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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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auf der andern Seite gehen mir sehr gegründete Zweifel bei, daß, will man dieses Institut nicht zu kostbar machen, es kaum in Städten gelingen würde, wirkliche Aerzte erster Classe zu requiriren. Unmöglich ist dies auf dem Lande, und es muß wohlLaien diese Todtenschau und Aufsicht da übertragen werden. Ueberdies ist in neuerer Zeit und nach den Verhandlungen des vorigen Landtags von wissenschaftlich gebildeten Männern der Gegenstand sorgfältig beleuchtet und dabei ziemlich mit Gewiß heit dargethan worden, daß die Gefahr, lebendig begraben zu werden, jetzt viel größer dargestellt worden ist, als in der Wirk lichkeit sie sich darthut. Dieserhalb bin ich sehr damit einver standen, daß, was den ersten Punkt anlangt , diesen rein prakti schen Punkt, den die hohe Staatsregierung aufgegriffen hat, festgehalten werden möge, und man nicht weiter gehe, als es in dem Gesetzentwürfe ausgesprochen ist. Ueber den'zweiten werde ich mir künftig noch eine Bemerkung erlauben. v. Polenz: Ich bin eben der Ueberzeugung wie der Red ner vor mir, der den praktischen Gesichtspunkt herausgehoben hat, und welcher der Einzige ist, über den ich ein richtiges Urtheil mir anmaße, weil es wirklich ganz ungewiß sein möchte, ob unter Millionen Todesfällen ein einziger vorgekommen,- wo das Le bendigbegrabenwerden eingctreten ist. Auch wird für die an zustellenden Todtenbeschauer von der hohen Staatsregierung eine so geringe Belohnung in Anspruch genommen, daß man für die Kosten, die sie verursachen, wenig zu befürchten hätte. Aber in.polizeilicher Hinsicht scheint mir eine neue lästige Behörde zu entstehen; den Todenbeschauern wird durch die §. 9,13,15, 16 eine zu große Gewalt in die Hände gelegt, indem sie in me- " dicinischer Hinsicht die Cognition über zu befürchtende Anstek- kung haben, wo sie durch unüberlegte Anzeigen den Gemeinden viel Kosten, den Behörden nutzlose Mühwaltung verursachen können, und ebenso steht es ihnen frei, die Familie des Ver storbenen in criminelle Untersuchungen zu verwickeln, wenn sie fürchten, es könne Jemand durch Verletzung umgekommen sein. Wenn man nun auf den Dörfern, wo kein Arzt ist, die Tod- tenbeschauer aus solchen Personen wählen muß, wie hier der Herr Oberhofprediger v. v. Ammon richtig geschildert hat, die allein nur aus Interesse dieses unangenehme Amt, was immer mit Verwesung zu thun hat, übernehmen können, so-sehe ich nicht ab, wo die Befähigung der Leute und ihr richtiger Tact Herkommen soll, um über Sachen zu urtheilen, die einestheils wissenschaftliche, anderntheils gesellschaftliche Bildung fördern, um unschuldige Personen nicht in große Verlegenheit, ja in Ge fahr zu bringen. Ich wünsche also, es möge sich Gelegenheit bei den einzelnen Paragraphen ergeben, die Gewalt dieser Per sonen, wenn sie nicht medicinisch befähigt sind, dergestalt zu mindern, daß sie nicht Schaden bringe und Chicanen Her vorrufe. Königl. Commissar Kohlschütter: Der Gesetzentwurf ist, so weit er die Todtenschau anlängt, rücksichtlich seiner allge meinen Tendenz von der geehrten Deputation, sowie in der Kammer mit wenig Ausnahme günstig beurtheilt worden, und ich glaube dadurch der Nothwcndigkeit überhoben zu sein, die Idee, welche zum Grunde gelegen hat, nochmals zu rechtferti gen. Die Deputation hat aber die Frage über die praktische Ausführbarkeit berührt und es sind aus diesem Gesichtspunkte auch im Laufe der Berathung verschiedene Bedenken erhoben worden.i Was nun diese praktischen Schwierigkeiten anlangt, die man befürchtet, so lassen sie sich nicht ableugnen. Sie sind auch von der Regierung nicht verkannt, es ist im Gegentheil in den Motiven ausdrücklich hingewiesen und der Gesetzentwurf als Versuch bezeichnet worden, ob die Todtenschau wenigstens in dieser Maße und Allgemeinheit ins Leben zu führen sein werde. Jndeß wird man doch von der andern Seite die Schwierigkeiten sich größer vorstellen dürfen, als sie in der Nhat sind. Man scheint zu befürchten, daß es namentlich auf dem platten Lande an solchen Orten, wo keine Aerzte zu erlangen sind, an geeigneten Organen für die Todtenschau fehlen werde, d. h. an solchen, die eben so geneigt als tüchtig sind, diesem Amte vorzustehen. Es ist schon im Deputationsberichte darauf hin gewiesen, daß in mehren andern Staaten, namentlich in Oester reich, Würtemberg, Baiern ähnliche Einrichtungen bestehen, bei denen ebenfalls wesentlich auf Mitwirkung von Nichtarzten gerechnet wird, und man hat nicht gehört, daß die Ausführung dort an dem Mangel von Todtenbeschauern gescheitert sei. Was aber in jenen Staaten möglich gewesen, muß es wohl auch in Sachsen sein. Es müssen hier einmal schon die Städte aus genommen werden, wo in der Regel überall Aerzte zu Gebote stehen werden, auf deren Bereitwilligkeit doch wohl mit Sicher heit zu zahlen ist. Aber auch auf dem Lande fehlt es schon jetzt nicht an Aerzten; ihre Zahl ist im Zünehmen begriffen, und es ist anzunehmen, daß das vorliegende Gesetz selbst Veranlas sung zur häufigeren Niederlassung von Aerzten und Wundärz ten an Orten geben werde, wo es bisher daran fehlte, da die Uebernahme eines Todtenschauamtes dem Landarzte die Aussicht auf eine, wenn auch kleine Revenue gewährt, was in einem sol chen Verhältnisse immer von Werth ist. Indessen werden noch immer nämlich viele Orte übrig bleiben, wo man bei der Tod- tmschau auf Laien und Nichtärzte wird recurriren müssen. Daß man hier auf manche Vorurthcile stoßen, häufig Mühe haben wird, die geeigneten Männer zur Uebernahme der Stelle zu disponiren, darauf wird man sich allerdings gefaßt halten müssen. Jndeß darf man doch zu dem verständigen Sinnedes sächsischen Volkes und zu seinem Bildungsstande im Allgemei- men das Vertrauen hegen, daß diese Schwierigkeiten theils nur örtlich, theils vorübergehend sein werden. Es handelt sich ja um eine Angelegenheit, die alle im Volke, vom ersten bis zum letz ten, gleich nahe berührt; um einen Zweck, dessen Wichtigkeitjedem Verständigeneinleuchtenmuß. Warum sollte also die Regierung nicht auch bei Ausführung dieser Maßregel auf die Mitwirkung der Wohlgesinnten und Einsichtsvolleren im Volke rechnen dür fen? Zudem wird es zunächst Sache der Bezirksärzte, Geist lichen und Schullehrer, eines jeden in feinem Wirkungskreise sein, der Ausführung des Gesetzes vorzuarbeiten, die Gemein den überdessen wahren Zweck aufzuklaren, und die Obrigkei-
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