Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
einem der beiden Amendements zuwenden will, würde mit Nein sich zu erklären haben. Sodann würde ich die Frage auf die §. Zu richten und endlich auf die Amendements zurück- zukommen haben. Das erste der Amendements ist von dem Herrn Stellvertreter gestellt worden, und geht dahin, den Satz von 4 Gr. auf 3 Gr. zu ermäßigen; das zweite, vom Herrn Bürgermeister Nitterstädt gestellt, bezweckt, daß es der Orts obrigkeit unter Zustimmung des Gemeinderaths überlassen blei ben möge, einen willkührlichen Satz bis zur Höhe von 4 Gr. annehmen zu können. Wenn Niemand gegen diese Fragstellun gen etwas einzuwenden hat, so würde ich zunächst die Kammer fragen: ob sie nach dem Gutachten der Deputation den von der zweiten Kammer beliebten Eingang der §. ablehnen wolle? — Wird einstimmig bejaht. —Ferner: ob sie die Erhöhung von 2 Gr. auf 4 Gr. genehmige? — Wird mit 25 gegen 12 Stimmen bejaht. — Präsident v. Gersdorf: Es würden nun die beiden Amendements hierdurch für erledigt zu betrachten sein, und ich würde sonach fragen können: ob die Kammer die ß. mit der Veränderung von 4 Gr. statt 2 Gr., und außerdem, wie sie im Gesetzentwürfe enthalten ist, annimmt? — Allgemein Za.— Referent Bürgermeister Schill: Zu Z. 8 (s. Mitth. zweite Kammer S. 424), die bereits vorgetragen ist, hat die Deputation nichts zu erinnern gehabt. Präsident v. Gersdorf: Ich dürfte wohl, wenn darüber nichts erwähnt wird, die Frage an die Kammer richten können: ob sie die §, 8, wie sie im Gesetzentwürfe enthalten ist, an nimmt?— Wird einstimmig bejaht.— Referent Bürgermeister Schill: zu tz. 9 und Motiven zu dieser §. (s. Mitth. der zweiten Kammer S- 424). hat die Deputation auch nichts zu bemerken gefunden, jedoch ist vom Herrn Bürgermeister Starke zu dieser tz. vorhin ein Amen dement gestellt worden, was dahin ging, daß auf der dritten Zeile die Worte: „oder der Liethverkauf bei unfern Niederla gen selbst ausgeübt wird" ausfallen möchten. ' Bürgermeister Starke: Unter Beziehung auf das be reits vorhin Erwähnte, erneuere ich meinen Antrag, daß die Worte: „oder der Liethverkauf — ausgeübt wird" wegfallen möchten. Um die Gründe, die mich zu diesem Anträge bewo gen haben, nur kürzlich zu wiederholen, erlaube ich mir Fol gendes zu bemerken: 1) finde ich es nicht ganz geeignet, wenn der Staat als Detailkrämcr bei einem städtischen Gewerbe mit der Stadt in Concurrenz tritt; 2) habe ich die Ueberzeugung, daß durch diesen Detailverkauf für den Staat ein Nutzen nicht entstehe; 3) glaube ich, daß durch das Bestehen des Liethvcr- kaufs die betreffenden köm'gl. Beamten zu Anomalien verleitet und daß 4) die betheiligten städtischen Salzschänken dadurch beeinträchtigt werden. In der zweiten Beziehung muß ich noch darauf aufmerksam machen, daß der Gewinn für den Fiscus sich um so mehr vermindern werde, als in Städten, I. 17. wo bisher gemischte Jurisdictionen bestanden, diese nach und nach unter eine, die städtische, combinirt werden, denn um bei Bu- dissin stehen zu bleiben, so sind die jetzt noch exemten Bewohner des domstiftlichen und Burglehn-Gerichtsbezirks wegen ihres Salzbedarfs an die köm'gl. Niederlage gewiesen. Die Einver leibung dieser Gerichtsbezirke mit dem städtischen Bezirke dürste aber nicht mehr fern sein, weil ich überzeugt bin, daß selbst die unter demmildenKrummstabdesDomstifts befindlichen Bewoh ner gern ihre Nacken unter das sanfte Joch des Stadtregiments beugen werden, und so wie dies geschieht, würden diese jetzigen Exemten bei dem städtischen Salzschanken ihren Bedarf entneh men müssen, dann aber der Staat bloß die Beamten für den Liethverkauf zu salariren haben, ohne irgend einen Gewinn davon ziehen zu können. Präsident v. Gersdorf: Das Amendement des Herrn Bürgermeister Starke geht dahin, daß die Worte: „oder der Liethverkauf — ausgeübt wird" wegfallen möchten. Ich frage die Kammer: ob sie dasselbe unterstützen will? — Wird ausreichend unterstützt. — Königl. Commissar v. Ehrenstein: Der Liethverkauf, wie er noch bei einigen königl. Salzniederlagen besteht, ist nicht von bedeutendem Umfange, und deshalb also hat die Regierung keinen Grund, ein großes Gewicht auf den dabei ausfallenden Gewinn zu legen. Inzwischen gehört die Provision, die sich dabei ergiebt, zum Theil mit zu den Emolumenten der betref fenden Beamten, und ich bin im Augenblick nicht im Stande, zu sagen, ob nicht bei der Aufhebung desselben Ansprüche an die Staatscasse formirt werden könnten. Eine Beeinträchti gung der Städte kann deshalb nicht wohl stattfinden, weil die Privilegien in der Regel sich nicht weitet erstrecht haben, als auf den Gerichtsbezirk. Ob ein Mißbrauch diesfalls vorge kommen ist, will ich dahin gestellt sein lassen; sollte er aber stattgefunden haben, so glaube ich, würde nur der Wrg der Be schwerde cinzuschlagen sein, um sich sofort Abhülfe des Ucbel- standes zu verschaffen. Prinz Johann: Ich erlaube mir einen Vorschlag zu ma chen, der vielleicht auch dem Herrn Antragsteller befriedigen möchte. Es ist nämlich nicht zu verkennen, daß die Darstellung des Verhältnisses hinsichtlich des Liechverkaufs Seiten der königl. Niederlagen, die der Antragsteller hier gemacht hat, manches für sich habe; vielleicht dürste es aber zweckmäßiger sein, wenn blos ein Antrag in die Schrift beschlossen würde, der dahin ginge, die Staatsregierung möchte prüfen, ob es nicht zweckmäßiger sei, den Liethverkauf ganz aufzugeben. Bürgermeister St ar k e: Ich würde damit umsomehr contentiren, weil'mirnur daran liegt, die hohe Staatsregierung zu vermögen, sich durch Befragung der den Salzniederlagen vorstehenden Beamten davon zu überzeugen, daß dem Fiscus aus dem Liethverkauf in der Achat kein Nutzen erwachse, und weil ich keinen andern Zweck Habe, als daß bisher vorgekvmmene Unregelmäßigkeiten für die Zukunft vermieden werden möchten 3*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder