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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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consequenz in das Gesetz zu kommen, wenn man einige dieser öffentlichen Diener besonders namhaft macht, und weiter un ten noch eine allgemeine Bestimmung für die übrigen trifft. Aus dem, rbas von Sr. königl. Hoheit aus Erfahrung darge legt worden ist, läßt sich freilich kaum hoffen, daß die Regierung dergleichen Kirchendienern eine Befreiung werde zusichern wol len; indeß was bisher geschehen ist, berechtigt noch immer nicht zu einem Schluffe für die Zukunft, und es wäre wohl möglich, daß, wenn auch bisher die Regierung die Kirchendiener katho lischer Confession ihres Widerspruchs ungeachtet zugezogen hat, sie sich doch durch die jetzt in der Ständeversammlung angeregte Frage werde bestimmen lasten, künftig die Kirchendiener frei zu geben. v. Großmann: Allerdingswünsche auch ich, wieso eben der Herr Viceprasident zu wünschen schien, daß über diese beiden Klassen besonders abgestimmt werde. Auch will ich die Kirchendiener, insofern man damit einen weiteren Begriff als Küster verbinden sollte, fallen lassen, und bloß die Küster bei- behalren. Allein für den Antrag selbst erlaube ich mir noch auf den Erfahrungssatz hinzuweisen, daß das Publikum, wie liberal es immer denken mag, dennoch gerade von den Geistli chen, so wie von den Candidaten der Theologie, und wohl nicht mir Unrecht eine gewisse Resignation forderte, eine Zurückgezo genheit von der Theilnahme an gewöhnlichenBolksvergnügungen. Ein Geistlicher, der auf einen Ball gegangen ist, und wenn es auch wirklich in einer noch so anständigen Gesellschaft war, sich eine Theilnahme am Lanze erlaubt hat, hat schon in den Augen des Publicum eine levis rmtso raacula auf sich gezogen, und man achte nur auf die Urtheile, welche über manche Erholungen der Geistlichen gefällt werden, wie unschuldig sie auch sein mö gen. An's Mittelalter will ich gar nicht erinnern, wo von Ge- fthichtschreibern das Führen der Waffen Seiten der Geistlichen streng getadelt wird. Aber unausbleiblich ist es, wenn ein Candidat unter der Communalgarde ist, so muß er an ihren Bällen Lheil nehmen, er kann sich nicht ausschließen, und ich glaube, es würde in jeder Hinsicht selbst dem Publicum miß fallen. Daher muß ich wünschen, daß sie ausgelassen wer den. — Was die Küster betrifft, so bitte ich nochmals, daß der Äirchendienst und die Verwaltung der Sacramente, Kranken- communion, Haustaufen und dergleichen, doch ja nicht be hindert werden mögen. Prinz Johann: Ich wollte mir einen Vorschlag erlau ben, der vielleicht den Antragsteller beruhigen wird, und auch mich dazu vermögen würde, seinem Anträge beizutreten. Ich verkenne die Gründe gar nicht, die ihn bestimmt haben, die Befreiung der Candidaten zu beantragen, namentlich diejenigen Candidaten auszuschließen, die noch in der Folge ein geistliches Amt zu ergreifen sich bestimmt fühlen. Es giebt aber der Candidaten sehr viele, die ihr ganzes Leben Candidaten bleiben und einen andern Lebensberuf haben. Für diese scheint .in der Ehat kein Grund vorhanden zu sein, sie freizusprechen. Ich erlaube mir daher vorzuschlagen, daß man setzte: „Candidaten der Theologie, dafern sie nicht einen andern Lebensberuf eingeschlagen haben." Denn Candidaten der Lheologie bleiben sie immer, wenn sie auch Privatgelehrte sind, oder einen andern Beruf ergriffen haben, z. B. Mathe matik vortragen. V. Großmann: Ich bin damit vollkommen einverstan den; nur die, die Nomen 6t ornea haben, sind gemeint. v. Po fern: Auch ich werde für das Amendement des Hrn. Superint. 0. Großmann stimmen, auch insoweit es die Küster betrifft, weil es ganz in meinem Sinne ist, mich verwenden, ent halte mich aber weiter etwas darüber zu sagen, weil schon Viele dafür gesprochen haben; nur wegen eines, das Paritätsver- hältniß betreffenden Umstandes habe ich um das Wort gebeten und kann auch dabei kurz sein, da mein Wunsch durch Hinzu fügung zweier Worte erfüllt ist. Wenn ich nämlich recht gehört habe, so geht das Amendement nur auf protestantische Kirchen diener. Wenn das der Fall wäre, so würde ich mir noch darauf anzutragen erlauben, daß die Kirchendiener beider Confessionen zugleich darunter begriffen werden, und den Herrn Antragsteller bitten, insoweit sein Amendement zu ergänzen. v. Großmann: Das ist ganz einerlei. Präsident v. Gersdorf: Wenn Sie erlauben, so würde ich bei den verschiedenen Ansichten lieber gewünscht haben, drei Fragen stellen zu dürfen: 1) auf die Candidaten, 2) auf die Küster und 3) auf die Kirchendiener. v. Großmann: Ich habe die Kirchendiener wegen des unbestimmten Begriffes fallen lassen; jedoch unter den Küstern verstehe ich natürlich die aller Confessionrn- Präsident v. Gersdorf: Es würde also hier blos von Candidaten und Küstern die Rede sein, und Sie haben sich dem angeschlossen, was von Sr. königl. Hoheit bemerkt wurde?. v. Großmann: Allerdings. v. Polenz: Ich verzichte aufs Wort, weil ich einen Vermittelungsvorschlag machen wollte. Da aber Herr v. Groß mann das angenommen hat, was Se. königl Hoheit zur Ver mittelung gesagt haben, so glaube ich, um Zeit zu ersparen, das weglassen zu können, was ich sagen wollte. Vicepräsident v. Carlowitz: Dem Amendement Sr. kö nigl. Hoheit trete auch ich bei, und verzichte auf die von mir in Bezug auf die Küster in Vorschlag gebrachte Trennung der Frage. Es bleibt Jedem freigestellt, der sich in Bezug auf die Küster dem Amendement des Herrn I). Großmann nicht an schließen will, ob er noch die Frage getheilt haben will; aber ich für meinen Theil würde mich vollkommen beruhigen, wenn auf das Amendement, vorausgesetzt, daß es mit dem Amen dement Sr. königl. Hoheit verbunden wird, nur eine Frage gestellt würde. Bürgermeister Schill: Nur eine einzige Bemerkung wollte ich mir erlauben auf die Modifikation, die durch das
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