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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 61. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-06-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Anders aber die zweite Kammer. Ihre Deputation be reits hielt das Beichtgeld, wenigstens im Allgemeinen für die Kirchengemeinde nicht anstößig; die Aufhebung dieser einzelnen, nach Mittheilung des vorigen Staatsministers desCultus und öffentlichen Unterrichts allein auf jährlich 105,000 Thlr. mit Ausschluß der Lausitz ansteigenden Accidenz, ohne Fixation aller Stolgebühren nicht räthlich; die Fixation der Geistlichen über haupt aber zur Zeit nicht thunlich und trug" darauf an, dem Beschlüsse der ersten Kammer nicht beizutreten, vielmehr den Petenten zu bescheiden, daß auf seinen diesfallsigen Antrag zur Zeit nicht eingegangen werden könne, ein Vorschlag, dem die zweite Kammer einstimmig beitrat. Der Protokoll-Extract der zweiten Kammer gelangte nun zwar an die erste Kammer und deren vierte Deputation, es er folgte jedoch kein weiterer Vorschritt in dieser Angelegenheit, vielmehr unterblieb der von der ersten Kammer beabsichtigt Antrag an die hohe Staatsregierung. Jetzt hat sich nun von Heldreich abermals mit einer Peti tion an die Ständeversammlung gewendet, hat dieser Petition mehre seine noch immer auf Abschaffung des Beichtgeldes ge richtete Absicht angeblich unterstützende Beilagen in Druck und Schrift, in Prosa und Versen beigefügt und glaubt auf den Grund jener so eben dargelegten Vorgänge des früheren Land tags den Antrag vollkommen gerechtfertigt: _ „ Eine hohe Ständeversammlung wolle das zur Zeit noch er mangelnde verfassungsmäßige Vereinigungsverfahren in Be treff der bereits am 8. Februar 1837 beantragten Abschaf fung des Beichtgeldes im Laufe dieses Landtags nicht unver sucht kaffen, so daß dann zuverlässig der nächsten Stände versammlung von Seiten der hohen Staatsregierung eine gesetzliche Disposition als Grundlage fernerer diesfallsiger Kammerbeschlüsse vorgelegt werden könne." Der Herr Petent scheint also anzunehmen, ein auf dem einen Landtage unterbliebenes Vereinigungsverfahren könne auf dem nächstfolgenden nachgeholt werden, allein wie über haupt bei ständischen Antrqgen im Gegensätze zu Gesetzgebungs gegenständen ein Vereinigungsverfahren nicht unumgänglich nothwendig ist, weil es sich in der Regel nur um die Alterna tive handelt, ob ein Antrag gestellt werden soll oder nicht, und in solchem Falle die verneinende Kammer sich im entschiedensten Vsrtheil befindet, so verstößt auch jene Ansicht des Petenten gegen den Grundsatz, daß ein Landtag nicht die Fortsetzung des vorhergehenden sei. Dem Anträge des Herrn Petenten kann daher keinesfalls Folge gegeben werden. Eben jo wenig stimmt die Deputationfür den allerdings formell zulässigen Vorschlag, jenen Gegenstand jetzt in wiederholte Erwägung zu nehmen, denn einmal würde ein solches Verfahren über das Gesuch des Petenten, wie es gestellt und wie es allein derDeputation zur Berathung und Begutachtung überwiesen worden ist, offenbar hinaus gehen und dann ist, wenn man selbst voraussetzen wollte, daß die erste Kammer noch ihrer früher» Ansicht sei, und daß die zweite Kammer die ihrige aufgegeben habe, und sich der der erste» anzuschließen geneigt sei, die Wiederaufnahme ei ner in ihren Folgen so wichtigen und eingreifenden Angelegen heit bei oem immer mehr herannahenden Schluffe-es Landtags nicht räthlich. Die von Heldreich'sche Petition umfaßt aber auch, noch