wird er die Befreiung nicht genießen, wenn der Gemeinde eine solche Unterstützung vom Fiscus nicht gegeben wurde. Bürgermeister Wehner: Ich gehe von der Ueberzeugung aus, daß, wenn die Slaatsregierung einen solchen Zuschuß be schließt, sie nicht auf das Bedürfniß des Schullehrers allein, sondern auch auf die Schulgemeinde mit Rücksicht nimmt, und aus diesem Grunde werde ich mich für den Antrag des Herrn Staatsministers erklären. Ich glaube, man kann es der Regie rung unbedenklich in die Hand geben, daß sie die Bedingung stellt, weil ich voraussctze, daß, wo sie die Bedingung stellt, sie dafür sorgt, daß die Gemeinde und der Schullehrer nicht dabei zu kurz kommen. Vicepräsident v. Carlowitz: Ich selbst bin der Ansicht des Referenten, und füge seinen Gründen noch hinzu, daß ich glaube, wie nichts mehr, als das, was jetzt verhandelt worden ist, d.h.die in AussichtgestellteBedingung, geeignet sein könnte, die Gemeinden von freiwilligen Zusicherungen abzuschrecken. Es ist sehr wahrscheinlich, daß die Gemeinden in dem Glau ben, daß sie einmal genöthigt sein könnten, die Unterstützung des Ministeriums zu erflehen, den Schullehrer jetzt eine Be freiung nicht zugestehen, um eben Etwas zu haben, womit sie sich künftig die Berücksichtigung des Ministern erkaufen können. v. Großmann: Allerdings scheint mir der von dem Herrn Staatsminister gethane Vorschlag nur mit einer Ein schränkung annehmbar zu sein. So dankbar ich die edle Absicht anerkenne, so will ich mich doch an ein Beispiel halten. In meiner Ephorie sind vier Schullehrer, von denen der eine 13 Thlr. 12 Gr., der andere 9 Thlr., der dritte 3 Thlr. 12 Gr. und . der vierte 3 Thlr. halbjährige Zulage aus Staatskassen erhält.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder