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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 60. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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terwerfen sein möchten. In Bergstädten möchte außerdem, wenn die Ansässigen ausgenommen werden sollen, die Commu- nalgarde bedeutend gelichtet werden. Es scheint mir nicht recht zu passen, daß ein Bürger, der ansässig ist, Communal- gardendienste zu leisten hat, dagegen ein ansässiger Berg- und Hüttenmann, der in einer Stadt auch Bürger ist, einen Vor zug darin haben, und von der Communalgarde befreit sein soll. Es scheint, als wenn die Bürgerpflicht auch die Pflicht zur Communalgarde mit sich brächte, und es wird diese Ausnahme bei andern Bürgern, die Mitglieder der Communalgarde sind, bedeutenden Unmuth veranlassen. Ich möchte daher noch etwas weiter gehen und den Antrag stellen, daß an der betref fenden Stelle vor den Worten: „Berg- und Hüttenleute" ge setzt werde: „unansässige." Präsident v. Gersdorf: Vor den Worten: „Berg- und Hüttenleute" soll das Wort: „unansässige" gesetzt werden, so daß es nun heißen würde: „unansässige Berg- und Hütten leute." Ich frage die Kammer: ob sie diesen Antrag unter stützt? — Wird durch 12 Mitglieder unterstützt. — Präsident v. Gersdorf: Es sind 12 Mitglieder, die sich zur Unterstützung dieses Antrags erhoben haben, es ist das nicht die Hälfte, aber mehr als ein Viertel, und es kommt nun darauf an, ob man den Antrag als einen in der Disoussion ent standenen , oder als einen früher entstandenen zu betrachten habe. Bürgermeister Bernhard!: Er ist während der Dis- cussion gestellt, und also nicht unterstützt worden. Präsident v. Gersdorf: Er ist demnach nicht als un terstützt zu betrachten, und wenn weirer nichts gesprochen wird, würde ich dem Referenten das Schlußwort geben. Referent Bürgermeister Wehner: Was den Antrag des Herrn Bürgermeister Schill anlangt, so muß ich bemerken, daß derselbe weit über den Entwurf hinausgeht, und daß, wenn derselbe angenommen würde, die Bestimmung, so wie sie in dem Entwurf enthalten ist, völlig in Wegfall gebracht werden müßte, denn der Entwurf spricht blos von Aerzten und Wund ärzten, die bei Krankenanstalten, sowie zu Behandlung der Ortsarmen angcstellt sind; nach dem Amendement würden aber alle Aerzte, ohne alle Ausnahme, sie mögen viel oder wenig zu thun haben, ausfallen. Nun hat Herr Bürgermeister Schill herausgehoben, daß die Obliegenheit und die Pflichterfüllung des Arztes nach seiner Ansicht sich mit dem Communalgarden- dicnst nicht vereinigen ließe, allein wenn das der Fall ist, so könnte man ihnen den Dienst gar nicht einmal facultativ nach lassen, was doch nach dem Amendement der Fall sein würde, denn sie würden dadurch zu etwas verleitet, was ihrer Pflicht entgegen wäre. Ich kann mich nicht einverstanden damit er klären, daß eine Ausnahme nothwendkg sei, wenigstens hat die Erfahrung etwas ganz anderes gelehrt. In der Stadt, in welcher ich wohne, und auch von hier weiß ich,'daß Aerzte den Communalgardendienst verrichten, ohne daß man von einem Nachtheil gehört hatte, ist dies nun bis hierher gegangen, warum will man nun auf einmal eine solche Ausnahme in dem Gesetz stattfinden lassen ? Sie wird wieder eine Beschränkung in das Institut bringen, die unangenehm auf das Ganze ein wirken muß. Wir haben sogar Commandanten von der Com munalgarde , die Aerzte und solche Aerzte sind, die viel zu thun haben, dessenungeachtet aber ihre Pflichten als Communalgar- disten treulich erfüllen. Ich könnte mich also unter diesen Um ständen für diese Amendements keinesweges erklären und viel mehr die Kammer ersuchen, daß sie bei dem stehen bleibe?, waS die Deputation vorgeschlagen hat, und es muß das auch noch deshalb angerathen werden, weil man voraussehen kann, daß die zweite Kammer sich schwerlich mit diesen Amendements wird einverstanden erklären. Staatsminister Nostitz und Iänckendorf: Ich muß hierzu bemerken, daß allerdings von einer großen Anzahl Aerzte um Befreiung vom Cvmmunalgardendienste im Allgemeinen angetragen worden ist. Erfahrungen von besondern Nachthei- len der bisherigen Dienstleistung für die Klasse der Aerzte im Allgemeinen liegen wenigstens dem Ministerium nicht vor; da gegen darf ich nicht unterlassen, meinerseits zu bemerken, daß das Amendement des Herrn Bürgermeister 0. Groß allerdings sehr viel für sich haben dürfte. Präsident v. Gersdorf: Wenn der Referent weiter nichts erwähnt, glaube ich mich der Fragstcllung nähern zu dürfen. Die Deputation bemerkt zweierlei; einmal hat sie gesagt: „daß dem Beschlüsse der zweiten Kammer beizutreten sein möchte." Zum erstem räth uns die Deputation an, dem beizutreten, was unter s. bei b. mit den Worten gesagt ist: „die bei Kran ken- und andern öffentlichen Anstalten angestellten Aerzte und Wundärzte." Hierbei schlagen die beiden Amendements ein. Ich habe zuerst auf das Deputationsgutachtcn die Frage zu richten; dann würde das Amendement des Herrn Bürgermeister Schill an die Reihe kommen. Wem dieses vorzüglich wün- schenswerth sein sollte, der müßte bei der ersten Frage gegen die Ansicht der zweiten Kammer stimmen, dann aber auch gegen das Amendement des Herrn Bürgermeister v. Groß, um das des Herrn Bürgermeister Schill zur Annahme zu bringen. Sollte dagegen die Ansicht der zweiten Kammer Platz ergreifen, so würde ich nur noch für das Groß'sche Amendement die Frage zu stellen haben, was blos hinzutreten würde, wogegen in dem Schill'schen Anträge etwas überhaupt Erweiterndes liegt, so daß das Amendementdes Herrn Bürgermeister v. Groß und die Ansicht der zweiten Kammer in demselben mit begriffen ist. Bürgermeister Schill: Mein Antrag und der Antrag des Herrn Bürgermeister 0. Groß können recht gut neben einander bestehen, mein Antrag schlägt den seinigen und der seinige den meinigen nicht. Prinz Johann: Aber das Deputationsgutachten schließt Ihre Anträge aus. Bürgermeister v. Groß: Ich glaube, es können beide
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