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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Nov./Dez.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Nov./Dez.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028232Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028232Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028232Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 313. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-11-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
- Protokoll291. Sitzung 5189
- Protokoll292. Sitzung 5213
- Protokoll293. Sitzung 5241
- Protokoll294. Sitzung 5267
- Protokoll295. Sitzung 5295
- Protokoll296. Sitzung 5323
- Protokoll297. Sitzung 5351
- Protokoll298. Sitzung 5379
- Protokoll299. Sitzung 5407
- Protokoll300. Sitzung 5435
- Protokoll301. Sitzung 5463
- Protokoll302. Sitzung 5491
- Protokoll303. Sitzung 5519
- Protokoll304. Sitzung 5547
- Protokoll305. Sitzung 5575
- Protokoll306. Sitzung 5603
- Protokoll307. Sitzung 5631
- Protokoll308. Sitzung 5659
- Protokoll309. Sitzung 5687
- Protokoll310. Sitzung 5715
- Protokoll311. Sitzung 5743
- Protokoll312. Sitzung 5771
- Protokoll313. Sitzung 5799
- Protokoll314. Sitzung 5827
- Protokoll315. Sitzung 5855
- Protokoll316. Sitzung 5883
- Protokoll317. Sitzung 5911
- Protokoll318. Sitzung 5939
- Protokoll319. Sitzung 5967
- Protokoll320. Sitzung 5987
- Protokoll321. Sitzung 6015
- Protokoll322. Sitzung 6043
- Protokoll323. Sitzung 6071
- Protokoll324. Sitzung 6099
- Protokoll325. Sitzung 6127
- Protokoll326. Sitzung 6147
- Protokoll327. Sitzung 6175
- Protokoll328. Sitzung 6203
- Protokoll329. Sitzung 6231
- Protokoll330. Sitzung 6259
- Protokoll331. Sitzung 6287
- Protokoll332. Sitzung 6315
- Protokoll333. Sitzung 6343
- Protokoll334. Sitzung 6371
- Protokoll335. Sitzung 6399
- Protokoll336. Sitzung 6427
- Protokoll337. Sitzung 6455
- Protokoll338. Sitzung 6483
- BandBand 1837,Nov./Dez. 5189
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Mittheilttttgerr über die Verhandlungen des Landtags. 313. Dresden, am L7. November. 1837. Hundert sieben und neunzigste öffentli che Sitz ung der II. Kammer, am 7. November 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der 4. Deput. über die Pe tition des Mcepräsidenten der I. Kammer, v. Deutlich und Genossen, das Verfahren bei der neuen Katastrirung der Gebäude zum Behuf der Brandversicherung betreffend, so wie des Berichts der 4. Deputation über die Petition des Ge neralagenten der West ot 8cotikmä ürsInsurance (üomxan^ zu Glasgow. (Schluß der Rede des Abgeordneten Todt:) Ich nehme hier die Verordnung für Gesetz, nämlich als Vorschrift überhaupt. Will ich aber zugeben, was der Abgeordnete meinte, daß man nämlich nicht so streng bei der Ausführung der gegebenen Vorschriften sein möge, so stimmt das ganz mit dem überein, was die Deputation will, denn eben diese will, daß von dem zeitherigen Verfahren, in sofern es ins Kleinliche geht, ab gegangen werde. Was das Sechstheil, welches nicht versichert werden darf, anlangt, so hat sich darüber die Diskussion schon hinlänglich verbreitet. Ich meinerseits muß gestehen, daß die Gründe, welche der Abgeordnete anführt, mich nicht zu der Ueberzeugung gebracht haben, daß in der Unmöglichkeit, auch die ses letzte Sechstheil zu versichern, nicht eine Ungerechtigkeit liegen sollte. Der Abgeordnete hat bloß angeführt, daß diese Bestim mung auch anderwärts stattfindet; allein daß sich dasselbe Ver- hältniß auch in Weimar, Posen, oder wo sonst noch findet, kann meine Ueberzeugung über diesen Punct nicht ändern. — Nun nur noch eine einzige Bemerkung in