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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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den Wunsch kheilen, daß es bei der frühern Bestimmung und Entschließung der ersten Kammer hätte bewenden können. Je doch ich kann die Versicherung aussprechen, daß es Schwierig keiten genug gekostet hat, um wenigstens in der Maße eine Ber einigung zu Stande zu bringen, wie sie im Deputationsberichte näher angegeben worden ist. Sollte die geehrte Kammer dem jetzt laut gewordenen Wunsche des letzten Sprechers beitreten, so fürchte ich freilich, daß die Bestrebung, die von den beidersei tigen Deputationen aufgewendet worden ist, um den Gesetzent wurf ins Leben zu rufen, vergeblich sein dürste. Denn gerade dieser Punkt ist derjenige, der bei der zweiten Kammer vornehm lich als Bedingung für Annahme des ganzen Gesetzes gilt. Bürgermeister Wehner: Allerdings muß ich dem Beden ken beitreten, das Herr Domherr 0. Schilling bereits aufgestellt hat. Es geht, wie allgemein anerkannt worden ist, der Zweck des Gesetzes lediglich dahin/ dem Bedürfniß des Landes abzu helfen, und meine Uebcrzeugung ist, daß dem genug abgeholfen wird, wenn man bei dem Beschlüsse stehen bleibt, den die erste Kammer früher gefaßt hat. Ueberhaupt weiß ich nicht, ob das Bedürfniß für das Land, so groß ist, als es bisher vielfach dar gestellt worden ist; denn bis jetzt ist es mir nicht vorgekommen, als wären die Dörfer mit gewerblichen Erzeugnissen von den Städten aus mehr als hinreichend versorgt worden, und wo es fehlte, hat die Regierung durch Concessionen zur Gnüge gesorgt. Durch den Gesetzentwurf wird aber nunmehr das Bedürfniß auf alle Falle so hergestellt, daß es einer noch größern Erwei terung nicht bedarf, als die ist, welche im Gesetzentwürfe ent halten ist. Und wenn man noch mehr Extension verlangt,, so wird die Erweiterung allerdings so groß, daß es den Städten zum größten Nachtheile gereichen muß, und zwar ohne dem Lande viel zu helfen. Das größte Unglück aber, wenn die zweite Kammer der ersten nicht beiträte, wäre, daß der Gesetz entwurf am Ende ganz fallen könnte. Das würde ich nicht ändern können, und nicht wollen, sobald man auf Grundsätzen feststehen will, die über das Gesetz hiyausgehen, und dem Ge setze nicht angemessen sind, und mir scheint die vorgeschlagene Veränderung so gefaßt zu sein, daß sie nicht nothwendig ist, um das zu erlangen, was der Zweck ist, daß sie aber für die armen Städte doch sehr nachtheilig werden dürfte. Prinz Iohann: Ich muß der verehrten Kammer dringend «machen, von dem Vereinigungsvorschlage nicht abzugehen. Es ist in der Lhat ein schweres Werk gewesen, in einem Gesetze, wie dem vorliegenden, die Meinungen, KU vergleichen. Dieser Punkt ist pffenbar einer der schwierigsten; es ist uns gelungen, die Meinungen zu vereinigen, und da dürfte es nicht rathsam sein, weder von der einen noch von der andern Seite weiter zu gehen, als es geschehen ist. Daß die Erscheinung des Gesetzes sehr wünschenswerth sei, kann Niemand von uns bezweifeln. Es ist möglich, daß man von Städten mehrfache Bedenken ge gen das Gesetz anregt, aber das Land wünscht es dringend, und ich glaube, man würde die Pflicht hintansctzen, wenn wir eines Nebenpunktes wegen das Gesetz scheitern ließen. Daß der 1.43. Punkt nicht von der Wichtigkeit ist, wie der Sprecher vor mir darzustellen sich bemühte, erlaube ich mir mit einigen Worten auseinanderzusetzen. Ich schicke voraus, daß mein Wunsch auch mehr dahin gestanden hätte', daß wir bei dem frühem Be schlüsse stehen geblieben wären, aber ich kann bei dem Vorschläge, wie er geschehen ist, in der Khat nicht so wesentliche Bedenken finden. Es sind drei Kategorien der Handwerker aufgestellt. Die eine soll unbedingt Gesellen halten können. Ueber diese Kategorie war schon früher kein Zweifel. Eine zweite Kate gorie soll blos auf ConcessionsertHeilung der Regierung einen Gesellen halten können; auch darüber war keine Differenz. Es handelt sich also blos von einer Anzahl der Handwerker, welche unter K aufgeführt sind, welchen das Halten von Gesellen Nach gelassen werden soll; dabei kann ich so großes Bedenken nicht finden. Das Hauptbedenken gegen das Gesellenhalten ist wohl das, daß die Gewerbe von den Handwerkern aus dem handwerksmäßigen in's fabrikmäßige übergespkeltwerden könnte. Das kann nur bei dem Halten mehrer Gesellen geschehen. Bei dem Halten eines ist vorgebeugt, daß xs nicht zu weit geht, indem dabei wohl zu erwägen ist, daß mehre Meister sich nic- derlaffen können. Wenn eine Dorfgemeinde sagt, daß ein Meister könne Gesellen halten, so wird es viel weniger Fälle geben/ wo rnan wird Coneession einem zweiten Meister Nach lassen. Für die Landgemeinden erwachst aber dadurch derVor- theil, daß sie nur einen Handwerker haben, den sie nach 5 Jah ren das Heimathsrecht ertheilen müssen. Also in dieser Be ziehung ist es nicht unzweckmäßig, wenn es angenommen wird, und ich kann die Bedenken nicht theilen, vorzüglich da die Ver werfung des Gesetzes riskirt wird, wenn der Antrag der Depu tation nicht Annahme finden sollte. Secretair v. Biedermann: Ich muß mich gleichfalls dringend für Annahme des Deputationsgutachtens verwenden, picht blos aus den von Sr. königl. Hoheit und dem Hrn. Re ferenten hervorgehobenen wichtigen Gründen, nämlich damit nicht wieder Zwiespalt zwischen den Meinungen der Kammern auftauche, sondern auch deshalb, weil wirklich dieser Beschluß der zweiten Kammer aus den Bedürfnissen des platten Landes hervorgegangen ist. Ich, als vieljähriger Landbewohner, kann versichern, daß man sich auf dem Lande in der größten Verle genheit befinden würde, namentlich auf Dörfern, welche von Städten einige Stunden entfernt sind, wenn man den Dorf meistem nicht gestattete, Gesellen zu halten, weil sie sonst oft nicht im Stande sein würden, die bestellte Arbeit in der Zeit zu liefern, wo man sie braucht, und auch deshalb, weil der Hand werker auf dem Lande immer einigermaßen darauf.gewiesen ist, sich mit Feldbau zu beschäftigen, und daher zu Zeiten gar keine Arbeit liefern kann, wenn er keinen Gehülfen hat. Wir haben in meinem Wohnorte mehre Handwerker-, die Gesellen halten,' und blos für den Bedarf des Ortes arbeiten, und die doch fast immer vollauf zu thun haben, auch, wie gesagt, nichtim Stande sein würden, dem Bedarfe zu genügen, wenn sie nicht Gesellen halten dürften, und es würde sehr schlimm sein, wenn wir in dringenden Fällen 2 Stunden weit nach einer Stadt gehen 3
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