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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 311. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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8 so, sie übernimmt nur die bestehenden Versicherungen, aber bedarf dieser Katastration nicht. Abg. v. d. Planitz: Ich spreche mich für die Beibehal tung der Tagesordnung aus und bemerke: daß, wenn der Bericht unter A. das Resultat herbeiführen sollte, daß in unserm jetzigen Brandversicherungswesen eine Veränderung, vielleicht eine bedeutende Veränderung vorginge, daß ich dann unbedingt für dessen Beibehaltung stimmen würde; sollte dies jedoch nicht der Fall sein, sollte es nicht möglich sein, eine Veränderung in dem jetzigen Verfahren und vielleicht in dem uns erst kürzlich gegebenen Gesetze zu bewirken, dann würde ich, wenn nicht im Laufe der Debatte wesentliche Um stände meine Ueberzeugung ändern, mich für Annahme des zweiten Antrags aussprechen. Ich muß bekennen, daß, wenn jetzt der Bericht unter B. der Berathung vorliegen soll, ich sehr zweifelhaft sein würde, wie ich am Ende abzustimmen hätte, da ich der Ansicht des Abg. Atenstädt bin, daß man doch erst zusehen und versuchen möchte, das Bestehende zu verbessern, ehe man auf.etwas Neues und uns noch ziemlich Fremdes über zugehen geneigt ist. Ich trage daher darauf an, daß man bei der früher gestellten Tagesordnung beharre. Stellvertretender Secr. Cuno: Immer noch muß ich bei meiner Meinung beharren, daß es vorzüglicher sei, den Bericht unter B. voraus zu nehmen. Da aber noch Zwiespalt darüber besteht, so erlaube ich mir einen Vermittelungsvorschlag. Viel leicht wäre es angemessen, den Bericht snb A. ganz zu verlesen, aber bloß über dessen zweiten Theil, welcher das Katastrations- geschäst betrifft, Beschluß zu fassen und die Beschlußnahme über den ersten Theil des Berichts, welcher die Petition der Abgg. v. Dieskau und Delling begutachtet, zur Zeit auszu setzen. Wenn dann die Diskussion lediglich das Katastrirungs- geschäft betrifft, so wird d§r>Zeitaufwand nicht von großer Be deutung sein, und der Diskussion über die bei dem Berichte sub B. einschlagende Hauptfrage wir- Nichts vorweg ge nommen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich habe schon vor einigen Tagen gegen Mitglieder der geehrten Kammer die Ansicht aus gesprochen, daß es auf jeden Fall zweckmäßiger wäre, den Be richt B. vorzunehmen. Ich kann auch von dieser Ansicht durch die geäußerten Bedenken nicht abgebracht werden, ob wohl man, wäre es nöthig, eine Vermittelung eintreten zu las sen, aus die von dem Herrn Secretair eröffneten Vorschläge eingehen könnte. Gewiß kann die verehrte Kammer nicht ver kennen, daß, wenn einer der Vorschläge, auf welche die Depu tation am Schluffe des Berichts B. ihr Gutachten gerichtet hat, angenommen würde, daß dann nothwendiger Weise die Diskussion über den Bericht A. von einem ganz anderen Gs- sichtspuncts ausgehen müßte, und also, welcher Beschluß auch über das Gutachten unter B. bei der Diskussion gefaßt werden mag, dann doch auf die jetzt in dem ersten Berichte vorliegenden Fragen zurückzukommm sein Würde, Möchte man sich für dis Annahme des Erbistms der Feuerversiche- rungsgestKschast in Glasgow erklären, oder für den höheren sen bin ich darüber noch nicht gewiß, da, wenn mich über wiegende Gründe eines Andern überzeugen sollten, ich demge mäß stimmen werde, und wünsche daher,s daß dieses Anerbie ten erst erwogen werde, ehe wir auf die andern Modifikationen des Gesetzes und andern Ansichten übergehn. Abg. Todt: Ich muß mich allerdings für den vom Abg. v. Khielau gestellten Antrag verwenden, also dafür, daß der zweite Bericht zuerst zur Berathung gelange. Man hat zwar gemeint, es sei der Tagesordnung zu folgen und nach der Ta gesordnung müsse der Bericht A. zuerst berathen werden. Ich bemerke aber darauf, daß der Bericht B. gleichfalls auf die heutige Tagesordnung gebracht ist, daß also, wenn sonst die Kammer Beschluß darüber faßt, der zweite Bericht ebenfalls heute berathen werden kann, eben weil er mit auf der Tages ordnung.steht. Hat sich übrigens zum ersten Bericht ein Spre cher angemeldet, so kann das die Ordnung der Sache nicht än dern, weil die" etwaige Vorbereitung, die der angemeldete Sprecher auf den ersten Bericht verwendet hat, keineswegs verloren geht, sondern dann, wenn der erste Bericht zur Be rathung kommt, noch benutzt werden kann. Hauptsächlich mache ich aber darauf aufmerksam, daß der Schluß des Land tags sehr nahe bevorsteht, und daß wir Alle wünschen, es möchte von diesem angekündigten Schluffe nicht wieder abgegangen wer den. Sollte nun der zweite Bericht Genehmigung finden, so wäre dadurch einZeitversaumniß herbeigeführt, wenn wir den ersten Bericht zuerst beriechen, da die Berathung über densel ben sonst wegsiele, welcher Ansicht auch die andern Mitglieder der Deputation sind. Hat man gemeint, daß man doch auf den Bericht A. wieder zurückkommen müsse, wenn die I. Kam mer der II. Kammer nicht beistkmme, so kann das zur Zeit kein Grund sein, den ersten Bericht vorauszunehmen. Und was übrigens den Erfolg des zweiten Berichts in der I. Kammer be trifft, so dürfte sich auch nach den Stimmen, welche sich von dort aus bis jetzt vernehmen ließen, eine so ungünstige Aufnahme desselben nicht erwarten lassen. Ich kann mich also nur dafür erklären, daß über den zweiten Bericht zuerst berathen werde. Abg. Sachße: Ich muß dem widersprechen, als ob der Bericht A. wegfallen solle. Ich habe schon bemerklich gemacht, daß in der Petition und in dem Beschluß der I. Kammer Ta del hinsichtlich der Katastrirung ausgesprochen worden ist, und mache jetzt darauf aufmerksam, daß hier in Frage kommt, ob ein gleichförmiges Verfahren stattfinden solle oder nicht. Denn dienest okLvotlsnä Oompsn^ will die Materialien, welche schon vorhanden sind, zu ihrer Assekuranz benutzen. Nun kommt es darauf an, ob sie die Materialien so benutzen dürfe, daß sie jetzt ein ganz neues, von dem bisherigen verschiedenes Verfahren einschlage, oder ob sie das nicht dürfe. Darüber hat die Kammer auch zu entscheiden; denn sonst weiß man nicht, ob das jetzige Verfahren fortgesetzt werden soll. Abg. v. Thielau: Der Abg. Sachße Hat angeführt, die Mest ok svoÜLnä Ooiuxan^ beabsichtige von der jetzigen Ka tastration Gebrauch zu machen; dem ist aber durchaus nicht
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