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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 63. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-07-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Prinz Johann: Ich habe mich schon früher über den Sinn des Wortes erklärt. (Der Staatsminister v- Zeschau tritt in den Saal.) Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den Vortrag vernommen und ich habe die Frage an sie zu richten: ob sie den ihr bekannt gewordenen Antrag ihrerseits genehmigt? — Ein stimmig Ja.—. Referentv. Polenz: Ich würde noch die Bitte hinzuzu fügen haben, daß der Vortrag über die künftige Vermeidung von Provisorien jetzt erfolgen möchte, damit das Protokoll an die zweite Kammer gelangen und die Schrift über das Budjet gefertigt werden könne. Präsident v. Gersdorf: Ich würde den Herrn Bürger meister Hübler ersuchen, die Güte zu haben, uns den Vortrag des Berichts zu erstatten, die Vermeidung provisorischer Be willigungen betreffend. Referent Bürgermeister Hübler: Der Bericht ihrer zweiten Deputation, die Vermeidung provisorischer Bewilli gungen betreffend, lautet, wie folgt: Der schon am vorigen Landtage bei Berathung des Gesetz entwurfs über die Erhebung der Steuern und Abgaben für das Jahr 1837 und des höchsten Decretes vom I . November 1836, die Rechenschaft und das Budjet betreffend, in beiden Kammern laut gewordene und viel besprochene Wunsch, provisorische Steuerbewilligungen thunlichst vermieden zu sehen, hat bei der dermaligen Berathung des Gesetzentwurfes über die Erhebung der Steuern auf das Jahr 1840 in jenseitiger Kammer, zwei Mitglieder derselben, die Abgeordneten aus dem Winckel und von Watzdorf veranlaßt, Anträge im Sinne jenes Wunsches zu stellen. Der Antrag des erster« ist dahin gerichtet: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die. neue Finanz periode auf die Jahre 184!, 1842 und 1843 zu stellen, die Ergebnisse des Jahres 1840 aber mit in den Rechenschafts bericht der gegenwärtig abgelaufenen Finanzperiode aufzu nehmen ," der Antrag des letzter« dahin: „die hohe Staatsregierüng möge die geeigneten Maßregeln treffen, um die Stände der Nothwendigkeit provisorischer Be willigungen in Zukunft zu überheben." Die jenseitige Deputation, welcher beide Anträge zur Berichtserstattung überwiesen worden, hat sich aus den in ihrem Berichte entwickelten Gründen dem Anträge des Abg.v. Watz dorf angeschloffen, und die zweite Kammer ist dem hierauf ge gründeten Vorschläge derselben: im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen, sie wolle die geeigneten Maßregeln treffen, um die Stande der Nothwendigkeit provisorischer Steuerbewilli gungen in Zukunft zu überheben, einstimmig beigetreten. DieDeputation gestattet sich dem ihr gewordenen Auf trage gemäß, ihr Gutachten über die vorliegenden Anträge der verehrten Kammer in Folgendem anheim zu geben. Wie die im Eingänge dieses Berichtes gedachten Verhand lungen der letzten Ständeversammlung nachweisen, sind beide Kammern über die Nachtheile, welche provisorische Struerbe- willigungen auf die verfassungsmäßigen Pflichten der Stände bei Prüfung der Staatsbedürfnisse ausüben, ebenso, wie über die Nothwendigkeit d?ren künftiger Beseitigung, einverstanden gewesen und nur über die Mittel, zu diesem Ziele zu gelangen, die Ansichten von einander abgewichen. Während man Seiten der ersten Kammer zu der Ueber- zeugung gelangt war, daß der Uebelstand der Provisorien gründ lich nur, durch eine einmalige Bewilligung auf vier Jqhre zu heben sei, erklärtesich die jenseitige Kammer in entschiedener Majorität gegen diesen Vorschlag, den sie im Widerspruche, wo nicht mit den Worten, doch mit dem Sinne der Z. 98 der Verfassungsurkunde fand, und den sie deßhalb als eine Ver letzung der Constitution bezeichnete. Sie war vielmehr der Mei nung, die Negierung werde künftige Provisorien, durch mög lichst zeitige Einberufung der Stände vermeiden können und be harrte auch bei dieser Ansicht, nachdem die erste Kammer auf Anrathen ihrer zweiten Deputatio n, um das aus Z. 98 der Verfassungsurkunde entlehnte Bedenken zu beseitigen, einstim mig zu dem Beschlüsse sich vereinigt hatte, hierbei dasjenige Verfahren einzuschlagen, welches 152 der Verfaffungsur- kunde in solchem Falle vorschreibt. Nach diesen Vorgängen hat die Deputation, obwohl sie die frühere Ansicht der ersten Kammer fortdauernd theilt und in einer einmaligen Ausdehnung der Bewilligung auf vier Jahre das sicherste Mittel erkennt, der Unzuträglichkeit einer provi sorischen Bewilligung der Steuern für immer enthoben zu wer den ; dennoch von einer weitern Rücksichtnahme auf den Vor schlag des Abg. aus dem Winckel, wenn schon derselbe materiell mit dem frühern Beschlüsse der ersten Kammer sich einigt, ab- srhen zu müssen geglaubt, da er unter allen Umständen, selbst in eine andere Form gekleidet, bei der zweiten Kammer doch keinen Eingang finden würde. Um so mehr aber dürfte dem v. Watzdorf'schen Anträge beizutreten sein, da er eben in seiner allgemeinen Fassung, dem Ermessen der Staatsregierung, bei Ergreifung der Mittel zu Entfernung desUebelstandes provisorischerBewilligungen, völlig freie Hand läßt und sonach ein Zurückkommen auf die frühere Ansicht der diesseitigen Kammer nicht ausschließt. Schon aus diesem Grunde möchte es daher auch nicht an gemessen erscheinen, dem Anträge auf irgend eine Weise engere Grenzen zu ziehen und namentlich auf die früher von jenseitiger Kammer angeregte Frage, über den geeigneten Zeitpunkt der Ausammenberufung der Stände als Mittel der Begegnung provisorischer Bewilligungen weiter einzugehen, selbst, wenn man die an sich richtige Ansicht der jenseitigen Deputation, daß die Bestimmung der Zeit der Eröffnung des Landtags, als ein der Staatsregierung nach Z. 115 der Verfassungsurkunde zustehendes Vorrecht, außer dem Ressort derStändeversammlung liege, nicht theilen müßte. Der Antrag in jener Allgemeinheit kann aber um so ver trauensvoller in die Hände der Regierung gelegt werden, als auch sie durch ihre Organe wiederholt die provisorischen Bewilli gungen für eine unangenehme, durch die frühere lange Dauer der Landtage bedingte Nothwendigkeit erklärt und die Möglich keit deren künftiger gänzlicher Beseitigung bereits in Aussicht gestellt hat. Die Deputation empfiehlt daher der hohen Kammer: den obigen Beschluß der jenseitigen zu dem ihrigen zu machen. v. Watzdorf: Es kann nicht meine Absicht sein, dem
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