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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 297. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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mit eine wesentliche Umgestaltung vorgenommenwerde; so würde von Kalksteinbrüchen und Lehmgruben eine Gewerbsteuer nicht zu geben sein, wohl aber von Ziegeleien und Kalköfen, wenn das Material ganz oder zum Theil erkauft wird oder die betref fende Nutzung verpachtet ist. Dieser Grundsatz scheint der De putation der vollkommen richtige, und dies um so mehr, als das Areal, welches obige Gegenstände einnimmt, nach der an gezogenen H. 84. der Grundsteuer auch ferner unterliegt; wird nun aber bei der Abschätzung des Ackers nicht darauf gesehen, wie der Besitzer selbigen nutzt, sondern wie er ihn nach den an genommenen landwirthschaftlichen Regeln zweckmäßig benutzen könnte, so kann hiervon keine Ausnahme gemacht werden und man kann dasselbe Areal nicht mit Grund- und Gewerbsteuer zugleich belegen.— Daß aber Ziegeleien, Kalköfen und über haupt alle Fabrikanstalten, welche Urprodukte verarbeiten, oder ihnen eine andere Gestalt geben, der Gewerbsteurr künftig zuzu ziehen sind, kann keinem Zweifel unterliegen, und es bedarf die- serhalb nicht eines Antrags, da dies bei Berathung des Gewerb- und Personalsteuergesetzes ausgesprochen worden ist. — Die Deputation kann daher den Beitritt zum Beschluß der II. Kam mer nicht anrathen. Bürgermeister Ritterstädt: Ich habe mir das Wort erbeten, wahrscheinlich bloß, um eine Erläuterung zu.erhalten. Die Deputation setzt hier voraus, daß dergleichen Unterneh mungen, wie Kalköfen, Ziegeleien und andere Fabrikanftal- ten, in Zukunft mit Gewerbsteuer belegt werden sollen. Wenn es nun bei den jetzigen Bestimmungen bliebe, so würde dies wenigstens in sofern nicht der Fall sein können, als diese An stalten bloß selbst gewonnenes Material verarbeiten. In so weit hat mir geschienen, als gehe die verehrte Deputation in ihrer Voraussetzung zu weit, es wäre denn, daß man beab sichtigte, in Zukunft solche Anstalten zur Gewerbsteuer beizu ziehen, obgleich ich nicht ei'nsehe, warum das nicht jetzt schon geschehen ist. Denn auch Unternehmungen der Art, selbst wenn sie bloß das auf eigenem Boden gewonnene Material verarbeiten, könnten mit Gewerbsteurr belegt werden- Das ist der Punct, worüber ich mir Erläuterung erbitte, da ich aus dem, was bei diesem Landtage über die Gewerbsteuer vor gelegt worden ist, nicht deutliche Auskunft in dieser Beziehung erhalten konnte. Referent Bürgermeister Schill: Die Deputation ist da von ausgegangen, daß nach den Grundsätzen, die durch das Gewerbsteuergesetz angenommen worden sind, dergleichen Zie geleien und Fabrikanstalten nicht mit einer besonder» Gewerb steuer belegt werden können, weil sie schon unter der Grund steuer mit begriffen sind. Künftig, wenn das neue Grund steuersystem eintritt, wo das Verhältniß mehr ausgemittelt sein wird und auch die Besteuerung solcher Fabrikanstalten stattfinden muß, wird sich die Sachlage ändern. Bis zu Einführung des neuen Grundsteuersyftems steht die Regel in der Gewerbsteuer fest, welche";« beobachten ist; nach der Ein führung des Grundsteuersystems dagegen werden zwar derglei chen Fabrikanstalten mit Grundsteuern zu belegen sein, nur nicht aber die SLeinbrüche, da sie nur Urprodukte liefern. Bürgermeister Ritterstädt: Wenn also in dieser Be ziehung nach Eintritt des neuen Grundsteuersystems eine Um änderung in den Grundsätzen des Gewerbsteuergesetzes vor auszusehen ist, so finde ich diese Bestimmung ganz richtig und angemessen. Prinz Johann: Ich möchte mir eine Erläuterung erbit ten. Wie kommt es, daß alle diese Gegenstände bei der Grundsteuer ganz außer Betracht gelassen werden? Es könnte ein Steinbruch gar sehr nutzbar sein, wenn es z. B. ein Marmorbruch wäre. Von diesem würde sonach keine Ab gabe weder bei der Grundsteuer, noch bei der Gewerbsteuer zu entrichten sein. Darin scheint mir doch eine sehr große Be vorzugung dieser Art von Grundstücken zu liegen. Referent Bürgermeister Schill: Sie werden bei der Grundsteuer §. 84. mit angezogen. ' Prinz Johann: Ja, aber als Wüsten, nach den nie drigsten Sätzen: — Grundstücke, die vielleicht viel Ertrag ge währen. Referent Bürgermeister Schill: Nein, die Besteuerung findet nach dem Reinertrag der zunächstgelegenen Grundstücke statt. Prinz Johann: Ich habe keinen Antrag stellen wollen. Präsident: Ein Antrag ist nicht gestellt, es bleibt also nur die eine Frage übrig: Ob die Kammer nach dem Beirathe der Deputation den Beschluß der ll. Kammer in dieser Bezie hung ablehnen wolle? Geschieht einstimmig. 2) Die jenseitige Deputation hat in ihrem Berichte bemerk lich gemacht, daß eine Kartirung mit in Ausführung gebracht werde, obschon ein Antrag dieserhalb nicht gestellt worden sei. Sie hat bei dem geringen Kostenaufwand, der dabei entsteht, da sie nach der Versicherung des Herrn Negierungscommissairs nur nebenbei mit besorgt wird, deren Fortsetzung für wünschens- wert.h erachtet und die il. Kammer diesem nicht widersprochen. — Die Deputation ist auch der Ansicht, daß diese Kartirung ihren , Nutzen haben wird, und wünscht dieserhalb-, daß die I.Kammer der Fortetzung der Arbeit nicht entgegen sei. Referent: Hier würde allerdings der Antrag dazu ge hören, der von dem Herrn v. Posern bei der allgemeinen Dis kussion in Anregung gebracht wurde, daß nämlich auch die Par zellen mit verzeichnet werden möchten. Dies bezieht sich nicht allein auf die Karten, sondern auch auf die Croquis, und in den Croquis sind schon die Parzellen mit verzeichnet. Sonach würde, sich der Antrag vielleicht erledigen. s' v. Po fern: Ich würde allerdings die einzelnen Grund- ! ftücksparzellen kartirt wünschen, und' es würde dieser Antrag hierher gehören. Ich gehe davon aus, daß, wenn die Landes vermessung für die Zukunft und Gegenwart nützlich sein und ih rem Zwecke entsprechen soll, sie mit Genauigkeit erfolgen müsse. Daß dies wenigstens an einzelnen Orten nicht geschehen ist, glaube ich in der vorvorigen Sitzung dargethan zu haben. Man wird mir einwenden, es würden dadurch mehr Kosten entstehen; das ist aber nicht in Betracht zu ziehen, da, wenn eine genaue Kartirung stattsindet, auch die Bonitirung besser und schneller von statten gehn und sich also die Kosten compensiren werden. Aber auch die jetzigen Nebenkosten allein, die den Communen zur Last fallen, betragen — ohne die großen Kosten aus der
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