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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 331. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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MZttheilrrrrgert über die Verhandlungen des Landtags. AZ1. Dresden, am 18. Dec-mb-r. 1837. Hundert zwei und fünfzigste öffentliche Sitz ung der I. Kammer, am27. November 1837. (Abendsitzung.) (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über das Forststrafgesetz (§§. 3 —16). — Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium ist da mit einverstanden, daß, so wie der Baum umgehauen ist, diese Handlung so anzusihen sei, als habe der Dieb die Sache an sich genommen. Ist nun das Ministerium damit einverstan den, so scheint dieser Gegenstand bloß Sache der Redaktion zu sein. Daß man übrigens in dem vorliegenden Gesetzentwürfe weiter noch gegangen ist als das. Mandat von 1822, das wird daraus hervorgehen, daß man auch die Beschädigung mit aus genommen hat. Noch mache ich darauf aufmerksam, daß, wenn es sich hier um eine bloße Redaktion handelt, man es auch derselben überlassen muß, die etwa obwaltende Dunkel heit zu beseitigen. Denn eben so unbestimmt ist auch derVor- schlag des Herrn v. Carlowitz gefaßt. Wenn es hier heißt: „wenn der Dieb solche Vorkehrungen getroffen, welche es ihm möglich machen, den Gegenstand jener Entwendungen an sich zu nehmen," so könnte auch dieser Satz irrig ausgelegt wer den, denn in der That, da brauchte nur ein Handschlitten neben einer Klafter schon gefertigten Holzes zu halten, und es würde der Diebstahl als vollendet zu betrachten sein. v. Carlowitz: Allerdings geht meine Ansicht dahin, in das Amendement auch den Zusatz der H. Kammer, wenn auch nicht wörtlich, mit aufzunehmen. Da ich aber in der Sache selbst mit dem hohen Ministerium einverstanden bin, so nehme ich den ersten Theil meines Amendements zurück; dagegen wünsche ich aus den letzten Satz desselben noch eine Frage ge stellt zu sehen» Es werden hierauf die Fassungsveranderungen der ll. Kam mer und das zahlreich unterstützte Amendement des Prinzen Johann, so wie mit diesen Abänderungen die tz. 3. selbst einstimmig angenommen, wodurch Bürgermeister Schill sein zu tz. 2. gestelltes Amendement für erledigt er kennt. Für tz. 4. (vergl. Nr. 321. -. Bl. S. 6015. Sp. 1. flg.) hat die H. Kammer eine veränderte Fassung angenommen, das Separatvotum, aber wünscht das Maximum der Srafe auf 4 Lage zu erhöhen. v. Carlowitz: Ich habe das Separatvotum deshalb gestellt, weil ich glaube, daß die Leseholzsammler, wenn sie ihre Befugnisse überschreiten, allerdings den Holzdieben gleich zu achten sind, und zwar um so mehr, als man sich meist dar auf verläßt, daß sie sich nur auf das beschränken werden, was ihnen erlaubt worden ist. Mißbrauchen sie nun das ihnen geschenkte Vertrauen, so dünkt mich, wäre eine Strafe von 4 Tagen eine angemessene. Referent Bürgermeister Ritterstädt: Es wäre zu wis sen nöthig, ob Herr v. Carlowitz eine absolute Strafe ausge nommen zu sehen wünsche? v. Carlowitz: Ich habe allerdings nur eine relative Strafe beabsichtigt. Staatsminister v. Könneritz: Gegen das Separatvo- tum des Herrn v. Carlowitz habe ich zu bemerken, daß es mir scheint, als könnte man eine solche Uebertretung nur als ein Polizeivergehen oder höchstens als einen Versuch des Diebstahls betrachten. Gesetzt, es hat Jemand das Recht, solches Lese holz zu holen, er geht nicht über den Distrikt hinaus, steigt aber auf einen Baum, um einen dürren Ast herunter zu ho len ; hat er hierdurch einen Diebstahl begangen, dann fällt er unter tz.1., hat er aber den Ast noch nicht abgesägt, so wird er nach dem Separatvotum mit einer Härtern Strafe belegt werden können, als wenn er den Diebstahl schon begangen. Die Strafe des in dieser Paragraphe erwähnten Vergehens darf aber nicht härter sein, als die nach tz. 1. des Gesetzent wurfs. v. Carlowitz: Darum eben wünschte ich die relative Strafe ausgenommen zu sehen. Es wird sonach der Richter nur dann eine höhere Strafe eintreten lassen, wenn ein größe res Vergehen vorliegt. Die Fassung der II. Kammer erlangt hierauf einstim mige Annahme, die Erhöhung des Maximum der Strafe auf 4 Tage aber wird mit 18 gegen 12 Stimmen angenom men und die sonach abgeänderte Paragraphe einstimmig genehmigt. Für tz. 5. (s. Nr. 321. d.Bl. S. 6016. Sp.2.) behalt die Deputation eine verbesserte Redaktion vor, und unter diesem Reservate genehmigt die Kammer dieParagraphe ein hellig. Bei tz. 6. (vergl. Nr. 321. d. Bl. S. 6016. Sp. 2. flg.) hat die H. Kammer drei Abänderungen beliebt, und die Depu tation noch eine Abänderung und einen Zusatz („wenn der Dieb die fraglichen Gegenstände zum Verkauf gestohlen hat") vor geschlagen; das Separatvotum aber witt noch unter 1». „deö Beils" Erwähnung gethan haben.
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