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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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müßten, um das Erforderliche zu bestellen, das wird Jeder einsehen. Bürgermeister Ü. Groß: Auch ich würde sehr wünschen, daß es bei dem Beschlüsse der ersten Kammer sein Bewenden haben könnte. Mein da die Vereinigungsdeputation, so dank bar auch ihre Bemühungen anzuerkennen sind, es nicht dahin hat bringen können, da die Nothwendigkeit gesetzlicher Bestim mungen über den fraglichen Gegenstand anerkannt ist, und da ohne Beitritt zu dem von der Vereinigungsdeputation ge faßten Beschlüsse die Verwerfung des ganzen Gesetzes zu befürchten sein dürfte, so werde ich dem Anträge beistim men. Domherr v. Schilling: Ich muß bei meiner Ansicht beharren, daß das Halten der Gesellen auf dem Lande nur auf das dringendste Bedürfniß beschränkt werde, und dieses ist bei dem ersten Beschluß unserer Kammer berücksichtigt worden. Durch Mehrhalten von Gesellen geschieht den städtischen Hand werkern ein zu großer Eingriff in ihre bisherigen Rechte, und eine zu große Schmälerung ihrer Nahrung. Es ist einleuch tend, daß der Dorfhandwerker seine Arbeit wird wohlfeiler lie fern können, als der Handwerker in der Stadt, und da es auch den städtischen Bewohnern erlaubt ist, sich an,Dorfhandwerker zu wenden, so wird den städtischen Handwerkern zu viel ent zogen werden. Auch ist es dem platten Lande selbst nachthei lig, wenn zu viel Gesellen dorr zusammenfließen, wie auch im Deputationsberichte' bemerkt wird. Denn es wird dadurch die Eigentümlichkeit des Landlebens gestört und aufgehoben, und ein mehr städtisches Leben eingeführt, was nicht zum Bor- theile des Landes gereichen kann. Uebrigens muß ich die Be merkung wiederholen, daß ich keineswegs die Ansicht stheilen kann, als würde an diesem Punkte das Gelingen des Gesetzes scheitern. Denn die zweite Kammer müßte ihr eignes In teresse verkennen, wenn sie hierin der ersten Kammer nicht nach geben und das Erscheinen des Gesetzes verhindern wollte. Vicepräsident v. Carlo witz: Der Hauptgrund, den man gegen das Deputationsgutachten geltend machen wollte, kommt darauf hinaus, daß man sagt, das Halten von Gesellen auf dem Lande widerstrebe der Absicht des Gesetzes. Ich kann dies kei neswegs zugeben. Die Absicht des Gesetzes ist keine andere, als dem platten Lande die Möglichkeit zu verschaffen, durch Hand werker, die daselbst wohnen, seinem Bedürfnisse abzuhelfen. Ob diese Handwerker Meister oder Gesellen sind, das hat mit dieser Frage schlechterdings nichts gemein. Genug, das Land braucht Handwerker, so viel als nöthig sind, um seineBedürfniffe zu be friedigen und soll sie erhalten. Nehmen wir nun an, daß ein Handwerker bei der Größe des Dorfes dem Bedürfnisse des Or tes nicht genüge, so folgt daraus klar, wie auch in der Absicht des Gesetzes liegt, daß man statt eines Handwerkers zwei auf's Dorf nehmen muß. Nun frage ich aber, was verschlägt es den Städten und wie ist ihr Interesse im entferntesten dabei bethei- ligt, ob diese zwei Handwerker in zwei Meistern bestehen, oder in eisienr Meister und in einem Gesellen? Das scheint mir in der Lhat ganz auf Eins hinauszukommen. Ja, wollte man die Sache auf die Spitze treiben, so ließe sich vielleicht darlegen, daß es mehr im Interesse der Städte liege, auf dem Lande einen Meister und einen Gesellen zu dulden, als zwei Meister. Und damit läßt sich jener Grund widerlegen. Wenn man ferner dar auf aufmerksam macht, daß man hier beschließen könne, was man wolle, ohne düs Erscheinen des Gesetzes zu gefährden, weil die zweite Kammer der Ansicht der ersten Kammer nachträglich beipflichten werde, um nicht das Erscheinen des Gesetzes, an dem ihr so viel gelegen sei, auf's Spiel zu setzen, so kann ich freilich darüber ein bestimmtes Urtheil nicht aussprechen. Allein so un bedingt kann ich der Ansicht des letzten Sprechers denn doch nicht huldigen. Er nimmt an, diejenigen Abgeordneten der zweiten Kammer, welche dem platten Lande angehören, versprä chen sich von diesem Gesetze großen Vortheil; ich aber glaube daran nicht, weil dies Gesetz hinter den Erwartungen Vieler weil zurückbleibt, und, wie die bisherige Berathung gelehrt hat, ihren Erwartungen nicht entspricht. Ich bin daher der Mei nung, daß es wohl möglich sei, die zweite Kammer ließe es dar auf ankommen, ließe das Gesetz fallen, in der Meinung, daß auf künftigem Landtage ein Gesetz zu Stande käme, welches ih ren Wünschen, die auf größere Emancipation des Landes gerich tet sind, noch mehr entspräche, als das jetzt berathene. Domherr v. Schilling: Nur wenige Worte zur Wi derlegung. Was der Herr Vicepräsident bemerkte, daß es den Städten ganz einerlei sein könne, ob auf Dörfern zwei Hand werker oder ein Handwerker und ein Geselle sei, würde ich zuge ben können, wenn es sich blos um Befriedigung der Bedürfnisse des Landes handelte. Allein da zu erwarten steht, daß die städtischen Bewohner sich auch der Handwerker auf dem Lande häufig bedienen werden, so glaube ich, daß es einen großen Un terschied machen wird, ob den Dorfhandwerkern das Halten von Gesellen gestattet wird oder nicht, zumal wenn es an keine be stimmte Zahl gebunden ist. Ich muß also, aus Rücksicht auf die bisherigen Rechte der städtischen Handwerker, und damit sie hierin nicht zu sehr beeinträchtigt werden, es für rathsam erach ten, bei dem frühem Beschlüsse der Kammer zu beharren, und werde daher gegen das Deputationsgutachten stimmen. Königl. Kommissar v. Merbach: Die Regierung hat bei Vorlegung des Gesetzentwurfs allerdings die Ansicht gefaßt, daß das Halten von Gesellen für Dorfhandwerker nur gestat tet sei, einestheils für die Klaffe derjenigen, die ohne Gehülfen gar nicht arbeiten können, theils in dringenden Ausnahms- fällen und resp. auf Concession der Regierungsbehörde oder scktompus der Obrigkeit. Sie hat den Grundsatz selbst, den des Bedürfnisses, als Maßstab der Niederlassung von Handwer kern auf dem Lande keineswegs aufgegeben, und sie würde sich also verpflichtet fühlen, auch gegen den Vorschlag, der all tz. 16 K. geschehen ist, sich bestimmt zu erklären, wenn sie die Besorg- niß zu hegen hätte, daß durch die vorgeschlagene Bestimmung es in der Wirklichkeit viel anders werden würde, als unter Vor aussetzung der Bestimmung des Gesetzes. Es handelt sich bei
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