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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 310. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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seine Schäft aber annoch an die!!. Kammer abzugeben sei," die Genehmigung aller Anwesenden. Man geht zu dem Berichte der 4. Deputation über Schlot tszu Glasbach Petition um Conzession zum Han del mit den auf dem Lands zu führen verbotenen Maaren über, welcher ebenfalls vom Bürgermeister Bernhardt vorgetra gen wird. Die H. Kammer hat diese Petition unter Beziehung auf ihren Beschluß wegen zu beantragender Modifizirung des Mandats vom 29. Januar 1767. der hohen Staatsregierung zur Berücksichtigung zu empfehlen beschlossen, die Deputation schlägt aber der I. Kammer vor: „daß sie der II. Kammer nicht beitreten, vielmehr Schlotts Beschwerde und Gesuch als ungeeignet ansehen und ihn damit abweisen wolle." Referent Bernhardi: Hierbei habe ich noch zu bemer ken, daß der Bericht eine geraume Zeit vorher abgefaßt war, ehe in der k. Kammer auf dieBerathung derPstition derAbgg. Vocke, Müller, Grimm und Schüller eingegangen worden ist, und daß nach dem Erfolge der Berstthung und der Abstim mung über die Petition und den Bericht der 3. Deputation die Sache in Ansehung Schlotts noch eben so steht, wie sie vorher gestanden hat; denn wegen Erweiterung der Con zession zum Dorfhanbel ist in der I. Kammer der Beschluß gefaßt worden, der l!. Kammer nicht beizutreten, sondern nur einen allgemeinen Antrag an die Staatsregierung Um Milderung der Bestimmung im Mandat von 1767 gelangen zu lassen. Schlott wird sich also zu gedulden haben, bis der Gegenstand in Erwägung gezogen und das Gesitz in das Land ergangen sein wird. Somit ist jetzt von der Bemer kung am Schlüsse des Deputations-Berichts abzusehen, da der Fall, dessen die Deputation am Schluffe ihres Berichtes gedacht hat, nicht eingerreten ist. Präsident: Es wird bei dem Gutachtender Deputation bleiben, welches dahin gegangen ist, dem Beschlüsse der II. Kammer nicht beizutreten, sondern die Petition als ungeeig net zurückzuweisen. Ich frage: Ob die Kammer dem beitrete? Wird einstimmig bejaht. Und ist dieser Beschluß mittelst Protokollextrakts der II. Kammer mitzutheilen. Bei dem nun folgenden Berathungsgegenstande, dem Be richt der 4. Deputation über das Gesuch der Oberchauffeewärter der 3. Amtshauptmannschaft im 2. Kreisdirektionsbezirke um Verwendung, daß sie für Staatsdiener erklärt würden, ist v. Biedermann Referent, welcher auf Einladung des Präsiden ten die Rednerbühne betritt und den Bericht vortragt, der also lautet: Dis bei der dritten Amtshauptmannschaft des Zwickauer Kreisdircktionsbezirkes angestellteg drei Oberchauffeewärter ha ben unterm 9. vorigen Monats die Ständeoersammlung gebeten, sich bei der hohen Staatsregierung dahin zu verwenden: „daß sämmtliche Oberchauffeewärter des vormaligen erzgebirgischen Kreises für Staatsdiener im Sinne des Gesetzes vom 7. März 1835 erklärt würden." Die I. Kammer beauftragte die 4. Depu tation zur Berichterstattung über dieses Gesuch, und Letztere ent ledigt sich ihres Auftrags in Folgendem. Ein formelles Beden ken gegen die Werathung vorliegenden Gegenstandes waltet nicht ob, denn es ist nicht nur eine in Abschrift beigelegte Entscheidung des hohen Finanzministerium, gegen welche dies Gesuch gerich tet ist, sondern es haben sogar die Petenten im Anfänge des lau fenden Jahres zuvörderst eine Vorstellung gegen die gedachte Entscheidung bei derselben Staatsbehörde eingereicht, auf welche ihnen keine Resolution zugekommen ist. Zwar liegt in dem Ge suche in sofern ein Fehler gegen die gehörige Form, als die Unter zeichner desselben nicht bloß für sich, sondern auch für Andere ge beten haben, ohne Vollmacht von denselben beizubringen; indcß sind sie jedenfalls berechtigt, zu verlangen, daß das Gesuch in so weit, als sie selbst betheiligt sm o, für gültig angesehen und be- rathen werde. Die erwähnte Ministerialverordnung, welche zu dem in Frage befangenen Gesuche Veranlassung gegeben hat, erging unterm 8. April 1835 zu Ausführung des Staatsdiener- gesetzcs in Bezug auf das beim Chaussee- und Straßenbauwesen angestellte Personal und enthielt die Bestimmung, daß die Stra ßenbaueleven, so wie Straßenmeister, Ober-und Chausseewär terin den anzufertigenden Übersichten nicht ausgenommen wer den sollten: „da selbige sämmtlich nach der dermalen bestehenden Einrichtung wirkliche Gehalte, welche den bisher gesetzlich gewe senen Abzügen zur Armenhaushauptkasse und zum Prämien fonds unterworfen gewesen wären, nicht beziehen, sondern nur Remunerationen, Löhne und Wartegelder erhalten, mithin aber die Grundsätze und Bestimmungen des Staatsdienergesetzes auf selbige nicht Anwendung haben." Die Petenten machen nun zuvörderst bemerklich, daß die Stellung der Oberchausseewärter des ehemaligen erzgebirgischen Kreises nicht zu verwechseln sei mit der der gleichnamigen Chauffeediener anderer Kreise, na mentlich des Meißner, indem Letzterenur bevorzugte Chaussee wärter wären, denen neben der eigenen Bearbeitung einer Chaus- seeabrheilung die Aufsicht über einige ihrrr Kameraden übertragen sei. Daß der Aufnahme dieser Oberchauffeewärter unter die Staatsdiener die Bestimmung §. 2.8»b 2. des Staatsdienerge setzes entgegenstehe, dies erkennen sie an, wogegen sie im gedach ten Gesetze Nichts finden, was ihre Ausschließung aus der Reihe der Staatsdiener rechtfertigte. Sie führen zu Begründung die ser Meinung an, daß ihr Wirkungskreis lediglich in der Beauf sichtigung einer Anzahl von 14 bis 16 Chausseewärtern, deren nächste Vorgesetzte sie seien und in der Leitung der Unterhaltung von 4 bis 5 Meilen Chaussee, so wie in Führung der Unterauf sicht bei Neubauen bestehe. Dafür bezögen sie, außer den ge ordneten Auslösungen, aus Staatskassen einen jährlichen Ge halt von 120 Thlr. und 12 Thlr. überdies für die ihnen nebenbei übertragene Amtsstraßenmeisterfunktion. Sie glauben dem nach, daß bei ihnen alle Erfordernisse des Begriffes eines Staats dieners, welchen tz. 1. des mehrgedachten Gesetzes aufstellt, vor handen sind, und daß somit das im Eingänge referirte Gesuch satt sam begründet sei- (Beschluß folgt.) Druck und Papi« von W. G- Leu Sn ex ln Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: Dr. Gretsch e l.
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