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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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zulegen. Uebrkgens ist die Eingabe annoch an die zweite Kam mer gelangen zu lassen. Ich würde daher den Herrn Präsi denten ersuchen- an die geehrte Kammer wegen Annahme dieses Deputationsbeschlusses eine Frage zu richten. Wicepräsident v. Carlo witzrJch wollte nur einigeWorte hinzufügen. Wie aus dem Vorträge des Referenten hervor» geht, ist Einverständnis! im Materiellen vorhanden. Auch Ihre 'Deputation hält nämlich dafür, daß Drckner zurückzuweisen sei, allein sie findet keinen Grund in §. 118 der Vandtagsordnung, und glaubte sonach, das Verfahren nicht einschlagen zu dürfen, das man Jenseits befolgt hat, indem aus formellen Gründen Deckncr von der Deputation selbst abgewiesen worden, sondern bringt den Gegenstand zur Kenntnrß der Kammer mit dem An träge, daß Deckner von der Kammer zurückgewiesen werde, weil allerdings weniger ein formeller als ein materieller Grund der Zurückweisung vorliegt. , Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Vortrag vernommen, und ich frage : ob sie dem Gutachten der Depu tation beizustimmen vermöge? — Wird einstimmig be jaht.— Präsident v. Gersdorf: Nun würde Secretair Bürger meister Ritterstädt zwei Gegenstände vorzutragen haben, und zwar zuvörderst eine ständische Schrift. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Es ist allerdings eine ständische Schrift mit dem verbunden, was ich vorzutragen habe. Mein Vortrag betrifft die Petition des Herrn Fürsten von Schönburg wegen der Extinctivverjährung. Da hatte sich die erste Kammer mit dem Beschlüsse der zweiten über diese Angelegenheit in der Hauptsache vereinigt. Der Beschluß ging^nämlich dahin: „Daß die Frage, ob nicht durch dasselbe Gesetz zugleich die Dauer der ordentlichen Verjährungsfristen von 31 Jahren 6 Wochen und 3 Tagen auf 30 Jahre herabzu setzen sein möchte, mit in Erwägung zu ziehen sei." Hierbei habe ich zweierlei zu erwähnen. 1) muß ich mich eines Feh lers zeihen, der in der zweiten Kammer auch bemerkt worden ist. In meinem letzten Vortrage habe ich nämlich die Stelle: „so wie nach Befinden einen darauf bezüglichen Gesetzentwurf der nächsten Ständeversammlung vorzulegen" zu erwähnen ver gessen, was daher gekommen ist, daß diese Stelle erst durch ei nen in der Kammer gestellten Antrag hereingrbracht worden ist, während das übrige in dem Deputationsberichtstand, und ich also den Antrag blos so vorbrachte, wie er von der Deputation vorgeschlagen worden war, und diese in der Kammer hereinge kommene Stelle habe ich übergangen. Ich glaube aber, es liegt im Sinne der Kammer, daß diese letztgedachten Worte ein geschaltet werden, und ich habe Namens der Deputation vor zuschlagen, daß man diesseits diese Einschaltung genehmige. . Präsident v. Ger sdorf:. Ich frage: ob die Kammer auch ihrerseits die. Genehmigung hierzu ertheile? — Wird einstim migbejaht.. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Ein zweiterPunkt ist der: In der zweiten Kammer ist bei der vorigen Berathung ein Versehen eingetreten. Man hat sich nicht über den Punkt ent« schlossen, welcher die Verkürzung der ordentlichen Verjährung auf 30 Jahre betrifft. Bei dem Vorträge kn dieser Kammer würde das erinnert; die zweite Kammer ist auch bei ihrer letz ten Berathung diesem Punkte beigetreten, und in sofern sind beide Kammern vollständig einverstanden. Da ich nun vor- aussetzen durfte, daß die Kammer diesen Punkt genehmige, habe ich die Schrift entworfen. (Referent trägt diese Schrift vor.) Präsident v. Gersdorf: Ich würde fragen: ob man sich mit dem Inhalte einverstehen könne? — Wird einstimmig bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Nun würde noch eine Schrift vorzulesen sein, die Sicherstellung der Advocatengebühren be treffend. Referent Bürgerm. Ritterstädt: Es ist die Schrift, welche über diePetitidn desAdvocatBlechschmidt in der zweiten Kammer entworfen worden ist, nachdem beide Kammern in ihren Beschlüssen einig geworden waren. — (Die Schrift wird vorgetragen). — Ich habe aber hierbei noch etwas zu bemerken. Es müssen zwei Worte abgeändert werden, im übrigen ist die Schrift den Beschlüssen gemäß. 1) Ist das Wort „Gerichts" da, wo der Antrag gestellt wird: Euer rc. wolle gnädigst gefal len, überflüssig, und zwar um deswillen, weil die Bestim mung hinsichtlich der Moderation der Kosten auf alle Behörden des Landes erstreckt worden ist, namentlich auch auf die Höhern, wenn sie die Kosten der Niedern modernen, und es ist dieser Antraggenehmigtworden. Also würde das Wort: „Gerichts behörden" in „Behörden" zu verwandeln sein, wenn man sich nicht etwa damit einversteht, daß das Wort ganz wegfalle. Es kommt derselbe Ausdruck später wieder einmal vor, wo von Ermäßigung der Kosten die "Rede ist. Da wird statt „Gerichts behörden" gesetzt werden müssen „Behörden des Landes." Das sind die beiden Einwendungen, die ich nothwendig hielt. Präsident v. Gersdorf: Ich frage, ob die Kammer mit diesen vorgeschlagenen Veränderungen einverstanden sei, und diese Schrift genehmige? — Wird einstimmigbejaht. — v. Schönberg: Ich habe gleichfalls eine ständische Schrift vorzmragen, nämlich in Betreff der Petition um eine neue Mühlenordnung. Sie ist von der jenseitigen Kammer abgefaßt worden, und dürfte mit den Beschlüssen beider Kammern ganz übereinstimmend sein. (Referent trägt diese Schrift vor.) Präsident v. Gersdorf: Ich frage: ob die Kammer sich mit dem Inhalt der Schrift einverstehen könne? — Wird einstimmig bejaht. — v. Wxlck: Es ist von zwei Abgeordneten der jenseitigen Kammer eine Petition bei jener Kammer cingereicht worden, deren Zweck dahin geht, einige Modifikationen in dem Schlacht steuergesetze herbeigeführt zu sehen. Namentlich war sie gegen
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