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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 307. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Mittheilnrrgen über die Verhandlungen des Landtags. 307. Dresden, am 2«. November. A837. Hundert dreiund neunzigste öffentliche Sitzung der ll Kammer, am 1. November 1837. (Beschluß.) Berathnng des anderweiten Berichts der I. Deputation, den Gesetz entwurf wegen Aufhebung der Bannrechte betreffend. — Abg. Eisen stuck: In der Hauptsache bin ich mit dem Hrn. Antragsteller einverstanden, nur wünschte ich nicht, daß es auf die Communen gestellt würde. Ich glaube, die Absicht, die der Hr. Antragsteller hat, würde erreicht, wenn die Ga rantie gegeben wird, daß es nicht aus der Staatskasse gegeben werden soll. Ob es von der Commun oder von Einzelnen ge geben wird, ist gleich, denn es können Verhältnisse eintreten, wo die Commun nicht die Verpflichteten sind, sondern Einzelne, z. B. Schenkwirthe. Ich weiß nicht, ob der Hr. Antragstel ler diese Ansicht theilt. Abg. v. Lhielau: Ich würde mich damit einverstehen, denn meine Absicht ist die, daß diese Gerechtigkeiten wegfallen; auf welche Weise sie wegfallen, das hat Nichts auf sich. Ich bin auch damit einverstanden, daß die Worte: ,,vom -Wein" weggelassen werden; allein ich bitte, darauf eine besondere Frage noch zu richten, ob der Wein mit ausgenommen werden soll. Ich bin allerdings von der Meinung ausgegangen, daß man bei Ablösung des Bierbannes auch diesen mit ablösen möchte, denn sonst könnte wieder ein neues Postulat an die Kammer ge langen, um damit die Berechtigung des Weines abzulösen, es könnte sonst wieder 150,000 Thlr. kosten. Abg. Atenstadt: Daß das Derbietungsrecht derCom- munkeller, so weit dasselbe auf das Einbringen fremder Biere sich bezieht, falle, dafür habe ich mich schon bei der früheren Werathung des Gesetzes ausgesprochen. Hinsichtlich des Wei nes ist ein Bedenken bereits von einem der König!. Commiffa- rien ausgestellt worden. Dasselbe möchte ich hinsichtlich des Branntweins geltend machen, es liegt kein Grund vor, diesen hier mit in Betracht zu ziehen. Der Gegenstand kam damals mit zur Sprache, als es sich um die Frage handelte, ob noch mehrere solche Bannrechte existirten; da wurde angeführt, daß in der Oberlausitz ein gleiches Bannrecht hinsichtlich des Branntweins vorhanden, auch wohl hin und wieder in den Erblanden ftattsinden möchte. bestehende Wranntweinverlagsrecht nicht mit durch das Gesetz aufhebt, so sehe ich nicht ein, warum man das Werbietungs- recht der städtischen Communkeller gegen den Ausschank frem der Branntweine aufheben will, wahrend man doch auf dem Lande das gleiche Bannrecht noch bestehen läßt. Abg. v. Khielau: Der geehrte Abgeordnete spricht für meine Meinung, die ich vorhin aufgestellt habe, für die sich aber die Kammer nicht entschieden hat; die geehrte Kammer will nicht auf meinen frühem Antrag eingehen. Ich habe aber geglaubt, es sei zweckmäßig, Alles zusammen aufzuheben, weil ich weiß, was für eine Menge Bannrechte existiren; was dem Einen Recht ist, ist dem Andern billig. Ich habe darauf aufmerksam gemacht, was es der Staatskasse noch kosten kann, wenn jedes einzeln aufgehoben werden soll. Uebrigens habe ich meinen Antrag auf den Branntwein ebenfalls mit gerichtet, weil es ein Gegenstand ist, der hier mit in Frage kommt. Es ist allerdings sehr zu beklagen, daß ein Verbietungsrecht der Städte hinsichtlich des Einbringens von Branntwein hier und da geduldet wird. . Abg. Aten stadt: Ich würde kein Bedenken haben, auch den Branntwein hier mit oufzunehmen, sobald das Gesetz im Allgemeinen auf jenes Bannrecht selbst mit erstreckt würde; da das aber nicht der Fall ist, so sehe ich auch den Grund nicht ein, wie hier dieses Recht mit in Anregung gebracht werden könne. Präsident: Es würde das bei dem Branntweinbarm- rechte später noch in Frage kommen. Referent Schäffer: Am Ende des Deputations-Be richts ist noch der Antrag gestellt, daß auch das Brannntwein- verlagsrecht späterhin in Wegfall gebracht werde, aber d»>s würde nicht bei jetzigem Landtage geschehen können, sondern es würde deshalb noch eine besondere Gesetzesvorlage erfolgen müssen. Daß der Antrag eine Ausdehnung auf den Brannt wein erlitten hat, damit würde ich mich nicht einverstehen kön nen, da hier nur von dem Bierbannrechte die Rede ist, und dieses Branntweinverlagsrecht hier nicht einschlägt. Ich weiß nist, ob der geehrte Abgeordnete damit einverstanden ist, daß auf den Branntwein die Frage besonders gestellt werde, oder ob nicht die Frage wegen des Branntweins auszusetzen sei, bis der Schlußantrag der Deputation zur Berathung kommt. Abg. v. Lhielau: Ich bin damit einverstanden, daß die Frage getrennt werde. Präsident: Wenn Niemand weiter das Wort begehrt, Wenn man aber dieses dort i über diesen letzten Antrag zu sprechen, so würde ich auf die Fragstellung übergehen können. Das ganze Amendement wird nun nach den erhaltenen Abänderungen so lauten: „Die Kammer wolle beschließen, daß die etwaige Entschädigung
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