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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 335. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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das neue Grundsteucrsystem in Anwendung kommt, diese Frage noch einmal in Anregung komme. Aber es wird immer noch von ver r. Kammer avyangen, öv sie däö Vtrtzältniß fortbestr? hen lassen will, oder nicht. Es ist das deutlich ausgedrückt und sogar bestimmt, daß die Norm der Grundsteuer auch auf dieses Verhältniß angewmdet werden soll. Was nun den 2. Punct, den Abzug von 25 Prozent statt 50 Prozent betrifft, so möchte dieser Vorschlag auffallenderscheinen/ da die U. Kam mer 33A- Prozent genehmigt hat; jedoch liegt noch ein großer Unterschied in der Art der Berechnung. Die II. Kammer will jenen Abzug nicht von der Geldquote, sondern von dem Grund- eigenthum machen lassen, so daß man anzunehmen hat, es habe z. B. das Rittergut statt 300 Acker nur 200 Acker zu ver rechnen. Es werden aber die l.00 Acker, welche ausfallen, nicht allein auf das steuerbare, sondern auch auf das steuer freie Eigenthum gerechnet. Nähme man nun an, es sei ein Schulbau von 1200 Thlr. zu bestreiten. Der Ritterguts grund undBoden sei 300 Acker und der Gründ und Boden des steuerbaren Grundstücks sei auch 300 Thlr. Bei einem Abzüge von 50 Prozent würde das Rittergut von 300 Thlr. .150 Thlr. streichen und also noch 150 Thlr. zu geben haben. Würde der Vorschlag der Minorität der I. Kammer mit 33^ Prozent an genommen , so würden von 300 Thlr. 100 Thlr. zu streichen sein. Es würden also noch 200 Thlr. aufzubringen sein. Nach dem Vorschlag« der H. Kammer wird berechnet, daß der Rittergutsbesitzer die Last nach 200 Acker, die Gemeinde aber nach 300 Acker zu tragen haben. Der Rittergutsbesitzer giebt sonach und nach dieser Berechnung würde das Rittergut 240 Thlr. zu geben haben. Nach unserer Berechnung endlich hatte das Rittergut 225 Thlr. zu geben, und 79 Thlr. würden zu streichen sein. Das von uns aufgestellte Verhältniß würde hiernach vortheilhafter als der Vorschlag der jenseitigen Kam mer sein. Er würde wohl auch nicht so vortheilhaft ausfal len, als der, welcher früher gemacht wurde. Er ist also auch als ein vermittelnder zu betrachten. Ich komme nun zu den Gründen, die mich bestimmen, der Kammer dringend an- zurathen, dem vermittelnden Vorschläge ihre Zustimmung zu geben. Es steht hier die Alternative, daß mit der Annahme dieses Vorschlags auch die Hoffnung vorhanden ist, daß auch die Annahme des Gesetz erfolgen werde. Mit der Verwerfung der Vermittelung ist aber auch die sichere Aussicht aus Verwer fung des Gesetzes anzunehmen. Kommt das Gesetz zu Stande, so müssen Sie allerdings pekuniäre Opfer bringen. Sie erlan gen aber ein sicheres Recht statt einer vielfach bestrittenen Be freiung. Sie erlangen, folgende Vortheile. Von dem, was Sie beizutragen haben, geht Ihnen durch den bewilligte Ab zug von 25 p. 6. A zu gute. Es ist ferner der Betrag nicht als Z anzunehmen., es wird ziemlich A. Man muß annehmen, daß diese Beisteuer bloß von der einen Hälfte der ganzen aufzu bringenden Summe geschieht; denn die andere Hälfte wird nach der Kopfzahl beigetragen, und yon dieser Summe tragen die Rittergutsbesitzer Wenig oder Nichts, da sie bloß von der Kopf