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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 26. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-03-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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ob nichtdem ungeachtet tz. 1 der Erläuterungen zum Heimaths- gesetze zum Vorschein gekommen wäre, wenn auch gegenwär tig der Gesetzentwurf über den Gewerbebetrieb auf dem Lande nicht vorgelegt worden wäre. Eine Ungleichheit war schon da, auch bei Berücksichtigung der Verhältnisse im Jahr 1767. Sie ist ohne Rücksicht auf die concreten Verhältnisse von Sr. königl. Hoheit so klar, so sonnenklar erwiesen worden, daß ich nichts hinzuzufügen habe. Es lag mithin schon darin ein für sich unabhängiger Grund zu dieser Erläuterung des Heimathsge- fetzes. Es heißt zwar in den Motiven, die Ungleichheit würde gesteigert durch das Gesetz über den Gewerbebetrieb auf dem Lande; das. beweist .aber noch mehr, daß sie schon da gewesen ist und nicht erst entstehen würde. Damit nun die Absicht der Staatsregierung bei diesen beiden Gesetzentwürfen und ihrer zufällig gleichzeitigen Vorlage nicht mißverstanden werde, habe ich mich veranlaßt gesehen, dieses zu bemerken, da gerade das Entgegengesetzte von dem Herrn Bürgermeister Schill behaup tet worden ist. Es hätte auch geschehen können, daß das eine Gesetz bei diesem, das andre bei einem künftigen Landtage zur Vorlage gekommen wäre. Was nun das Gutachten der Ma jorität der Deputation betrifft, daß die Regierung Erfahrungen sammle, so kann ich mir von den Erfahrungen nichts oder nichts Gutes versprechen. Entweder es wird sich, wie bisher schon behauptet worden ist, der Nachtheil nicht bestätigen, oder er wird sich bestätigen, und, was ich an seinen Ort gestellt lassen will, durch den Gesetzentwurf über den Gewerbebetrieb noch er höhen. Im erstem Falle weiß ich nicht, wo die Erfahrungen Herkommen sollen. Sie würden in nichts bestehen, als daß keine Nachricht zu erholen sei, daß ein Schade gestiftet worden sei, und von Nutzen wird man auch nichts hören können. Die Regierung wird dann vielleicht nach Jahren sich in dem Falle befinden, nichts darüber sagen zu können. Entstehen aber Nachtheile, oder erhöhen sich die schon entstandenen, so ist zu bedauern, daß noch größere Nachtheile entstehen sollen. Ich bin überzeugt, daß Jedermann über diese beiden Gesetzen^ würfe, über den Gesetzentwurf, den Gewerbebetrieb betreffend, und über die 1. tz. des Heimathsgesetzes, die ganz unabhängig von einander dastehen, sich schon jetzt wird entschließen können, ob er dafür stimmen will oder nicht. Jedes von beiden ist für sich selbstständig. Graf HohentHal (Königsbrück): Wenn von dem hoch gestellten Vorstande der Deputation so feurig das Rechtsgefühl der Mitglieder dieser Kammer in Anspruch genommen worden ist, um sie der Minorität zuzuwenden, so scheint es vermessen, wenn ich der erste bin, für die Majorität zu sprechen, da bisher nur die Mitglieder der Deputation, welche die Majorität bilden, dafür gesprochen Haben. Der Gegenstand ist von Sr. königl. Hoheit als Parteisache angesehen und erwähnt worden, daß die Vorstände der städtischen Corporationen im Interesse der Städte, die andern Mitglieder der Kammer als Rittergutsbesitzer für das Land stimmen würden. Die erste Kammer zählt aber in ihrer Mitte sehr viele Herren, welchen beide Interessen gleich heilig sein müssen. Ich gehöre zu denselben und erlaube mir darauf aufmerksam zu machen, daß die vier Herren, welche die Majorität der Deputation bilden, auch Besitzer von Städ.Len und plattem Lande sind, denen gewiß, eben so wie mir, die Rechte ihrer städtischen Unterthanen gleich heilig sein und gleich hoch stehen werden, wie die Rechte ihrer ländlichen Unterthanen. Deshalb, glaube ich, können wir uns frei und offen über diese Angelegenheit aussprechen. Es ist von Sr. königl. Hoheit be sonders erwähnt worden, daß man von dem Grundsätze aus gehe, es würde durch die Erläuterung zum 8. tz. des Heimaths gesetzes künftig nur zünftigen Meistern ein solchesNechtgcgeben; von dem Hm. königl. Commissar ist aber so eben erklärt worden, daß die Erläuterung nicht mit der jetzigen Gesetzesvorlage un mittelbar zusammen hänge. Das war auch meine Ansicht. Wodurch sind die Beschwerden hervorgerufen worden? Durch das Niederlassen unzünftiger Handwerker auf dem Lande? Die Zünftigen durften bisher sich nicht auf das Land wen den ohne Concession und diese ist wohl größtentheils nur Ange sessenen ertheilt worden, über diese konnte also keine Beschwerde entstehen. Die zünftigen Meister haben doch gewöhnlich so viel Vermögen, daß sie sich ansässig machen können; dann gewinnen sie nach dem Inhalte des Heimathsgesetzes nach 5 Jahren die Heimathsangehörigkeit an dem Orte. Dieses wird auch den Hrn. O. Großmann beruhigen, der für alle städtische Meister, welche sich auf das Land wenden, die Gefahr befürchtet, daß sie der Stadt, wo sie nicht Bürger, wie er fälschlich voraussetzt, sondern nur Meister werden müssen , zur Last fallen werden. Das ist nicht die Ansicht des Gesetzes, auch nicht der Erläute rungsvorlage. Es ist wohl sehr zu wünschen, daß gerade diejeni gen Handwerker, welche auf das Land ziehen, sich ansässig ma chen. Durch die Erläuterung zu tz. 8 scheint darin gerade ein Hinderniß in den Weg gelegt zu werden, da sich alle bestreben werden, nicht ansässig zu bleiben. Es ist von dem Herrn Bür germeister Schill gesagt worden, den Städten stände kein Recht zu, einen Handwerker, welcher sich meldet, abzuweisen. Den Dorfschaften steht eben so wenig das Recht zu, unzünftige Handwerker abzuweisen. Sie können sich nach tz. 3 des Gesetz entwurfes über den Gewerbebetrieb ganz frei auf dem Lande niederlasscn. Diegroßen Nachtheile, welche daraus für das Land entstehen würden, liegen wohl klar am Tage, und ich bin über zeugt, daß eben so viel und noch dringendere Vorstellungen von Seiten des platten Landes an die Staatsregierung gelangen werden, wenn die Erläuterung zu tz. 8 des Heimathsgesetzes angenommen wird, als bisher von den Städten eingegangen sind über die Bestimmung des Heimathsgesetzes — dieses ist aber bereits Gesetz; bisher hat sich das Vaterland dem auch fügen müs sen — und ich bin fest überzeugt, daß, wird die Erläuterung so angenommen, das Land mit mehr Recht noch über große Härte und großen Druck klagen würde. Ich verwende mich da her für das Gutachten der Majorität. Es würde auch zu sehr im Interesse der Städte sein, alle Handwerker, welche bei ihnen nahe am Verarmen sind, auf das Land zu verweisen. Es ist von Sr. königl. Hoheit allerdings ein harter, drückender Fall ange führt worden; eben so hart aber, eben so drückend müßte es
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