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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Staatsminister v. Könneritz: DasMinisterium kann ver sichern, daß, insofern auf diesem Landtage wichtigere Gesetze, und vielleicht mehr Vorlagen zunächst an die zweite Kammer ge langt sein sollten, als an die erste, hierin gewiß nicht eine Hint ansetzung der ersten Kammer liegt. Die Ministerien haben sich vor dem Beginnen, um möglichste Gleichheit zu beobachten, auch vereinigt, was von den bereits fertigen Vorlagen an diese oder an jene Kammer zuerst zu geben sein würde. Ich kann auch nichtzugeben, daß gerade die erste Kammer die weniger wichtigen Gesetze erhalten habe. Denn so ist unstreitig eine der wichtigsten Vorlagen des diesjährigen Landtages die Münzge setzgebung zuerst an die erste Kammer gekommen. Daß an die zweite Kammer alles zunächst kommen muß, was zur Bewilli gung gehört, hat der geehrte Sprecher selbst anerkannt. Bei der ersten Vertheilung kann aber dies um deshalb nicht füglich in die Wagschaale kommen, weil das Budjet die Kammer jetzt nicht sofort beschäftigt. Warum gerade das Gesetz über Maas und Gewicht dorthin gelangt ist, weiß ich in der That selbst nicht zu beantworten. Daraus, daß von der ersten Kammer bisher weniger Sitzungen gehalten worden, als von der zwei ten, kann man übrigens noch keineswegs folgern, daß die zweite Kammer mehr Stoff zur Berathung gehabt habe; dies liegt vielmehr in der Art der Verhandlungen. Ist die erste Kammer minder zahlreich, so wird natürlich auch die Discussion hier weniger Zeit rauben, als in der zweiten Kammer, die viel zahl reicher ist. Man braucht nur die Verhandlungen beider Kam mern bei einzelnen Gesetzen zu vergleichen, um sich hiervon zu überzeugen. Daß die Regierung bei einer Vertheilung gewiß nicht die erste Kammer hat prägraviren wollen, das möchte aus früheren Landtagen hervorgehen, wo gerade die wichtigen und umfänglichsten Gesetze zuerst in dieser Kammerberathen wor den sind. Ich will nur alleJustiz-Organisationsgesetze erwähnen, und am vorigen Landtage das Criminalgesetzbuch; und gewiß hat es seine besondern Gründe, wenn dieses oderjenes Gesetz zunächst in der zweiten Kammer vorgelegt worden ist. So wird es oft zweckmäßig erscheinen, die Vorlagen, welche durch ständische An träge veranlaßt worden sind, zuerst der Kammer zuzutheilen, in welcher der Antrag hervorgerufen wurde. Wenn der geehrte Sprecher noch erwähnt hat, warum nicht das Preßgesetz zu nächst an die erste Kammer gelangt sei? und dafür sogar einen politischen Grund aussinden wollen, so muß ich nur so viel er wähnen, daß es wohl sehr problematisch ist, ob man mit einem Gegenstand nicht vielmehr dann schneller durchkommt, wenn man ihn zunächst an die Kammer bringt, in welcher man mehr Erinnerungen erwartet? Graf v. Hohenthal (Püchau): Ich bin ganz einver standen mit vielen Gründen, welche der Herr Staatsminister mir entgegnet hat. Allein gerade in dem einen Grunde der Entgegnung sehe ich im Allgemeinen einen mehr, der mich zu der Frage berechtigte. Als ich in den Landtagsmittheilungen vom Jahre 1837 blätterte, fand ich gerade am heutigen Jahrestage, dem 6. Februar, daß gerade an diesem Tage die 43. öffentliche Sitzung gehalten worden war, und da fiel mir allerdings der Contrast zwischen jetzt und damals auf. Vielen Gründen des Herrn Ministers schenke ich meinen Beifall, indessen, das glaube ich doch, wäre möglich gewesen, daß da, als die Staats regierung anfangs sähe, daß die zweite Kammer so mit Bewil ligungsgegenständen überhäuft wurde, daß namentlich auch eine Menge von Petitionen, von denen wir manche selbst dorthin abgeben mußten, dahin strömten, sie dies und jenes Gesetz uns wohl früher hätte zukommen lassen können. Staatsministerv.Könneritz: Gerade aufBewilligungs- gegenstande und auf das Budjet Rücksicht zu nehmen, ist um deswillen nicht möglich, weil, ehe das Budjet durchgegangen ist, allerdings sehr lange Zeit vergehet, und die zweite Kam mer auch die ersten Monate nichts zu thun haben würde. Präsident v. Gersdorf: Ich kann nicht umhin, dem, was jetzt gesprochen worden ist, Einiges hinzuzufügen. Ich erlaube mir die Bemerkung, daß es mir aus manchen Gründen sehr erwünscht gewesen wäre, wenn der Sprecher mich hätte frü her wollen von seiner Ansicht in Kenntniß setzen. Da hätte ich mich — ich weiß nicht, ob ich es sagen soll — rechtfertigen können darüber, daß auch ich schon diesen Gegenstand früher ins Auge gefaßt habe. Ich würde ein Verzeichniß mitgebracht haben, wie die Geschäfte eingetheilt worden sind. Denn schon früher hatte sich mir dieselbe Bemerkung aufgedrungen, es lag in meiner Pflicht, nicht allein gegen die erste Kammer, sondern auch gegen die Ständeversammlung darüber gegen die Organe der Regierung mich zu äußern. Ich habe dies gethan, unter Vorlegung jenes Verzeichnisses und unter Darlegung der ge machten Bemerkungen zu einzelnen Gegenständen, von denen ich glaubte, sie hätten eben so gut hierher, als an die zweite Kammer abgegeben werden können, und wo dies mir zwei felhaft schien, um Erläuterung gebeten. Diese Erläuterung ist mir gegeben worden, ungefähr in der Art, wie sie von unserm verehrten Herrn Staatsminister gegeben wurde. Es tritt hier noch Manches hinzu. In der zweiten Kam mer ist die zweite Deputation von Hause aus durch das Budjet und andere dahin zu verweisende Gegenstände über häuft , wogegen unsere zweite Deputation während der Zeit etwas mehr Ruhe genießen muß, wenn nicht durch zufällige Um stände ihr verwandte Gegenstände übergeben werden. Sollten alle Gesetzgegenstände an die erste Kammer übergeben werden, so würde die I. Deputation der zweiten Kammer nichts zu thun haben, zu Anfänge des Landtags. Es ist daher nothwendig, daß die Gesetzgebungsgegenstände soviel wie möglich in beiden Kam mern, und zwischen beiden Deputationen getheilt werden. Wenn nun gleich im Allgemeinen die zweite Kammer mehr Vor lagen erhalten muß, so haben nichts desto weniger sich mir doch diese Bemerkungen aufgedrängt. Ich habe um deßwillen gefer tigte Auszüge vorgelegr, mit der Bemerkung auf behusige Vor kehrung gerichtet, und mit dem Wunsche, für die Zukunft thun- lichst gleiche Eintheilung zwischen den Kammern gemacht zu sehen. Zugesichert ist es mir worden. Den Erfolg hat man zu erwarten. Was das Münz- und Gewichtgesetz betrifft, so
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