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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Wird ein solcher Antrag an die hohe Staatsregierung in der Schrift gestellt, so bin ich überzeugt, daß er denselben Erfolg haben werde, als wenn mein Antrag in dem Gesetz Berücksich tigung findet. Staatsminister v. Könneritz: Es werden nichts desto weniger die Worte: „oder der Liethverkauf rc. — ausgeübt wird" im Gesetze stehen bleiben können, denn wird der Lieth verkauf abgeschafft, so versteht sich von selbst, daß der Fall das Gesetz anzuwenden nicht eintritt. Uebrigens erlaube ich mir darauf aufmerksam zu machen, daß man hier wohl nur die Rücksicht nehmen kann, ob der Berkaus im Einzelnen bei den Niederlagen den Consumenten nachtheilig sei? und in dieser Beziehung stelle ich doch anheim, ob nicht hie und da der Lieth- - verkauf bei den königl. Niederlagen für die Consumenten selbst vorcheilhaft sei, da hierdurch eine mehre Concurrenz eintritt. Bürgermstr. Starke: Ein Vortheil für die Consumen ten tritt nur ein, wenn hinsichtlich der Qualität des Salzes, welches bei den städtischen Salzschänken und den königl. Nie derlagen verkauft wird, eine Verschiedenheit obwaltet; denn der Preis ist derselbe und das Gewicht muß auch dasselbe blei ben. Die Qualität des Salzes ist aber verschieden, wenn das schlechtere Salz an .die städtischen Salzschänken abgeliefert und ' das bessere zum Liethverkaufe reservirt wird. Präsident v. Gersdorf: Wenn ich recht verstanden habe, so hat Herr Bürgermstr. Starke sich dabei beruhigt, daß der Antrag in die Schrift gestellt werde. — Bürgermstr Starke bejaht diese Frage. Prinz Johann: Demohngeachtet glaube ich, würde mein Antrag erst zur Unterstützung gebracht werden müssen. Referent Bürgermstr. Schill: Das, was der Herr An tragsteller zu Motivirung seines Antrags in Bezug auf den Wegfall des Liethverkaufs hier herausgehoben hat, scheint mir mehr localer Art zu sein, und ich möchte kaum glauben, daß hierdurch eine Aenderung des Gesetzes bedingt würde. Es ist zwar sehr natürlich, daß der städtische Einzelnverkauf früher durch den Liethverkauf aus den königl. Salzniederlagen beein trächtigt worden ist, weil jedenfalls von den königl. Niederla gen nicht der Gewinn berechnet worden, den der städtische Salzv.rkäufer berechnet hat. Wenn nun das aber künftig weg fällt, und die Provision gleichmäßig auf 4 Gr. berechnet wird, so kann es am Ende der Stadt gleichgiltig sein, ob der Lieth verkauf noch fortbestehe oder nicht. Ein Eingriff in ein städti sches Gewerbe kann ich hierbei nicht erblicken, weil der Salz verkauf kein freies Gewerbe ist, sondern unter der Aufsicht des Staats steht. Ich würde es daher auch nicht für nothwcndig halten, daß in dieser Beziehung ein besonderer Antrag in die Schrift komme. Staatsminister v. Könneritz: Ich erlaubemir noch hin zuzufügen, daß gewiß auch in gewöhnlichen Lebensverhältnissen der Privatmann seinen Bedarf in kleinen Quantitäten lie ¬ ber kn der Groffohandlung erholt, als bei dem Detailkrämer; denn er rechnet hier und da immer auf ein besseres Gewicht in der Groffohandlung als bei dem Detailverkäufer. v. Polenz: Willman eineConcurrenz eröffnen, so bin ich überzeugt, daß der Liethverkauf für den Consumenten vor- theilhaft sei, jedoch unter der Bedingung, daß Jeder die Preise stellen kann, wie er will. Das ist aber durch das Gesetz ver boten. Wenn nun also jeder Verkäufer einen bestimmtem Preis halten muß, so kann derjenigeder das Salz wohlfeiler giebt, nur durch gewisse Kunstgriffe die Leute an sich ziehen. Es hat indessen der Hr. Antragsteller Momente vorgebracht, aus denen hervorgeht, daß der königliche Beamte in bedeutendem Vortheile stehe gegen den- der von diesem Beamten erst sein Material eu gros erhält.- Dies scheint auch der Grund gewe sen zu sein, weshalb Se. königl. Hoheit Sich bewogen gefun den hat, darauf anzutragen, man möchte das Amendement des, Hrn. Bürgermeister Starke dahin modificiren, daß es als Antrag in die Schrift ausgenommen werde. Hat nun die Ne gierung durch den Einzelnverkauf keinen weitern Vortheil ge habt, — wie der H.r. Cvmmissar anführte — als den der Salarirung der Beamten, nun, so glaube ich, würde sich das mit der Zeit abstellen lassen können. Soll aber der städtische Salzschänke das Salz nur zu einem gewissen, festbestimmten Preise verkaufen, soll er dabei das Salz in richtigem Gewichte und guter Qualität abgeben, so muß auch, meines Erachtens, dafür gesorgt werden, daß ein anderer durch seine Stellung Begünstigter ihn nicht des geringen Vortheils berauben kann, Präsident v. Gersdorf: Ich hatte vorhin geglaubt, die Sache habe sich erledigt. Wenn aber Se. königl. Hoheit das von Hochdemselben ausgegangcne Amendement als besonder» Antrag angesehen wissen will, so würde ich mir zuerst die Unter stützungsfrage zu erlauben haben. Ich frage daher die Kam mer: ob sie den vorhin vom Hrn. Bürgermeister Starke gestell ten und von Sr. königl. Hoheit dahin modificirten Antrag, daß derselbe in die Schrift ausgenommen werden möchte, unterstützen wolle? Prinz Johann: Ich bitte zu berücksichtigen, daß mein Amendement nicht ganz dasselbe war, was Hr. Bürgermeister Starke stellte. Letzterer wünschte, cs möchte sein Antrag mit der §. verbunden werden. Ich dagegen habe geäußert, es solle derAntrag in die Schrift ausgenommen werden, daß die Staats regierung prüfen möchte, ob und inwieweit der Liethverkauf auf gegeben werden könne oder nicht. Präsident v. Gersdorf: Die Kammer hat den.Antrag soeben vernommen, und tch frage: ob sie denselben unter stütze? — Wird zahlreich unterstützt. — Präsident v. Gersdorf: Zunächst würde ich nun, ehe ich auf diesen Antrag zurückkomme, die Annahmefrage auf §. 9 zu richten haben. Genehmigt die Kammer die 9, wie sie hier vorliegt? — Wird allgemein bejaht. —
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