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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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. Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer die 8> II annimmt?—Allgemein Ja. — §. 12 (s. Nr. 92 der Verhandlungen der zweiten Kammer Seite 1861) ist von Seiten der Deputation ebenfalls ohne Er innerung geblieben. - Präsident v. Gersdorfr Ich frage: Ob die Kammer §. 12 annimmt? — Einstimmig Ja- — , Referent Bürgermeister ÄV ehner: Im Berichte heißt es nun: ' Endlichhältes die Deputation auchfür ihre Schuldigkeit, Vie an die' Ständeversammlung gerichteten Petitionen von den Städten Hain, -- Zittau, . Leipzig und - Dresden, ingleichen von Robert von Heldreich in Anregung zu bringen, welche derschiedene Anträge und Wün sche enthalten, deren Inhalt, was die gedachten städtischen Petitionen anlangt , in dem Deputationsberichte der zweiten Kammer (als worauf der Kürze halber die Depu tation sich zu beziehen gestattet) angegeben ist, und worauf die jenseitige Kammer verschiedene Beschlüsse gefaßt hat, sie hat nämlich ») nach den llstünschen der Petenten beantragt: es solle zu §. 21 des Regulativs der Zusatz ausgenommen werden: „Sämmtliche Eommunalgarden haben den Dienst in einer gleichförmigen Bekleidung zu verrichten, insofern nicht vom Generalkommando auf Antrag des Ausschusses in einzelnen Städten ein Anderes nachgelassen wird. lieber die Art der gleichförmigen Bekleidung soll die nähere Vorschrift durch Verordnung ertheilt werden." b) Zugleich solle der Antrag in die Schrift ausgenommen werden: „Es möge der Zwang einer gleichförmigen Bekleidung der Communalgarde nicht vor Ablauf der nächsten zwei.Jahre eintreten;" v) ist beschlossen worden: , . „daß die Leipziger Petition der hohen Staatsregierung zu weiterer Erörterung, Erwägung und Berücksichtigung über geben werde, und ck) daß auf die im Deputationsberichte der zweiten Kammer unter 1) 2) und 4) ausgehobenen Wünsche der Dresdner Pe tenten nicht einzugehen, dahingegen «) um dem in gedachtem Deputationsberichte unter 3) er wähnten Wunsche zu entsprechen, in die Schrift der Antrag aus genommen werden möge: „daß, wenn Fälle sich ereignen sollten, daß Communalgardisten bei Verrichtung des Dienstes und durch denselben verstümmelt oder zu Betreibung ihres Nahrungserwerbes untüchtig ge macht, oder im Dienst das Leben verlieren soüten, ihnen, und im letzten Falle ihren Hinterlassenen, eine Unterstützung aus öffentlichen Kassen möge gewährt werden." k) daß wegen der Petition des Privatgelehrten Robert von Heldreich, welche auf gänzliche Auflösung des Communalgarden- instituts gerichtet ist, zur Tagesordnung Merzugehen sei. Die Deputution.ist nun zwar zu ») und b) der Meinung, daß, absonderlich in den größeren , ' Städten, die Einführung gleichförmiger Bekleidung der Com- - munalgarde sehr wünschenswerth sein könne, sie hält aber : eine Zwangsmaßregel in dieser Beziehung nicht gerade für nöthig, .da doch auch ohne solche die Eommunalgarden bis hieher mit Nutzen und gutemErfolge bestanden haben, ist vielen Orten aber, nämlich in allen denjenigen, wo die Com munalgarde grvßerentheils aus Männern der unbemittelten i Klasse besteht, durch zwangsmaßige Einführung gleicher Be- i kleidung eine Auflösung der bestehenden Eommunalgarden hcrbeigeführt werden könnte, indem der weniger Bemittelte einer! Befleidüngsaufwand, welcher bei den Verhandlungen der zweiten Kammer keineswegs zu hoch auf 8 bis 10 ! Khlr. — — angegeben ist, zu übertragen nicht vermögend . sein würde.- Die Depu tationhat sich daher derÄnsicht der zweiten Kammer uni so weniger anzuschließen vermocht, als dieVor- ! schrift §. 21 des Regulativs vom 29. November 1830 ein direktes Verbot einer freiwillig gleichen Bekleidung nicht zu i enthalten scheibt, wie dasselbe auch zeithero immer praktisch - erklärt worden ist. i... Die Deputation räthdaher der erstenKammeran, den Deitritt zum Beschluß der z,weiten Kammer abzu lehnend . V' Secretair Bürgermeister Nitterstädtr Ich will hier den ganz einfachen Antrag stellen, der zweiten Kammer beizutreten. Es ist'vielfach bemerkt worden, und meiner Ansicht nach Mit Recht, daß bei einem Institute, wie die Communalgarde ist, es wünschenswerth und zweckmäßig erscheinen müsse, eine gleiche Bekleidung unter den Mitgliedern derselben eingeführt zu sehen. Man hat geglaubt, daß dies Schwierigkeiten haben möchte, und' zwar darum, weil sehr haüsi'g unter der Communalgarde sich eine Menge mittelloser Personen befänden. Was nun diesen Grund anlangt, so glaube ich, dürfte er fürs erste durch das, was die zweite Kammer beantragt hat, seine Erledigung finden, nämlich daß der Ausschuß darauf antragen kann, den Ort von dieser Vorschrift zu dispensiren, und dieser wird sich gewiß dazu bewogen finden, einen solchen Antrag zu stellen, wenn er es für nothw endig-befindet, und wenn das Communalgardencorps gro- ßentheils aus armen Personen besteht. Was dagegen andere Orte betrifft,-wo die Einführung einer einfachen, an und für sich schon nothwendigen Kleidung dennoch Einzelnen schwer fallen dürfte, so bin ich der Ueberzeugung, daß es deren nur we nig geben dürfte. Auch in meinem Orte habe ich darüber Er fahrungen gesammelt, und es ist auch dort eine gleichförmige Bekleidung durchgeführt worden, und man hat dabeigefunden, daß keineswegs die Aermeren, sondern nur diejenigen, die Man unter den sogenannten Böswilligen begreift, es waren, welche sich weigerten, sich dieser Einrichtung zu unterwerfen. Die Aermeren hat man auf diese oder jene Weise dabei zu unterstü tzen gesucht, ja es ist sogar eine Vorrathskammer errichtet wor den, um die Bekleidungsstücke für diese ärmeren Individuen auf zubewahren. Der Vorschlag der zweiten Kammer dürfte da her auf keine Weise im Nachtheilsein, weshalb ich auch ihmbei- stimme.
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