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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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setzentwurfe ganz ausgeschieden und der ständischen Schrift in der, in der Zusammenstellung sub /X. ersichtlichen Maße ein Antrag inserirt wird, welcher das Land gegen überhäufte, oder selbst gegen eine, aus localen Rücksichten nicht für zweckmäßig erachtere Niederlassung von Handwerkern sichert, ohne indirect dem Gemeinderathe in seiner Stellung ein allzugroßes und un geeignetes Uebergewicht über die, sie bloß repräsentirende Ge meinde zu geben, und ohne das Concessionsrecht der Regierung durch ein unbeschränktes rotum nygstsyum in seinem Wesen aufzuheben. Mit der Bestimmung »ä e. hat sich die erste Kammer bereits früher einverstanden erklärt, und dürfte durch die aä I und 2 desiderirten Anträge und resp. vorgeschlagenen Erläuterungen sich nur den Wünschen der ersten Kammer genähert worden sein, auch insbesondere der Antrag snb2 theils zu Bewahrung der gerichtsherrschaftlichen Befugnisse, theils zu Vervollständigung der an die höhere Behörde zu Fassung einer Entschließung ab gehenden Acten zweckmäßig erscheinen. (Die Herren Staatsministerv.Zeschau und Nostitz und I ä n ck e n d o r f treten in den Saal ein.) Vicepräsident v. Carlo witz: Es ist anscheinend ein schwe res Stück Arbeit gewesen, sich über diesen Punkt in der Verei nigungsdeputation zu vereinigen. Ich bin daher auch weit entfernt, diesem Vergleiche Mich in den Weg stellen zu wollen, ich werde vielmehr mit der Deputation stimmens Allein bei nochmaliger Durchlesung der von derselben dargelegten Gründe muß ich mir erlauben, mich gegen einen Grund auszusprechen, damit nicht bei wiedervorkommender ähnlicher Gelegenheit auf diesen Grund recurrirt werde. Es ist das der Grund, der die Deputation in dem angeblich zur Ungebühr abgeschnittenen Remrse an die höhere Behörde finden will. Allein mir scheint es, man habe sich hier auf ein falsches Feld begeben und nicht den richtigen Gesichtspunkt aufgefaßt. Es kann nämlich Fälle geben, wo man Jemandem ein Gesuch abschlägt, und wo, weil derselbe keineswegs ein Recht auf Gewährung hat, gleichwohl Niemand an einen Rccurs denken wird. Es spricht mich z. B- Jemand um ein freies Quartier, um freie Herberge in meinem Hause an; wenn ich Nein sage, wird man ihm wohl ein Re- cursrecht zugestehxn? gewiß nicht. Der Fall, von dem es sich hier handelt, ist ziemlich derselbe. Die Gemeinde soll darüber cognosciren, ob sie einen Handwerker aufnehmen wolle oder nicht. Diese Frage liegt sosehrin ihrem Interesse, daß man füglich annehmen kann, sie sei, wenn sie ja oder nein sagt, in ih rem volley Rechte, und es habe, wenn sie das Gesuch gewährt, der, den sie annehmen will, darin eine Gunstbezeügung, eine Gnade zu erkennen. Stellt man sich auf diesen Gesichtspunkt, so kann auch von ungebührlichem Abschneiden des Recurfes nicht die Rede sein. Ich erkenne also diesen Grund nicht für statthaft an, werde aber demungeachtet aus Gründen der Zweck mäßigkeit für den Vorschlag der Vereinigungsdeputation stimmen. Referent Bürgermeister Starke.' Es bedarf vielleicht einer weitern Widerlegung nicht, da der Herr Antragsteller selbst be reits erklärt hat, daß er mit dem Gutachten der Deputation ein verstanden sei. Nur aber dürfte ein Unterschied zwischen dem vorliegenden Falle und dem gestellten Beispiele sein, denn in letz terer Beziehung ist nur von einer res merss ldculmtis die Rede; bei der Frage aber, ob Handwerker auf den Dörfern Aufnahme finden können und sollen, ist das Interesse, welches der Hand werker zu verfolgen sich veranlaßt findet, doch wenigstens ein Et was, was einem RechtStitel ähnlich ist. Mehrfach ist nämlich auch hier schon früher hervorgehoben worden, daß der Fall we nigstens eintreten könne, daß einem Handwerker aus blos per sönlichen, unlautern Gründen die Aufnahme versagt würde, und dann würde es mindestens die Billigkeit erheischen, diesen Hand werker gegen dergleichen aus unlautern oder persönlichen Rück sichten entlehnte Zurückweisungsgründe zu hören. Köngl. Commissarv. Merbach: Ich habe mir blos eine Anfrage zu erlauben. Es ist doch bei dem in Vorschlag gebrach ten Anträge in die ständische Schrift sud b. die Meinung, daß der Inhalt dieses Antrags nur Gegenstand einer instructions mäßigen Anweisung für Mittelbehörden, Kreisdirectionen sei, nicht aber mit in eine etwa zu erlassende Ausführungsverord nung ausgenommen werde? Das letzte würde aus Gründen, die vielleicht so auf der Hand liegen, daß ich sie nicht einmal zu erwähnen Ursache habe, seine Bedenken haben und würde der Zweck durch eine bloße Anweisung der Kreisdirectionen eben falls vollkommen erreicht werden. Damit darüber nicht ein Misverständniß zwischen der geehrten Ständeversammlung und der Regierung über die Modalität, wie in dieser Beziehung bei Herausgabe des Gesetzes zu verfahren sein würde, entstünde, so wünschte ich, daß von der Kammer die Ansicht ausgesprochen und Beschluß gefaßt würde. Prinz Johann: Wenigstens ist die Deputation der An-, sicht gewesen, daß der Weg, welchen die Regierung zu gehen für zweckmäßig hält, ihr ganz zu überlassen sei. Präsident v. Gersdorf: Wenn nicht weiter über den Gegenstand gesprochen wird, würde ich zur Fragstellung über zugehen haben, und zum Gutachten der Deputation, welches dazu Veranlassung giebt. Die Deputation sagt daselbst zu Z. i 0, daß sie hier der Kammer riethe, «6 s. beizutreten. Ich frage die Kammer: ob sie Pies thun wolle? — Einstimmig erfolgt. — Präsident v. Gersdorf: acl K. räth die Deputation an, den von der zweiten Kammer gewünschten Satz auszuscheiden und dafür den Satz in die ständische Schrift aufzunehmen, welcher im Bericht in den Worten: „Da man — >— versagt werden" (s. oben) enthalten ist Prinz Johann: Ich bemerke, daß die Absicht der De putation auch dahin gegangen ist, daß der früher von der ersten Kammer beliebte Satz in Wegfall komme, weil er sich von selbst versteht, und man nicht darauf Hinweisen wollte.
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