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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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König!. Commissar v. Ehrenstein: Es ist dies als eine verfassungsmäßige Berechtigung angesehen worden. v. Posern: Auch mir ist anfangs bei Prüfung des Ge setzentwurfs dieses Bedenken beigegangen, allein nach de* jetzt von mir gewonnenen Ueberzeugung hebt, der letztere Lhekl der dieses Bedenken. Aber auch der erstere Lheil der §. laßt sich auf die oberlaufltzer Rittergüter anwenden, da auch wir oberlau- sitzer Basallen zu Ritterdiensten verpflichtet sind.. Domherr V. Schilling: Auch ich will mir noch eine Anfrage und respective einen Antrag zu den letzten Worten der 2 erlauben. Hier Heist es nämlich: „ dieselben haben jedoch die Wahl einer andern, als der ihnen bisher angewiesenen Nie derlage, bei letzterer sechs Monate vor Eintritt des Bedarfs schriftlich anzumelden. Also sie haben diese Anmeldung bei der Niederlage zu thun, an welche sie bisher gewiesen waren. In den Motiven ist dazu als Grund angeführt: „weis außerdem die Niederlagsbehörde nichtim Stande sein würde, sich zu gehö riger Zeit mit ausreichendem Vorrache zu versehen." Hier- , nach scheint es mir nun angemessener zu sein, daß die Anmel dung bei derjenigen Niederlage geschehe, wo sie das Salz fer nerhin erholen wollen, nicht aber bei derjenigen, wo das bisher der Fall gewesen ist; denn sonst müßte die letz ere mit der erste ren hierüber communiciren. ' Ich erlaube mir 'daher den Antrag: daß statt der Worte: „bei letzterer" gesetzt werde: „bei derjenigen, von welcher sie das Salz erholen wollen." Königl.Commissar v. Ehrenstein: Es ist dieser Gegenstand bei der Abfassung des Gesetzes zur Erwägung gekommen; inzwi schen hatman eszweckmäßiger gefunden, die Anmeldung an dieje nige Niederlage zu verweisen, bei welcher der Ort zeithergewesen ist, denn mit dieser befindeter sich bereits in Verbindung, wahrend er mit einer andern noch in gar keiner Berührung steht. Von ersterer kann nun an die vorgesetzte Behörde eine allgemeine Anzeige gemacht, um von da aus die Einbezirkungin die neuen Niederlagen bewerkstelliget zu werden. Präsident v. Gersdorf: Der Antrag des Abg. Herrn v.Schilling heißt: bei §. 2 statt der Worte „bei letzterer" zu setzen: „bei derjenigen, von welcher sie das Salz erholen wollen." Wird dieser Antrag unterstützt? >— Die Unter stützung erfolgt nicht ausreichend. Referent Bürgermeister Schill: Der Antrag des Herrn Bürgermeister Bernhard! würde nun noch stehen, daß nämlich statt: „nach" gesetzt werden soll: „mit vorgängiger Anmel dung." Ich glaube es ist besser, wenn jeder Ort erst dann an eine andere Niederlage gewiesen wird, wenn er sich vorher bei seiner Niederlage angemeldet hat. Bürgermeister Bernhard!: Ich bitte den Herrn Präsi denten, die Frage auf meinen Antrag erst dann zu richten, wenn sich die hohe Kammer über den Vorschlag der Deputation bei stimmend entschieden hat, die Frage auf diesen aber mit Vorbe halt meines Antrags zu stellen. Uebrigens bemerke ich nur nochmals, daß die Wahl der Niederlage jedenfalls erst geschehen sein muß, ehe die Anmeldung erfolgt, die Erholung des Salzes, aber, der Salzbezug, erst nach der Anmeldung stattfindet, daß also der Wahl der Niederlage nicht Pie Anmeldung vorhergehen kann. Präsident v. Gersdorf: Ich würde demnach zur Frag stellung übergehen können. Auf Seite 115 hat uns die De putation für. die 2. §. eine veränderte Fassung der Ueberschrift vorgeschlagen. Was die Ueberschrift betrifft, so würde ich mit Vorbehalt auf den Antrag des Bürgermeister Bernhard! darauf zurückkommen. Ich frage demnach die Kammer, ob siedemVor schlag ihrer Deputation beitritt? — Wird gegen 1 Stimme bejaht.— Präsident y. Gersdorf: Nun würde ich zu fragen ha ben, ob die Kammer gemeint sek, in der Ueberschrift §. 2 das Wort „nach" mit dem Worte „mit" zu vertauschen ? — Wird von 25 gegen 12 Stimmen bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Ich würde nun auf §.3 zu kom men haben, und auch hier die Frage dahin richten, ob die Kam mer in Bezug auf die Fassung der Z. 3 mit den von der Depu tation angegebenen Modisicationen, wie dieselben Seite 115 angegeben sind, den Vorschlag ihrerDeputation annehmen will? — Wird einstimmig bejaht. — Referent Bürgermeister Schill: Zutz.4 und den Motiven hierzu (siehe Mitlheilungen der zweiten Kammer S. 400) hat die Deputation nichts bemerkt. Präsident v. Gersdorf: Wenn Seiten der Kammer nichts bei §. 4 bemerkt wird, so frage ich dieselbe, ob sie viese tz. annimmt? — Wird einstimmig angenommen. — Referent Bürgermeister Schill: Zu §. 5 wie zu den Mo tiven zu dieser §. (siehe Mittheilungen der zweiten Kammer S.400) bemerkt die Deputation : Zu 5. Diese H. enthält theils die künftige Preisbestim mung, theils die Aufstellung des Entschadigungsgrundsatzes für die zeither Privilegirten. 1 Pf. 6 - 6 - 8 - 3 Lhlr. 3 - 3 - 4 - 6 gr. 20 - 22 - 2 - Die bisherigen Preise betrugen nach dem Generale vom 5. Januar 1822 bei Umrechnung derselben in den 14 Lhalersuß pro Scheffel Salz in Leipzig - Meissen - Chemnitz - Dresden - Zwickau 3 - 23 - 7 - - Bautzen 4 - 9 - 10 - und in Plauen, wo erst seit dem Jahre 1831 eine Salzniederlage errichtet worden, 3 Lhlr. 23 gr. 7 Pf. Bei Vergleichung mit den in dem Gesetzentwurf ersichtli chen Sätzen ergiebt sich sonach, daß dermalen durch Neductwn des Fuhrlohns auf seinen wahren Betrag eine Preisermäßi gung in den von Leipzig entfernten Niederlagen eintreten wird. Allein die jenseitige berichterstattende Deputationin
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