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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1839/40,1/2
- Erscheinungsdatum
- 1840
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.l.118-V,1839/40,1.K.,1/2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028231Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028231Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028231Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1838/40
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1840-05-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1839/40,1/2 -
- TitelblattTitelblatt -
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 17
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 59
- Protokoll7. Sitzung 75
- Protokoll8. Sitzung 101
- Protokoll9. Sitzung 127
- Protokoll10. Sitzung 139
- Protokoll11. Sitzung 157
- Protokoll12. Sitzung 177
- Protokoll13. Sitzung 189
- Protokoll14. Sitzung 209
- Protokoll15. Sitzung 227
- Protokoll16. Sitzung 239
- Protokoll17. Sitzung 265
- Protokoll18. Sitzung 291
- Protokoll19. Sitzung 317
- Protokoll20. Sitzung 339
- Protokoll21. Sitzung 363
- Protokoll22. Sitzung 383
- Protokoll23. Sitzung 403
- Protokoll24. Sitzung 427
- Protokoll25. Sitzung 451
- Protokoll26. Sitzung 475
- Protokoll27. Sitzung 489
- Protokoll28. Sitzung 507
- Protokoll29. Sitzung 533
- Protokoll30. Sitzung 561
- Protokoll31. Sitzung 581
- Protokoll32. Sitzung 605
- Protokoll33. Sitzung 627
- Protokoll34. Sitzung 649
- Protokoll35. Sitzung 681
- Protokoll36. Sitzung 701
- Protokoll37. Sitzung 725
- Protokoll38. Sitzung 743
- Protokoll39. Sitzung 757
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 793
- Protokoll42. Sitzung 817
- Protokoll43. Sitzung 833
- Protokoll44. Sitzung 855
- Protokoll45. Sitzung 879
- Protokoll46. Sitzung 919
- Protokoll47. Sitzung 949
- Protokoll48. Sitzung 977
- Protokoll49. Sitzung 997
- Protokoll50. Sitzung 1015
- Protokoll51. Sitzung 1051
- Protokoll52. Sitzung 1085
- Protokoll53. Sitzung 1113
- Protokoll54. Sitzung 1139
- Protokoll55. Sitzung 1167
- Protokoll56. Sitzung 1183
- Protokoll57. Sitzung 1199
- Protokoll58. Sitzung 1219
- Protokoll59. Sitzung 1247
- Protokoll60. Sitzung 1271
- Protokoll61. Sitzung 1295
- Protokoll62. Sitzung 1323
- Protokoll63. Sitzung 1353
- Protokoll64. Sitzung 1381
- Protokoll65. Sitzung 1405
- Protokoll66. Sitzung 1429
- Protokoll67. Sitzung 1453
- Protokoll68. Sitzung 1469
- BandBand 1839/40,1/2 -
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Princip des Gesetzentwurfs erklärt hat und zu vermuthen ist, -aß seine Amendements in diesem Sinne ausfallen werden, so erlaube ich mir, im umgekehrten Sinne zu erklären, daß ich der entgegengesetzten Ansicht bin. Zunächst kann, was die Armen versorgung betrifft , von einer Rechtspflicht nicht die Rede sein. Die Wohlthätigkeit ist eine Christenpflicht und zur Rechtspflicht kann sie höchstens im Staate aus Rücksichten der Zweckmäßig-- keitund Humanität erhoben werden, so daß die öffentliche Ar menversorgung immer nur ein Nothbehelf ist. Naturgemäß bleibt sie der Privatwohlthäligkeit überlassen. Diese hat vor der öffentlichen den Vorzug, daß sie das von der Vorsehung weise eingerichtete Verhältniß zwischen Reichen und Armen nicht stört, und in der Brust des Einen das Gefühl der Dank barkeit, in der Brust des Andern die Freude am Wohlthun erweckt, was bei der öffentlichen Armenversorgung nicht der Fall sein wird. Ich glaube daher, daß die öffentliche Armen versorgung sich an das Princip der Priv'ütwohlthätigkeit halten muß. Sie stellt daher auch die Verpflichtung der Angehörigen auf, für ihre Angehörigen zu sorgen, und in der zweiten Linie die Pflicht der Communen, für ihre Armen zu sorgen, weil die Armen der Commun näher stehen, als dem Staate. Wollte man dem Staate diese Verbindlichkeit aufladen,- so würde eine Trennung zwischen den Wohlthaten Empfangenden und den Wohlthaten Ertheilenden entstehen und die Armen die Gaben als etwas ihnen Gebührendes, als eine Recht.sperbindlichkeit ansehrn. Da scheint das Princip ganz auf die Spitze gestellt zu sein« Ich würde mich also jedenfalls gegen jede von Staats wegen den Armen zu reichende Gabe erklären. Was nun den zweiten Gegenstand betrifft, daß die Wohlhabenden angehalten werden mögen, zwangsweise zu den Beiträgen beizusteuern, so