Bezug auf das Materielle, und ich werde dann übergehen auf das, was ich in Ansehung der Form sagen wollte. Man hat Seiten derer, welche das Brandkaffengesetz und die dazu gehörigen Verordnungen in Schutz genommen haben, mehrfach aufgestellt, — und nament lich sind zuletzt noch Aeußerungen der Art gefallen — man hat aufgestellt, es wäre nicht eigentlich von dem Volke, sondern mehr von den Behörden über das Gesetz und diese Verordnun gen geklagt worden. Das mag einestheils wahr sein, weil zunächst nur die Behörden die angenehme Bekanntschaft mit dem Gesetze und der Verordnung gemacht haben. Von dem Volke kann man zur Zeit nicht sagen, daß es das Gesetz voll ständig kenne, da es dessen Bekanntschaft erst machen soll, wenn dasselbe wirklich ins Keben getreten sein wird. So lange das Volk noch nicht das Harte der gesetzlichen Bestimmungen zu fühlen Gelegenheit hat, nimmt es weniger Antheil daran, eben weil es noch weniger fühlt, ob die Bestimmungen des Gesetzes drückend sind oder nicht. Allein teilweise hat man auch schon im Volke selbst kennen gelernt, was man von dem Brandkaffen gesetze und den Verordnungen zu selbigem zu erwarten habe. Ich mache nur darauf aufmerksam, daß die Klagen, welche in dieser Beziehung geführt werden, nicht bloß von den Behörden ausgegangen sind. So ist z. B. der hierher gehörige Antrag in der I. Kammer zur kleineren Hälfte auch von Nichtbeamten ausgegangen. Ebenso bemerke ich, daß die ersten Klagen, welche mir in dieser Kammer bekannt geworden sind, durchaus nicht Beamten ihren Ursprung verdanken. Man muß daher wohl auch von anderen Seiten das Unzweckmäßige dieser neuen Bestimmungen kennen gelernt haben. Das in Bezug auf das Materielle. Und ich erlaube mir nun, was die Hauptursache war, aus welcher ich um das Wort gebe ten, in Bezug auf die Form der Diskussion noch Einiges hinzuzufügen. Man hat gestern, als dieser Gegenstand zur Diskussion gelangte, mehrfach den Wunsch ausgesprochen, es möchte der Bericht B. vorgenommen und die Berathung über den Bericht A. ausgesetzt werden. Die Mehrheit der Stim men vereinigte sich aber dahin, daß der Bericht A. zuerst zur Berathung kommen solle. Nun haben wir über diesen Bericht allerdings feit gestern diskutirt; allein es ist nicht mög lich gewesen, daß nicht zugleich auch der Bericht B. mit be rührt wurde. Namentlich ist heute mehrfach nicht allein von Seiten einzelner Abgeordneten, sondern auch selbst Seiten der Herren Rcgierungßcommissarien auf den Bericht B. Beziehung genommen, es find Beispiele daraus hervorgeholt, es ist gewis sermaßen schon ein Antrag, auf die im Berichte B. enthaltenen Bestimmungen basirt, gestellt worden. Das veranlaßt mich denn zu dem ausdrücklichen Anträge, daß von jetzt an die Berathung über den Bericht A. ausgesetzt werden und der Vortrag des Berichts B. erfolgen möge. Ich glaube, es kann das einem Bedenken nicht unterliegen. Der gestrige Beschluß wird dadurch keinesweges umgeworfen, denn es hat sich inmit- telst die Sachlage ganz verändert, und dem Beschlüsse selbst ist in so weit Genüge geschehen, daß der Bericht vorgetragen und dar über auch schon diskutirt worden ist. Ja, ich glaube, man hat gewissermaßen schon stillschweigend beschlossen, daß nicht weiter gegangen werde; denn schon gestern sprachen sich viele Stimmen dafür aus, daß wenigstens die Abstimmung über alle Anträge, welche im Berichte A. enthalten sind, bis nach derBeschluß- nahme über den ^Bericht B. ausgesetzt werde. Und wenn ich davon absehe, daß ein Bedenken meinem Anträge nicht entge gensteht, so möchte ich behaupten, es sei wünschenswert, daß
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