einen zweiten seines Dafürhaltens nicht heterogenen Gegen stand. Er bittet um gesteigerte Wahrung der Heiligkeit der Beichthandlung und glaubt, dieser Endzweck werde sich dadurch erreichen lassen, daß man dem Wunsche einer Predigerconferenz in Baiern gemäß, der, bisher gebräuchlich gewesenen Absolu tionsformel in den Beichthandlungen auch eine Redactionsfor mel für die sichern und muthwilligen Sünder ungefähr in der Art beifüge: „den sichern aber und unbußfertigen und muth- willigen Verächtern verkündigt der heilige Geist, daß ihnen ihre, Sünden zum Gerichte behalten seien, wo sie nicht ernste Buße thun, und dasselbe zeige ich ihnen hiermit Amtswegen öffentlich an zum Zeugniß über sie. Der liebe Gott aber gebe ihnen, seine Gnade zu ihrer Bes serung." . - , . Ob nun Herr v. Heldreich, als Laie, berufen sei, derartige Fragen einer Begutachtung zu unterwerfen, ob er insbesondere als solcher einer Aufgabe dieser Art gewachsen sei, ,muß dahin gestellt bleiben; und nur soviel ist gewiß, daß die Deputation durchaus kein Mitglied zählt, welches über derlei Angelegenhei ten ein competentes Urtheil zu fällen vermöchte. Eine Zuziehung des einen oder andern der ihrer Kammer angehörigen Geistlichen, wie ihr solche in der Landtagsor-nung nachgelassen ist/ würde zwar sie hierüber zu belehren vermögend gewesen sein; immer aber ist eine solche Frage eine dem Ge schäftskreise einer Ständeversammlung vollständig fremde; un eignet sich einzig und allein zur Berathung in Predigervereinen, Covsistorien und andern derlei aus Sachperständigen bestehen den Eollegien. Die Deputation kann daher zum Schlüsse nuranra- then, die v. Heldreich'sche Petition in allen ihren Lheilen auf sich beruhen zu lassen und -en Petenten mit seinen'Anträgen' zurückzuweisen, die Petition selbst aber annoch in die zweite Kammerabzugeben. Präsident v. Gersdorf: Wenn Niemand darüber spricht, so frage ich: ob man der Deputation in ihrem Gutachten bei treten wolle, welches dahin geht, den Petenten zurückzuwei sen, die Petition aber an die zweiteKammer abgeben zu lassen? — Wird einhellig bejaht.— Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun den Herrn Bürgermeister Starke ersuchen, mehre Berichte vorzutragen, und zunächst den der vierten Deputation über die Petition des Zeug-, Lein- und Wollenweberhandwerks zu Plauen, um Schutz gegen die Pfuscher betreffend. Referent Bürgerm. Starke begiebt sich auf die Redner bühne und trägt den Bericht darüber folgendermaßen vor: Das Zeug-, Lein- und Wollenweber-Handwerk zu Plauen hat in der, in Rubro bemerkten Petition sich zuvörderst im All gemeinen darüber verbreitet, welcher Hebel die Betreibung von Gewerben, unter dem Schutz eines geregelten Jnnungswesens, für die Wohlfahrt des Staats überhaupt, und insbesondere für die Wohlfahrt der Gegend sei, wo sie eine heimathliche Stätte gefunden hätten, und sodann darzuthun versucht, daß vornehm lich die Weberei es sei, welche eine vorzügliche Rücksichtnahme der allen, den Gewerbebetrieb betreffenden gesetzlichen Anord nungen verdiene. Sie greife nämlich, wegen ihres weitverzweigten Betriebs, in alle andere Branchen -es gewerblichen Lebens ein, und auf sie stütze sich vornehmlich der Flor des Handels, so wie der Wohl stand des größten Theils der Landesbewohner. Deshalb sei es aber auch nothwendig, alle Hindernisse aus dem Wege zu räu men, welche die freie Kraft dieser Innung lähmen, und am Ende ihre Existenz gefährden könnten. — Zu diesen Hindernissen
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