glaube ich, geschieht dem durch denGesetzentwurfgenug, besonders wenn das Deputationsgutachten, mit dem, soviel ich weiß, auch die Regierungscommissare einverstanden waren, angenom men wird. Ich glaube, dadurch wird dem Wunsche des Spre chers vor mir in jedem Bezüge vollständig abgeholfen. v. Welck: Ich halte mich für verpflichtet, auszusprechen, daß ich demjenigen, was Se. königl. Hoheit geäußert haben, beistimmen muß undMrit dem Principe, welches von dem vori gen Sprecher ausgesprochen wurde, durchaus nicht einverstan den sein kann. Ich würde es sw ein höchst gefährliches Prin- cip halten, wenn jeder Bemittelte im Staate die solidarische Verbindlichkeit-haben sollte, für die Armen zu sorgen. Ich glaube, daß ein solcher Grundsatz jetzt, wo die Erfahrung lehrt, daß ein großer Theil derjenigen, welche Unterstützung anspre chen, sie ohne dringende Noth in Anspruch nehmen, daß ein großer Theil der vorhandenen Mittel blos dazu dient, die Bett ler in ihrer Faulheit zu bestärken, zu den gefährlichsten Conse quenzen führen werde. Leider ist in unfern Tagen das Streben, Alles auf nackte, positive Grundsätze zurück zu führen, nur allzu vorherrschend geworden, wollen wir denn nun auch noch den letzten göttlichen Funken in unserm Bewußtsein, das Ge fühl, aus freiem Willen und ungezwungen Gutes thun zu kön nen, ausrotten, indem wir dem obgedachten Grundsatz unfern Beifall schenken sollten? Ziegler und Klipp Hausen: Ich stimme dem geehr ten Sprecher bei, und zwar weil wir eine bedeutende Erfahrung in England vor uns haben, wo die Armentaxe eingeführt ist. Seit 1780 hat sich die Ausgabe um das 6fache erhöht, von 1 Million ist sie bis auf 6 gestiegen, und die Armen sind so frech und unver schämt, daß sie es für eine Notwendigkeit ansehen, daß der Staat sie ernähren müsse. Im Jahre 1838 sind auf Veranlassung des Parlaments Untersuchungen über diese Angelegenheit ange stellt worden, und da hat man gefunden, daß ein abscheulicher Mißbrauch getrieben wird, daß in England eigennützige Farmers anzunehmenden' Knechten geringen Lohn zahlen, und sie in die Armentaxe zu bringen suchen. Daß übri gens das moralische Gefühl dabei allerdings sehr ge mindert werden muß, ist außer allem Zweifel. Daß den Ar men gegeben werde, fordert das Chriftenthum, hier im morali schen Herzen durch einen angebornen Trieb veranlassend; ihn aber durch ein Gesetz dazu zu zwingen und zum Recht zu stem peln, um Ansprüche zu machen zum Fordern, wö man blos das Recht der Bitte hat, scheint in der Lhat höchst bedenklich und gewagt; indem dadurch die Pflicht zurWohlthätigkeit zu einem Gesetz gewacht wird, kann dieß nimmer gerechtfertiget werden. Ich selbst bin nicht unempfindlich gegen die Leiden meiner Ne benmenschen; der Arme hat blos das Recht der Bitte, nie kann ihm das Recht des Forderns zugestanden werden; allein ich würde mich sehr schwer dazu entschließen, das nur einmal an eine Behörde zu geben, was ich freiwillig drei - und vierfach geben würde. Bürgermeister Hübler: Ich muß unter Anerkennung des dem Gesetze zu Grunde liegenden Princips der Ansicht der geehrten Sprecher vor mir beistimmen, und dringend wün schen, daß. der Wohlthätigkeitssinn auf keine Weise beengt werde, ja ich muß sogar wünschen, daß dies noch in einem größern Umfange geschehe, als es nach dem vorliegenden Ge setzentwurf möglich sein wird, und ich behalte mir daher vor, bei der 17. tz. noch einen besondern Antrag zu stellen. Bürgermeister Schill: Es ist schon, als der vorliegende Gegenstand das erste Mal zur Berathung kam, über die zuneh mende Verarmung im Lande gesprochen worden; es ist aber die weitere Berathung darüber bis dahin, wo eine allgemeine Ar menordnung discutirt werden würde, verschoben worden, diese liegt jetzt zur Berathung vor. Ich stimme mit denen überein, welche die Ansicht aufgestellt haben, daß seit ein Jahrzehend die Verarmung ifl dem Bürgerstande bedenklich vorgeschritten sei. Die Erfahrung, die mir zugekommen ist, die ich im täglichen Leben gemacht habe, hat mir die Ueberzeugung gewährt, daß die Wohlhabenheit aus dem Bürgerstande immer mehr und mehr verschwindet; die Ansprüche auf Unterstützung immer mehr und mehrzunehmen, und daß es inderThat eine der ersten und heiligsten Pflichten erscheint, auf die Gründe tiefer
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