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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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daß die Ansicht der Staatsregierung derPetition, die ich bevor- wortet habe, nicht beifällig gewesen ist, und so fest ich auch überzeugt bin, daß diese vorgefaßte Ansicht der Regierung sich durch schlagende Gründe widerlegen lasse, so bin ich doch mit dem Ausweg, den uns die dritte Deputation vorschlagt, voll kommen einverstanden. Es kann nur sachgemäß sein, daß alle Petitionen, die, wie diese, Straßenbauangelegenheiten betreffen, gleichzeitig in einer und derselben Kammer und von einer und derselben Deputation berathen werden. Uebrigens enthält auch die zweite Kammer Abgeordnete, die die hier einschlagenden Verhältnisse eben so gut als ich kennen, die sich für den Bau dieses Straßentracts ebenso warm als ich interessiren, und die gewiß nicht anstehen werden, der Sache auch ihr ständisches Für wort zuzuwenden. Eine Cognition der Staatsregierung über die Frage, an welche Deputation diese Petition verwiesen werden soll, kann ich nicht als begründet anerkennen, und der dießfall- sigen Bemerkung des Hrn. Referenten halte ich ein, daß jeder zeit Gegenstände an die oder jene Deputation verwiesen worden sind, nach Gutdünken der Stände und ohne daß diese die Erklä rung der Staatsregierung zu vernehmen für nöthig hielten. Jndeß wird auch mit meiner Ansicht die Staatsregierung im vorliegenden Falle selbst einverstanden sein. v. Po fern:. Ich habe dies mehr als meine Meinung hin gestellt. Sie hat aber auch nicht ganz Unrecht, nämlich die Re gierung; eine Deputation, der die Uebersicht der Mittel fehlt, kann unbedingt die Sache nicht so gut beurtheilen, als diejenige, der die Mittel bekannt sind. Präsident v. Gersdorf: Ich glaube, daß ich zu der Frag stellung übergehen könnte, ob es der Kammer gefällig sei, den berührten Gegenstand an die zweite Deputation abgeben zu lassen? — Einstimmig Ja. — Graf v. Hohenthal (Püchau): Meine Herren, nicht allein auf dem vorigen Landtage, sondern auch auf diesem Land tage habe ich bereits häufig innerhalb und außerhalb dieses Saales den Wunsch aussprechen hören, die Zeit des Landtags möglichst abgekürzt zu sehen. In grellem Contrast aber, sage ich, steht mit diesem Wunsche die ostensible ZHatigkeit der ersten Kammer wahrend der letzten Zeit; denn während die zweite Kammer in dem dreimonatlichen Zeiträume unseres Hierseins bereits mehr denn 30 Sitzungen zahlt, haben wir deren nur 17 abgehalten, ja in den letzten drei Wochen haben wir uns kaum dreimal in diesen Räumen vereinigt und auch dieß würde nicht stattgefunden haben, wenn uns nicht die Begutachtung einiger zufällig eingegangenen Petitionen dazu veranlaßt hätte. Dem unbefangenen Beobachter, der die Verhältnisse des Ge schäftsbetriebes nicht näher kennt, muß es auf den Blick schei nen , als ob die Schuld der minderen Thätigkeit in der ersten Kammer selbst liege. Ganz anders aber wird sich sein Unheil gestalten, wenn er erfährt, daß die hohe Staatsregierung von 36 Vorlagen, die sie an die versammelten Stände brachte, 24 an die zweite Kammer und nur 12 an die unsrige gelangen ließ. Allerdings, sagt §. 122 der Werf. Urk., die Vorlagen bei Bewilligungsfragen sind zuerst an die zweite Kammer, dann an die unsrige zu bringen; Lei den übrigen Vorlagen ist es irr das Ermessen der Regierung gestellt, an welche Kammer sie zu erst gelangen sollen. Wir haben deren 12 erhalten, die zweite Kammer ebensoviel. Nun werden Sie mir aber gewiß Recht geben, daß die zweite Kammer die wichtigeren, wir dagegen die minder wichtigen erhalten haben. Ich citire nur die Gesetze, z. B. über den Gewerbebetrieb auf dem Lande und über die Presse und den Buchhandel. Noch mehr, gestehe ich, habe ich mich ge wundert, daß die hohe Staatsregierung nicht einmal das Ge setz über Waas und Gewicht an uns abgegeben hat, da wir doch das über Einführung des 14 Khalerfußes zu begutachten hatten, und das genannte Gesetz mit diesem in genauem Zusammenhänge steht. Ich.will durch diese Bemerkung nicht etwa Rivalität zwischen beiden Kam mern Hervorrufen, das sei weit entfernt; eben so wenig der Regierung geradezu einen Vorwurf darüber machen. Aber allerdings werfe ich diese Frage nur auf, um die Gründe zu er fahren, welche die hohe Staatsregierung zu diesem Verfahren veranlaßt hat. Indessen erlauben Sie mir, daß ich auch Sie, meine Herren, auf das Resultat Hinweise, was sich unbedingt Her ausstellen wird. Während es uns jetzt an Vorlagen gefehlt hat, was ich ziemlich positiv zu wissen glaube, hat die zweite Kammer andere Gesetzesvorlagen zurücklegen müssen, weil sie mit Bewilligungsgegenständen überhäuft war. Wenn nun diese jetzt zurückgelegten Vorlagen spater von derselben ausgear beitet worden sind, so werden sie in Masse zu uns herüberkom men; dann wird die h. Staatsregierung Beschleunigung wün schen, und tvir werden den wichtigen Gegenständen nicht die Zeit widmen können, die wir ihnen hätten schenken können, wenn sie früher an uns abgegeben worden wären. Dann habe ich hier noch einiger moralischen Gründe, wenn ich mich so ausdrücken darf, zu erwähnen. Die zweite Kammer hat vermöge des Prin- cips ihrer Existenz nämlich des reinen Wahlprineips, und zweitens durch das wichtige Recht, die Bewilligungsfragen zuerst zu prüfen, hat sie unbedingt (es ist zwar in allen konsti tutionellen Staaten derselbe Fall, also auch in Sachsen) mehr Gewicht. Nun sehe ich in der Thal nicht ein, warum die hohe Staatsregierung dieses Gewicht dadurch noch weiter zu vermeh ren strebt, daß sie stets alle wichtigen Gegenstände zuerst an die zweite Kammer bringt. Ferner bin ich der Meinung, daß es selbst im Interesse der hohen Staatsrcgierung liegen sollte, Ge setzentwürfe, wo sie unserer Seits mehr Conformität, dagegen jenseits mehr Divergenz erwartet, zuerst an uns zu bringen, um sich unserer Ansicht als Stützpunkt bei den Debatten in der zweiten Kammer zu bedienen. — Sehr bald, meine Herren, kann z. B. beim Preßgesetz dirser Fall eintreten, bei welchem die Staatsregierung gewiß auf lebhaften Widerstand in der zweiten Kammer rechnen kann. Ich glaube, die Gründe, deren Wider legung ich entgegensehe, werden mich rechtfertigen, wenn ich mir erlaube, eine bescheidne Anfrage an die anwesenden Organe der hohen Staatsregierung, denen gewiß eben so viel als der Kammer an Abkürzung des Landtages liegen muß, über diesen Gegenstand zu richten.
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