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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1839-12-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Präsident v. Gersdorf: Sprechen Sie sich blos dafür aus oder stellen Sie einen Antrag? Vicepräsident v. Deutrich: Ich spreche mich blos für den zweiten Theil des Antrags der Deputation aus. Präsident v. Gers dorf: Ich werde nun ein Amendement des Herrn von Welck in Vortrag zu bringen haben. v. Welch: Ich bitte, zuvor noch einige Worte über mein zu stellendes Amendement sprechen zu dürfen. Wenn nämlich ziemlich seit einem halben Jahrhundert sich in unserm Vaterlande die Klagen über dasBettelwesen nicht nur erneuert haben, son dern auch von Landtag zu Landtag von Seiten der Stände die Dringlichkeit der Abstellung dieses Unwesens immer lebhafter ausgesprochen worden ist, so muß allerdings auf den ersten Augenblick das Resultat überraschen, zu welchem die Erörte rungen geführt haben, welche zwischen der Zeit des vorigen Landtags bis zu dem gegenwärtigen, auf den Antrag der dama ligen Stände von der Staatsregierung ««gestellt worden sind, und welches dahin ausfällt, daß auf der 260. Seite des Ge setzentwurfs gesagt wird: „die bestehenden Armengesetze sind sowohl in ihren Principien, als in ihren noch gültigen Bestim mungen gut, zweckmäßig und unter den heutigen Verhältnissen immer noch so anwendbar wie früher, sie bedürfen nur in ein zelnen Punkten einer Ergänzung, Modisication oder Verschär fung, und es wird zweckmäßig sein, mit Ausscheidung dessen, was veraltet, durch neuere Gesetze schon abgeändert, nicht mehr als praktisch anzusehen sein möchte, das noch Gültige und Anwendbare unter Benutzung der früher schon zum Theil mit höchster Genehmigung ausgearbeitetcn, aber nicht zur Pubü- cation gelangten Gesetzentwürfe, und unter Hinzufügung der etwa in Folge der jetzt geschehenen Anträge und Vorschläge im legislativen Wege noch aufzunehmenden neuen Bestimmungen, in der Form einer allgemeinen Armenordnung zu- fammenzustcllen und im Verwaltungswege rssp. von Neuem einzuschärfen und zu publiciren." Es drängt sich von selbst die Frage auf, warum mit diesen sonach zweckgemäßen Ge setzen zeither nicht auszukommen gewesen ist, denn die Regie rung giebt selbst zu, daß die Beschwerden, die immer lauter geworden sind, über das Bettelwesen nicht ungegründet seien. Die Antwort würde dahin ausfallen, daß zum bei weitem größ ten Theil durch die Nachlässigkeit der Unterbehörden die zweck mäßigen gesetzlichen Vorschriften nicht zllr Ausführung gekom men sind, und also ihre Wirkung nicht äußern konnten. Das ist in sehr vielen Fällen der Fall, und ich bin überzeugt, daß man sich in Beziehung auf das Land und die kleinen Städte davon überzeugt hat, daß mit großer, mitunter unverantwort licher Nachlässigkeit bei der Hemmung des Bettelwesens verfah ren worden ist; ja daß es in manchen Gegenden so scheint, als ob die Bestrafung der Bettler, um mich des Ausdrucks zu be dienen , ganz aus der Mode gekommen ist. Allein der Nach lässigkeit der Unterbehürden allein kann ich unmöglich den geringen Erfolg der Zeitherigen Gesetzgebung zuschreiben. We nigstens muß ich in einigen Fällen das nachlässige Verfahren der Unterbehörden sehr entschuldigen. Das Ueberhandnehmen des Bettelwesens hat vielmehr meiner Uebcrzeugung nach einen doppelten Grund. Der erste ist die Weitläufigkeit und Un zweckmäßigkeit des zeitherigen Strafverfahrens gegen Bettler. Der zweite ist die allgemein zunehmende Arbeitsscheu und Im moralität. Von dieser Seite also muß das Nebel angegriffen werden, wenn eine Gesetzgebung über das Bettelwesen zu Re sultaten führen, und überhaupt in den einzelnen Fällen, die namentlich für die Unterbehörden mit so außerordentlichen Be lastungen verbunden sind, diese Gesetze zur Ausführung ge bracht werden sollen. Wenn ich aber den jetzigen Vorschlag der Regierung ins Auge fasse, so wird auch damit nichts ge- than sein, da nur hier oder da ein Punkt in der bisherigen Ge setzgebung abgeändert werden soll, so wie das in der Beilage suk zum Decret angedeutet wird; es müssen vielmehr Ein richtungen getroffen werden, die tiefer in die Strafgesetzgebung und in die Communalverhältnisse eingreifen. Und deshalb muß ich auch mit der Deputation übereinstimmen, daß hier nicht blos auf dem Wege der Verordnung zu verfahren, sondern von der hohen Staatsregierung ein specieller Plan zu einer Armen ordnung ausgearbeitet, und noch auf diesem Landtage den Ständen vorgelegt werde. Ich würde mich soweit ganz mit dem Deputationsgutachten beruhigen. Allein wenn die Kam mer meine Ansicht in ihrem ganzen Umfange theklt, und sich vorzüglich mit den Gründen einversteht, die ich dem Uebcrhand- nehmen des Bettelwesens unterlege, so würde es freilich wün schenswert!), vielleicht der Staarsregierung selbst sein, wenn sich die Kammer noch über einige Andeutungen ausspräche, daß sie etwa bei einem bezüglichen -Gesetzentwürfe den Standen vor gelegt werden. Andeutungen zu einem solchen, Seiten der Stände zu erhalten, muß der hohen Staatsregierung wün- schenswerth sein, es werden sich aber diese Andeutungen nicht blos auf dasjenige erstrecken, was im Deputationsgutachten ausgesprochen ist, und zwar dort schon als angenommenes Prin- cip ausgesprochen ist. Ich glaube, daß wir uns schon vorläu fig, wo die Sache noch ganz roh ist, zu sehr biegen würden, wenn wir für ein bestimmtes Princip uns erklärten. Würde also die Kammer Vorschläge über mehre Punkte äußern, die sie von der Regierung berücksichtigt zu sehen wünscht, so würden doch diese Aeußerungen nicht als Princip ausgestellt, son dern nur der Erwägung der Regierung dringend empfoh len werden. Ich finde diese Andeutungen, wozu ich mich veranlaßt finde, schon in der Beilage sub -i. zu dem Decrete enthalten. Ich habe darin gesichtet und in mei nen Antrag diejenigen ausgenommen, die sich auf die beiden Motiven beziehen, die meiner Ansicht nach das Ueberhandneh men desBettelwesens veranlaßt haben. Sie beziehen sich theils auf eine Verbesserung und Verschärfung des zeitherigen Strafver fahrens, theils haben sieben Zweck, dahin zu wirken, daß der zunehmenden Arbeitsscheu und Immoralität gesteuert werde. Sie sind enthalten Seite 237 sub g. und W8 sub n. o. 66. bb. Was zuvörderst die Weitläufigkeit und Unzulänglichkeit des zeitherigen Strafverfahrens anlangt, so scheint in dieser Hinsicht wünschenswert), daß ein kürzeres Verfahren sintretm
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