zahl nach den Gliedern ihrer Familien, abgesehen von den Bei ¬ trägen ihres Gesindes beitragen. Es ist also das schon ein gro- > ßer Vorzug, daß sie eigentlich bloß Z- statt des Ganzen tragen. Ein dritter Vortheil ist der, daß, wenn das Verhältniß sich auf diese Weise gestaltet, der Rittergutsbesitzer der Gemeinde gegenüber nie mehr als D beizutragen hat. Er wird also in ge-. genwärtigem Falle nie mehr als 400 Thaler beizutragen haben, > während sonst der Beitrag viel höher steigen konnte. Das sind. die Vortheile, die Ihnen durch Annahme des Deputations- Gutachtens zuwachsen werden. Wenn aber, meine Herren, das Gesetz verworfen wird, was sind da für Folgen, welche.- Sie zu erwarten haben? Eine Unzahl von Prozessen. Glau ben Sie nicht, meine Herren, daß die jetzigen Verhältnisse fortdauern werden, daß das ungewisse Recht bestehen wird, und daß gütliche Vergleiche zu Stande kommen, wo der Un- terthan auf die Humanität des Rittergutsbesitzers sich verläßt und annimmt, was ihm dieser bietet. Das ganze Land hat die Verhandlungen des gegenwärtigen Landtags gehört. Alle Gemeinden sind aufmerksam gewesen, alle werden das Recht, was sie zu haben glauben, verfolgen; mit dem Wort der Ver werfung des Gesetzes werden also eine Unzahl Prozesse entstehen. Aber welche Prozesse?. Prozesse, welche die größre Erbitterung zwischen Herren und Unterlhanen herbeiführen müssen, weil sie das Bedürfniß betreffen, was auf die Wohlfahrt des Volks den größten Einfluß ausübt. Ich gebe zu, der Rittergutsbe sitzer ist im Recht, wenn er den Beitrag verweigert, aber es wird immer von Seiten der Commun ihm verargt werden, daß er sich weigert, zur Kirche und Schule Beiträge zu leisten. Aber was steht ihm am Schluffe dieser Prozesse bevor? Viel leicht eine Cvndemnation, vielleicht ein Vergleich, der nicht so günstig ist, als das, was jetzt vorgeschlagen wird. Halten. Sie diese Nachcheile mit allen Vorthcilen zusammen, und ich glaube, Sie werden nicht zweifeln könnnen, daß dieses zusam mengenommen für die Annahme des Vorschlags spricht. Aber, werden Sie sagen, vielleicht giebt die Zukunft, .vielleicht giebt ein künftiger Landtag ein günstigeres Resultat. Ich muß das bezweifeln. Wenn Volk und Behörden sich gewöhnt haben, dje Rittergutsbesitzer als Beitragspflichtige zu betrachten, so werden die Erstem noch viel weniger geneigt sein, dem Ritter gutsbesitzer die Erleichterung zu gewahren, wie sie ihm jetzt das Gesetz zusagt. Es wird also wieder Nichts zu Stande kommen, rmd die Lage der Rittergutsbesitzer wird immer schlimmer werden, Ich kann also nur anrathen: nehmen Sie das an, was Ihnen mit dem Vorschläge geboten wird. Ich bin überzeugt, daß, wenn Sie heute den Vorschlag nicht an nehmen, so werden Sie jn Zeit von eiyigen Jahren einen Erfolg erwarten können, beidem Sie vielleicht bitter bereuen werden, das ausgeschlagen zu haben, was Ihnen jetzt geboten wird, v. Carlo witz: Es ist mir kaum jemals schwerer gewor den, zu Ihnen zu sprechen, meineHerren, und dennoch darf ich die Erklärung nicht zurückhalten, daß es eine Minorität giebt, und daß ich dieser Minorität.angehöre. Einen doppelten Ge sichtspunkt glaubte diese Minorität bei Lösung einer so hoch wichtigen Frage, einer Art Gewissensfrage auffassen zu müs-
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