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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 307. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Verfahrens em sehr bedeutender Nachtheil erwachsen ist, und daß sie einen Theil der etwa verwirkten Strafe schon im Voraus dahin genommen haben. — Die Deputation ist daher zu der Ueberzeugung gelangt, daß vorerst, um das Mehr oder Min der der Strafbarkeit ftstzustellen, die Einholung rechtlichen Er kenntnisses unerläßlich sei, glaubt aber zugleich, daß, insofern hierbei ein wesentliches Resultat sich nicht ergebe, die Milde der hohen Staatsregi-rung vorzugsweise zu beanspruchen sei. Sie rathet deshalb der Kammer an: 1) die hohe Staatsregicrung zu ersuchen, daß die Beendigung der gegen Hensel und Genos- s:n anhängigen Untersuchung in aller Weift beschleunigt werde, und 2) den Wunsch beizufügen, daß die hohe Lrtaatsregierung, in sofern eine schwere Verschuldung der in Untersuchung besind- Uchen Personen sich nicht ergiebt, namentlich mit Rücksicht auf die im Mandat vom 21.Mai 1825 angedrohtmNachtheile,näm lich die Rückweisung von Anstellungen rmd solchen Geschäftsbe treibungen, welche der Bestätigung einer vorgesetzten Behörde bedürfen, die möglichste Milde vorwalten lassen wolle, in so weit sich dies mit den nach Art. Vlll. des BundesbeschluffeS vom 13. November 1834 übernommenen Verpflichtungen vereinba ren läßt. Die Kammer beschloßt, sofort darüber zu berathen. Abg. Todt: Den Bericht, welcher so eben der Kammer vom Referenten vorgetragen worden ist, habe ich zwar als Deputations-Mitglied mit unterzeichnet, aber auch zugleich bei dieser Unterzeichnung gleich bemerkt, daß ich mit den einzelnen in demselben ausgesprochenen Ansichten und Grundsätzen nicht einverstanden sein könne, mir daher eine kurze Andeutung mei ner Ansicht in der Kammer Vorbehalten müsse, wenn ich- nicht ein Separatvotum abgeben solle. In der Hauptsache habe ich mich nicht trennen wollen, weil sie wenigstens auch der Ansicht gewesen ist, daß der vorliegende Gegenstand ein solcher sei, bei welchem eine Anempfehlung der Milbe ganz be sonders Platz ergreifen müsse. Wenn ich also meine abwei chende Meinung jetzt ausspreche, so geschieht es nicht, um der Deputation gegenüber zu treten, sondern vielmehr in der Absicht, neben derselben einher zu gehen. Ich bemerke des halb, daß ich auf die einzelnen Puncte, mit denen ich nicht ein verstanden bin, z. B. mit der Behaupt» g, daß die Burschen schaft eine politische Tendenz, ferner, daß sie einen staatsgefähr lichen Charakter gehabt habe, hier nicht eingehen werde. So wett meme Erfahrungen reichen, ist dies mit einer Bestimmt heit, mit welcher dies die Deputation behauptet hat, nicht an zunehmen. Ich übergehe indeß, wie gesagt, diese Puncte, weil ich in Beziehung auf dieselben mit der Deputation nicht rech ten mag. Was aber das Allgemeine anlangt, so hatte ich allerdings gewünscht, daß der Antrag, den die Deputation gestellt hat, noch etwas weiter gefaßt worden wäre. Ich meine nämlich, die Deputation hätte auf eine allgemeine Amnestie überhaupt antragen sollen. Ich habe den Verhandlungen der Deputation mit dem Königl. Commissair nicht beiwohnen kön nen, auch an der Beschlußfassung über die Beschwerde selbst nicht Theil genommen, weil ich zufällig abwesend war. Wäre das nicht der Fall gewesen, so würde ich gesucht haben, diese Ansicht in der Deputation geltend zu machen. Da das nun aber eben nicht möglich gewesen ist, so erlaube ich mir über die sen Wunsch der Kammer jetzt Einiges mitzuttzeiley.. Für eine allgemeine Amnestie sprechen sehr vielfache Gründe, und zwar zunächst Gründe des Rechts. Ich bezeichne qls Rechtsgrunv den Umstand, daß. man nickt qnnehmen kann, daß eine so ichwere Verschuldung der Beschwerdeführer stattsinde. Man hat zwar gemeint, es gehe diese Verschuldung in ein Criminal- verbrechen über; allein die Deputation hat darüber nicht ur- theilen können, weil ihr die Akten nicht vorgelegen haben, und die Mittheilungen, welche ihr darüber zugekommen sind, allein zur Begründung einer solchen Ansicht nicht zureichen dürsten. So weit meine Erfahrungen reichen, hat die Burschenschaft etwas so Staatsgefährliches nicht gehabt. Sie ist eine Studen tenverbindung gewesen, wie deren schon früher bestanden Ha den, und wie vielleicht — was weiß ich — noch bestehen. Wenn ich also diesen Punct übergehe, so muß insonderheit be rücksichtigt werden, daß es sich dann nur um ein Diszipli narvergehen handelt. Um eines solchen willen kann aber eine Bestrafung der Beschwerdeführer nicht mehr eintreten. Sollte das Mandat von 1822 gegen sie in Anwendung kom men, so Lin ich überzeugt, daß ein große Menge brauchbare Staatödiener noch ins Carcer wandeln müßte. Ein Umstand von besonderm Gewicht, den auch die Deputation für die Re klamanten hervorgehoben hat, und den ich unter den Rechts- gründen,für die Amnestie mit erwähnen muß, ist der, daß die Untersuchung ungemein lange gedauert hat. Ich mag damit den Behörden keinen Vorwurf machen; es lag diese lange Dauer vielleicht in den Verhältnissen. Doch dürste sie bei der Beurtheilung der Sache wohl in Aufrechnung kommen. Auch der Ruf der Humanität ist hierbei zu beachten. Ich meine, im jugendlichen Alter und in den lebhafteren Studienjahren ge schieht Manches, was einer andern Beurtheilung zu unter werfen ist. Wir Alle, die wir die Universität besucht haben, wissen dies, wissen, d iß dort Manches geschieht, was der spätere Criminalrichter, Polizeichef, kastor lov! oder Rath des Schicksals mit andern Augen anzusehen pflegt. Dieser Umstand dürfte ganz besonders Berücksichtigung verdienen, wenn die Frage über eine allgemeine Amnestie abgewogen wird. Aber nicht bloß Gründe des Rechts, sondern auch Gründe der Politik sprechen für dieselbe. Dre Unter- tersuchung, von welcher hier die Rede ist, war für die Belhei- ligten von den tiefeingreifendsten Wirkungen für ihre bürgerliche Existenz, wenn man auch auf die Bestrafung, die noch erfol gen könnte, keine Rücksicht nimmt. Die Beschwerdeführer ha ben schon jetzt so große Nachtheile gelitten, und wenn nicht Am nestie eintritt, so können diese Nachtheile noch weit größer für sie werden. Wird aber der Bogen noch schärfer gespannt, so werden Diejenigen, welche nur aus Leichtsinn gefehlt haben und jetzt nur für Feinde des Staates gelten, vielleicht erst zu wirklichen Feinden desselben. Je schärfer der Wogen ge spannt wird, desto leichter tritt ein Zustand ein, in dem, wie ein Schriftsteller sagt, der Mensch ausgehofft ist zur Hoffnung und ausgesürchtet zur Furcht. Menschen, die in einem solchen Zustande sich befinden, können dem Staate erst gefährlich wer- 4
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