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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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'Es wäre zu erwarten, daß dann Hopfenmärkte an gelegt würden, bei denen ausländischer Hopfen nicht zu gelassen oder daß rin stärkerer Zoll darauf gelegt würde, und daß, so lange derselbe nicht den Preis von ohngefähr 50 Thlr.-—- pro Centner erreicht hätte, ausländischer Hopfen nicht cingeführt werden dürfe. In der 26. öffentlichen Sitzung der zweiten Kammer am 27. Januür dieses Jahres machte der Abg. Eisenstuck die vorliegende Petition zu der seinigen und sie wurde deshalb der jenseitigen dritten Deputation überwiesen. Diese hat denn nun nach geschehener Vernehmung mit einem königlichenCom- miffar aus folgenden hier, in der Kürze anzudeutenven Gründen sich für Ablehnung des Antrags der Petenten ausgesprochen, die hohe Staatsregierung habe bereits in Anerkennung der Wichtigkeit dieses'Gegenstandes für die allgemeine Landescul- tur demselben ihre volle Aufmerksamkeit geschenkt, und in der Bekanntmachung vom 1. März 1838 die zur Beförde rung der Landwirthschaft und Gewerbe auf die sechs Jahre von 1838 bis mit 1843 ausgesetzten Preisaufgaben be treffend, in §. 15 einen Preis von --- 8 Gr. — für jedes Schock Hopfenstöcke ausgesetzt, welchen die zur arbeitenden Klasse.gehörigen Besitzer kleinerer Grundstücke erhalten sollen, sobald die Ausführung der Pflanzung nach dem Ermessen des landwirthschaftlichen Somit«? vollständig und zweckent sprechend erfolgt, sowie von 12 —16 Gr., wenn die Urbar machung zeither wenig benutzter Räume damit verbunden ist, auch dafür Sorge getragen, daß den Unternehmern die erforderliche Anzahl von Hopfenpflanzen der besten Sorten, durch diebetreffenden Comitees, soweit solches irgend thun- lich, unentgeldlich verabfolgt werden. Nächstdem habe der Herr königliche Commissar erklärt, diesem Gegenstand auch fernerhin die erforderliche Aufmerksamkeit zu schen ken. Es könne daher auch die Deputation, in Erwä gung, daß der Bedarf des Hopfens durch den bedeutenden Aufschwung der Brauereien im Lande sich so bedeutend ver mehrt habe, daß, wie die Petenten selbst sagen, kaum der dritte Theil des Bedarfs im Lande erzeugt wird, keine anderen Mittel und Wege als die von der hohen Staatsregierung be reits aufgefundenen und betretenen, um den Hopfenbau im Vaterlande zu heben, annoch Vorschlägen. Am wenigsten könnte sie sich entschließen, das von den Petenten berührte Prohibitivsystem zu befürworten und zwar um so weniger, als die Ständeversammlung am vorigen Landtage in der Beilage zur ständischen Schrift (Landt.-Act. 1837, I.Abrh., 3. Bd-, S. 226) sogar darauf angetragen habe, daß der Zoll von eingehendem Hopfen an 2 Thlr. 12Gr. — auf einen Khaler für den Cent ner herabgesetzt werden möge, ein Antrag, welcher jedoch die hohe Staatsregierung wegen der abgeschlossenen Convention mit den übrigen Zollvereinsstaaten nicht stattgeben möchte. Uebrigens sei nicht unbemerkt zu lassen, daß der aus den Zollvereinsstaaten eingehende Hopfen, einer Aollerhöhung im Lande gar nicht unterworfen werden könne, und daher eine solche nur den böhmischen Hopfen treffen würde. Eine Maßregel, die zwar das Einbringen des böhmischen Hopfens hindern, dem baierschm Hopfen hingegen mehr Eingang verschaffen, schwerlich aber den Anbau des inländischen Ho pfens befördern würde. . Diese Gründe haben denn nun auch die jenseitige Kammer bewogen, in der am 24. April dieses Jahres stattgehabten öffentlichen Sitzung ihrem Deputationsgutachten, welches da hin geht: . . > . I. 6L. diese Petition auf sich beruhen zu lassen, einstimmig beizutreten. - Auch die Deputation, welche dem von ihrer geehrten Kammer ihr gewordenen Auftrage gemäß sich nun ebenfalls mit der Prüfung der Vorlage zu beschäftigen gehabt hat, mußte dabei zu der Ueberzeugvng gelangen, daß von Seiten der hohen Staatsregierung bereits Alles geschehen ist und gewiß auch fer nerhin geschehen wird, was zur Emporbringung des sächsischen Hopfenbaues förderlich ist, ohne die Erlangung dieses für die Brauereien so wichtigen und nothwendigen Erzeugnisses zu be schränken und zu erschweren. Sie kann daher der geehrten Kammer nur anrathen, sich mit dem Beschlüsse der jenseitigen Kammer, diese Petition auf sich beruhen zu lassen, zu vereinigen. > Köyigl. Commissar v. W-ietersheim: Ich erlaube mir zu bemerken, daß die bisherigen Bemühungen der Regierung zu Beförderung der Hopfencultur im Lande nicht ohne erfreu lichen Erfolg gewesen sind. Es sind dafür im Allgemeinen 830 Thlr. ausgegeben worden j und es gereicht dem Ministe rium zur Zufriedenheit, erklären zu können, daß auch in an deren Lheilen des Landes, wie im Gebirge, die Hopfencultur ersprießlichen Fortgang gefunden hat, und da man sich über zeugt hat, daß die ausgesetzte Prämie von 8 bis 16 Gr. für ein Schock Hopfenpflanzen zu wenig sei, so ist eine Erhöhung derselben auf 1 Thlr. bis 1 Thlr. 12 Gr. beschlossen worden, und es würde die Verordnung bereits ergangen sein, wenn es nicht angemessener schien, erst das Ergebniß der Verhandlun gen über gegenwärtige Petition abzuwarten. Präsident v. Gersdorf: Ich dürfte "die Kammer fra gen : ob sie dem Deputationsgutachten beitreten und die Sache auf sich beruhen lassen wolle? — Wird einstimmig be jahet. —, Präsident v. Gers dorf: Ich ersuche den Herrn Vice präsident, nunmehr den Bericht der vierten Deputation über die Petition des Privatus Robert v. Heldreich, die Abschaffung des Beichtgeldes und eine veränderte Absolutionsformel betref fend, vörzutragen. Vicepräsident v. Carlowitz betritt die Rednerbühne und trägt dieftn Bericht vor, wie folgt: Der unermüdliche Petent von Heldrcich beantragte im Jahre 1837 bei den damaligen Ständen die Abschaffung des Beichtgeldes vermittelst einer aus Staatskassen den Geistlichen zu gewährenden Entschädigung. Auf einen beifälligen Bericht ihrer vierten Deputation (Landt.-Act. Beil, zur 2. Abth. 1. Sammü-S.585flg.) beschloß die erste Kammer in der Ansicht, daß das Beichtgeld allerdings ein anstößiger Besoldungstheil der evangelischen Geistlichkeit sei, der Regierung diesen Gegenstand zur Erörte rung und Erwägung dringend zu empfehlen und um Mitchel lungen an die nächste Standeversammlung über die Ausführ barkeit dieser Maßregel zu bitten, ein Antrag, der, von dem Re ferenten ausgegangen, an die Stelle des nhch weiter gehenden Depurationsgutachtests trat. ' ' 2 *
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